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Frage: Wie lautet die Auslegung (Tafsīr) der folgenden Āyah?

<رَبَّنَا ٱغْفِرْ لِى وَلِوَٲلِدَىَّ وَلِلْمُؤْمِنِينَ يَوْمَ يَقُومُ ٱلْحِسَاب>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Unser Herr, vergib mir (ağfirlī) und meinen Eltern und den Gläubigen (Mu'minūn) an dem Tag, da die Abrechnung stattfinden wird.>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah Ibrāhīm [14], Āyah 41)

Unterfragen: Hat hat der Prophet Ibrāhīm für seinen nichtmuslimischen Vater um Vergebung gebeten? Darf man um Vergebung für Nichtmuslime bitten? Darf man für verstorbene, nichtmuslimische Verwandte um Vergebung bitten?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Es existieren im edlen Qur'ān Āyāt, die es verbieten, um Vergebung ('Istiğfār) bei Allāh (سبحانه و تعالى) für Beigeseller (Muschrikūn) zu bitten, wobei zwischen zwei Realitäten eines Beigesellers (Muschrik) unterschieden werden muss:

  1. Beigeseller, die noch am Leben sind.
  2. Beigeseller, von denen gewiss ist, dass sie in die Hölle kommen werden.

Für Beigeseller, die noch am Leben sind, und von denen wir keine Beweise ('Adillah) haben, dass sie auf dem Unglauben (Kufr) sterben werden, darf man um Vergebung bitten.

<قَدْ كَانَتْ لَكُمْ أُسْوَةٌ حَسَنَةٌ فِىٓ إِبْرَٲهِيمَ وَٱلَّذِينَ مَعَهُۥٓ إِذْ قَالُواْ لِقَوْمِهِمْ إِنَّا بُرَءَٲٓؤُاْ مِنكُمْ وَمِمَّا تَعْبُدُونَ مِن دُونِ ٱللَّهِ كَفَرْنَا بِكُمْ وَبَدَا بَيْنَنَا وَبَيْنَكُمُ ٱلْعَدَٲوَةُ وَٱلْبَغْضَآءُ أَبَدًا حَتَّىٰ تُؤْمِنُواْ بِٱللَّهِ وَحْدَهُۥٓ إِلَّا قَوْلَ إِبْرَٲهِيمَ لِأَبِيهِ لَأَسْتَغْفِرَنَّ لَكَ وَمَآ أَمْلِكُ لَكَ مِنَ ٱللَّهِ مِن شَىْءٍ‌ۖ رَّبَّنَا عَلَيْكَ تَوَكَّلْنَا وَإِلَيْكَ أَنَبْنَا وَإِلَيْكَ ٱلْمَصِيرُ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Ihr habt doch ein schönes Vorbild in Abraham (Ibrāhīm) und denjenigen, die mit ihm waren, als sie zu ihrem Volk sagten: "Wir sind unschuldig an euch und an dem, dem ihr anstatt Allāhs dient. Wir verleugnen euch, und zwischen uns und euch haben sich Feindschaft (al-°Adāwah) und Hass (al-Bağḍā'u) auf immer offenkundig gezeigt, bis ihr an Allāh allein glaubt." (Dies), außer das Wort Abrahams (Ibrāhīms) zu seinem Vater: "Ich werde ganz gewiß für dich um Vergebung bitten ('Istiğfār); doch vermag ich für dich vor Allāh gar nichts auszurichten. Unser Herr, auf Dich verlassen wir uns, und Dir wenden wir uns reuig zu. Und zu Dir ist der Ausgang.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Mumtaḥanah [60], Āyah 4)

<وَمَا كَانَ ٱسۡتِغۡفَارُ إِبۡرَٲهِيمَ لِأَبِيهِ إِلَّا عَن مَّوۡعِدَةٍ۬ وَعَدَهَآ إِيَّاهُ فَلَمَّا تَبَيَّنَ لَهُ ۥۤ أَنَّهُ ۥ عَدُوٌّ۬ لِّلَّهِ تَبَرَّأَ مِنۡهُ‌ۚ إِنَّ إِبۡرَٲهِيمَ لَأَوَّٲهٌ حَلِيمٌ۬>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Dass Abraham (Ibrāhīm) um Verzeihung bat (Astiğfāru) für seinen Vater, war nur wegen eines Versprechens, das er ihm gegeben hatte; doch als ihm klar wurde, daß jener ein Feind Allāhs war, sagte er sich von ihm los. Abraham (Ibrāhīm) war doch gewiß zärtlichen Herzens und sanftmütig.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Taubah [9], Āyah 114)

Hierbei ist es wichtig, dass man Allāh (عز وجل) nicht darum bittet, dass Er ihnen ihre Beigesellung (Schirk) vergibt, da Er die Beigesellung nicht vergibt, sondern vielmehr darum bittet, dass Er ihnen vergibt, indem Er sie rechtleitet und somit ihnen das Recht auf Seine Barmherzigkeit (Raḥmah) gibt. Wenn wir also ein Bittgebet (Du°ā' ) dafür machen, dass Allāh (جل جلاله‎) unserem Vater vergeben möge, dann meinen wir damit, dass Er ihm die Rechtleitung geben und die Brust für den Islām öffnen möge.

Mit Beigesellern von denen gewiss ist, dass sie in die Hölle kommen werden, wird jener Personenkreis gemeint, von denen man genau weiß, dass sie auf dem Unglauben gestorben sind oder werden. Für sie dürfen wir nicht um Vergebung bitten. Diese Leute werden in folgenden Āyāt erwähnt:

<مَا كَانَ لِلنَّبِىِّ وَٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ أَن يَسۡتَغۡفِرُواْ لِلۡمُشۡرِڪِينَ وَلَوۡ ڪَانُوٓاْ أُوْلِى قُرۡبَىٰ مِنۢ بَعۡدِ مَا تَبَيَّنَ لَهُمۡ أَنَّہُمۡ أَصۡحَـٰبُ ٱلۡجَحِيمِ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Es kommt dem Propheten und den Gläubigen nicht zu, für die Götzendiener um Verzeihung (yastağfirū) zu flehen, und wären es selbst ihre nächsten Verwandten, nachdem ihnen deutlich geworden ist, daß jene Bewohner der Dschaḥim sind.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Taubah [9], Āyah 113)

<سَوَآءٌ عَلَيْهِمْ أَسْتَغْفَرْتَ لَهُمْ أَمْ لَمْ تَسْتَغْفِرْ لَهُمْ لَن يَغْفِرَ ٱللَّهُ لَهُمْ‌ۚ إِنَّ ٱللَّهَ لَا يَهْدِى ٱلْقَوْمَ ٱلْفَـٰسِقِينَ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Gleich ist es in Bezug auf sie, ob du für sie um Vergebung bittest (Astağfarta) oder nicht bittest; Allāh wird ihnen nicht vergeben. Gewiss, Allāh leitet das Volk der Frevler (al-Fasiqīn) nicht recht.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Munafiqūn [63], Āyah 6)

Die Bitte um Vergebung für jene Menschen, bei denen man gewiss weiß, dass sie von den Leuten des Feuers sind, ob nun lebendig oder tot, ist verboten (ḥarām). Dies sind jene Personen dessen Unglauben gewiss ist, und von denen man weiß, dass sie auf dem Unglauben sterben werden oder gestorben sind, weil Allāh (تبارك وتعالى) ihnen niemals vergeben wird.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Tafsīr-Nr.-00021