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Ḥadīth-Nr.-00182: Das Gebet bei Angst in der Gemeinschaft und seine Art und Weise
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Ḥadīth-Nr.-00183: Der Ṣā'im (Fastende) kann [seinen Körper] mit Wasser übergießen [...]
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Ḥadīth-Nr.-00184: Al-'Ahillat sind die Sicheln der Monate. Wenn du sie [d.h. die Mondsichel] siehst, dann beginne al-Ṣiyām und wenn du sie (erneut) siehst, dann breche al-Ṣiyām
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Ḥadīth-Nr.-00185: Die Zeugenaussage von Frauen ist im Bezug auf den Hilāl (Mondsichel) nicht zulässig
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Ḥadīth-Nr.-00186: Wahrlich, der Monat Ramaḍān ist ein Farḍ (Pflicht), der zu den Farā'iḍ (Pflichten) gegenüber Allāh gehören
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Ḥadīth-Nr.-00187: Wenn ihr den Hilāl seht, dann fastet und wenn ihr ihn (erneut) gesehen habt, dann brecht euer Ṣiyām
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Ḥadīth-Nr.-00188: Al-Ṣiyām (Fasten) im Monat Ramaḍān erfolgt durch die Sichtung und nicht dadurch, dass man Mutmaßungen anstellt
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Ḥadīth-Nr.-00189: Ich faste zur Sichtung des Hilāl (Mondsichel) und breche das Fasten zur Sichtung des Hilāl
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Ḥadīth-Nr.-00190: Was ist mit jemandem, der nur 29 Tage gefastet hat?
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Ḥadīth-Nr.-00191: Die Naṣīḥah (Ratschlag) ist stets hart
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