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Ḥadīth-Nr.-00242: Sūrah al-Baqarah [2], Āyah 83
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Ḥadīth-Nr.-00243: Es ist der Farḍ (Pflicht) eines Mu'min (Gläubigen) den anderen Mu'minūn (Gläubigen) Naṣāʾiḥ (Ratschläge) zu erteilen
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Ḥadīth-Nr.-00244: Es ist der Farḍ (Pflicht) eines Mu'min (Gläubigen), den anderen Mu'minūn (Gläubigen) Naṣāʾiḥ (Ratschläge) zu erteilen, die ihm während seiner Anwesenheit und Abwesenheit Nutzen bringen
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Ḥadīth-Nr.-00245: Der Mu'min (Gläubige), der aus einem Bedürfnis heraus irgendwo hingeht, ohne seinem Bruder eine gute Naṣīḥah (Ratschlag) zu geben, der hat Allāh und Seinen Gesandten verraten
48
Ḥadīth-Nr.-00246: Es darf keiner von euch tatenlos zuschauen, wenn ein ungerechter Herrscher einen Muslim ungerecht behandelt
48
Ḥadīth-Nr.-00247: Ein Mann soll seinem muslimischen Bruder helfen / beistehen, unabhängig davon, ob dieser Ẓulm (Unrecht) tut oder ihm Ẓulm getan wird
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Ḥadīth-Nr.-00248: Der Muslim ist des Muslims Bruder. Er tut ihm kein Ẓulm (Unrecht), lässt ihn nicht im Stich und verrät ihn nicht
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Ḥadīth-Nr.-00249: Der Mu'min (Gläubige) ist des Mu'mins Bruder
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Ḥadīth-Nr.-00250: Der Ḥaqq (Recht) des Muslims gegenüber des Muslim ist, dass er sich nicht satt isst, während sein Bruder hungert
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Ḥadīth-Nr.-00251: Wünsche deinem Bruder, was du für dich wünschst
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