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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
'Anāschīd und sonstige Musik
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Es ist aufgrund der Vielfalt der existierenden Musik nicht möglich, einen allgemeinen Ḥukm (Urteil) zum Thema 'Anāschīd (islāmische Musik) im Speziellen und Musik im Allgemeinen zu fällen. Beide Musikformen können verschiedene Aḥkām (Rechtsurteile) annehmen, wobei es entscheidend ist, in welcher Situation man sich dabei befindet.
Das Abspielen, Anhören und Singen von 'Anāschīd oder sonstiger Musik
Das bloße Anhören und Singen von 'Anāschīd oder sonstiger Musik ist gemäß der islāmischen Scharī°ah (Gesetzgebung) mubāḥ (erlaubt), wenn der Inhalt selbst mubāḥ (erlaubt) ist. Es ist mustaḥabb (empfohlen), sich 'Anāschīd anzuhören, wenn in ihnen zum Khayr (Guten) aufgerufen wird, sie eine Form der Da°wah (Einladung) zum Islām darstellen, Dinge aus der Scharī°ah (islāmischen Gesetzgebung) erklärt werden oder zu Farā'iḍ (Pflichten) aufgerufen wird, wie beispielsweise zum Studium des Islām oder dem Gebieten des Ma°rūf (Guten) und Verbieten des Munkar (Schlechten). Es ist grundsätzlich mustaḥabb (empfohlen), 'Anāschīd bei besonderen Anlässen, wie beispielsweise auf Hochzeitsfeiern oder in allgemeinen, erfreulichen Momenten abzuspielen, zu singen oder sich anzuhören. Es ist ḥarām (verboten), 'Anāschīd, Gesang oder Musik zu singen, abzuspielen oder sich anzuhören, wenn dies durch Ḥarām (Verbotenes) begleitet wird. Wenn 'Anāschīd oder Musik Ḥarām (Verbotenes) beinhalten, da in ihnen Dinge vorkommen, die bāṭil (schlecht) sind, dem Dīn (Religion) widersprechen sowie die °Aqīdah (Glaubensgrundlage) und die Akhlāq (Charaktereigenschaften) der Leute verunstalten, dann ist das Singen und Anhören dieses Nashīd ebenfalls ḥarām (verboten).
<وَمِنَ ٱلنَّاسِ مَن يَشۡتَرِى لَهۡوَ ٱلۡحَدِيثِ لِيُضِلَّ عَن سَبِيلِ ٱللَّهِ بِغَيۡرِ عِلۡمٍ۬ وَيَتَّخِذَهَا هُزُوًاۚ أُوْلَـٰٓٮِٕكَ لَهُمۡ عَذَابٌ۬ مُّهِينٌ۬>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Unter den Menschen gibt es manchen, der Lahwa al-Ḥadīth (zerstreuende Unterhaltung) erkauft, um (die Menschen) von Allāhs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen und sich über ihn lustig zu machen. Für solche wird es schmachvolle Strafe geben.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah Luqmān [31], Āyah 6)
<وَإِذَا سَمِعُواْ ٱللَّغۡوَ أَعۡرَضُواْ عَنۡهُ وَقَالُواْ لَنَآ أَعۡمَـٰلُنَا وَلَكُمۡ أَعۡمَـٰلُكُمۡ سَلَـٰمٌ عَلَيۡكُمۡ لَا نَبۡتَغِى ٱلۡجَـٰهِلِينَ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Und wenn sie al-Lağw (unbedachte Rede) hören, wenden sie sich davon ab und sagen: „Wir haben unsere Taten und ihr habt eure Taten (zu verantworten). Friede sei auf euch! Wir trachten nicht nach (dem Umgang mit) den Dschāhilīn (Unwissenden).">
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Qaṣaṣ [28], Āyah 55)
<وَٱلَّذِينَ لَا يَشۡهَدُونَ ٱلزُّورَ وَإِذَا مَرُّواْ بِٱللَّغۡوِ مَرُّواْ ڪِرَامً۬ا>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Und (auch) diejenigen, die kein al-Zūr (Falschaussage bezeugen und, wenn sie im Vorbeigehen unbedachte Rede (hören), würdevoll weitergehen.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Furqān [25], Āyah 72)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) die Āyah <Und (auch) diejenigen, die kein Zūr (Falschaussage) bezeugen […]> [25/72] folgendermaßen kommentierte: „Damit ist al-Ğinā' (Gesang) gemeint."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00214)
Mit Gesang ist in diesem Ḥadīth (Überlieferung) der verbotene Gesang gemeint, der einen schlechten Inhalt hat. Andere Formen des Gesangs sind jedoch empfohlen (mustaḥabb), insbesondere 'Anāschīd, die dazu aufrufen, sich an den Dīn zu halten und den Farā'iḍ (Pflichten), die uns Allāh (عز و جل) auferlegt hat, nachzukommen.
Das Verwenden von Musikinstrumenten
In Bezug auf Musikinstrumente gibt es verschiedenste Aḥadīth (Überlieferungen). So gibt es Aḥadīth, die belegen, dass Musikinstrumente im Allgemeinen ḥarām (verboten) sind bzw. dass man ihnen zuhört, aber bestimmte Musikinstrumente davon ausnehmen, wie beispielsweise die arabischen Laute (ehemals „Barbaṭ", heute „°Ūd", türkisch „Saz") oder die Trommel.
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Muslim al-Thaqafī al-Kūfī überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) nach dem Khamr (Berauschenden) befragt wurde und er sagte, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Das erste, was mir mein Herr (عز و جل) verbot, ist die °Ibādah (Gottesdienst) gegenüber den Authān (Götzen), das Trinken von Khamr (Berauschendem) und dass sich die Männer gegenseitig beleidigen [d.h. Streitereien] anfangen. Wahrlich, Allāh (تبارك وتعالى) entsandte mich als Raḥmah (Barmherzigkeit) für die Menschen und Welten. Und auf dass ich die Musik- und Streichinstrumente, die Angelegenheiten der Dschāhiliyyah (vorislāmischen Epoche), ihrer Authān und ihrer Lospfeile vernichte. Mein Herr (جل جلاله) schwor: „Keiner Meiner Diener trinkt im Diesseits Khamr [und stirbt ohne Taubah], ohne dass Ich ihn am Tag des Jüngsten Gerichts von der gleichen Menge Ḥamīm (siedender Brühe) trinken lassen werde, unabhängig davon, ob er nun danach bestraft oder ihm vergeben wird.“ Dann sagte 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) weiter: „Sitzt nicht mit einem Trinker zusammen, noch verheiratet ihn, noch heiratet ihn und wenn er krank wird besucht ihn nicht und wenn er stirbt, dann wohnt [allesamt] nicht seiner Bestattung bei. Der Konsument von Khamr [, der ohne Taubah stirbt,] erscheint am Tag des Jüngsten Gerichts mit geschwärztem Gesicht, bläulichen Augen und mit hängendem Mundwinkel."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00212)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von °Umar ibn (Udhaynah) Muḥammad al-Baṣrī überliefert, dass er 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) schrieb und folgendes fragte: „Was ist wenn jemand Holz an jemanden verkauft, von dem er weiß, dass er daraus Barābiṭ (Lauten) herstellt?“ Er sagte: „Das ist in Ordnung." Und dann fragte ich ihn: „Was ist wenn jemand Holz an jemanden verkauft, von dem er weiß, dass er daraus Kreuze herstellt?“ Er sagte: „Dies ist nicht erlaubt."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00213)
Aus der Gesamtheit der Aḥadīth lässt sich verstehen, dass al-Taḥrīm (Verbot) nur eintritt, wenn Musikinstrumente in einer Umgebung bzw. Gesellschaft gespielt und angehört werden, die selbst problematisch ist, wie beispielsweise:
- Orte, in denen Schlechtes gesprochen wird.
- Orte, in denen Khamr (Berauschendes) ausgeschenkt bzw. getrunken wird.
- Orte, in denen Frauen ihre °Aurah (Schambereich) zeigen.
- Orte, in denen Männer und Frauen gemischt sind.
Da es Zweifel gibt, ob al-Taḥrīm des Spielens und Anhörens von Musikinstrumenten grundsätzlicher Natur oder abhängig von der Umgebung ist, in der die Musik gespielt bzw. angehört wird, sollte man al-'Aḥwaṭ (als Vorsichtsmaßnahme) - unabhängig von der Umgebung, in der man sich befindet - davon ablassen, Musikinstrumente sich anzuhören oder zu spielen und davon ausgehen, dass es ḥarām (verboten) sei. Wenn man sich also auf der sicheren Seite befinden möchte und dies sollte man stets tun, dann sollte man die Verwendung von Musikinstrumenten - egal welcher Art - in allen Situationen unterlassen.
لَيَكُونَنَّ مِنْ أُمَّتِي أَقْوَامٌ يَسْتَحِلُّونَ الْحِرَ وَالْحَرِيرَ وَالْخَمْرَ وَالْمَعَازِفَ، وَلَيَنْزِلَنَّ أَقْوَامٌ إِلَى جَنْبِ عَلَمٍ يَرُوحُ عَلَيْهِمْ بِسَارِحَةٍ لَهُمْ، يَأْتِيهِمْ ـ يَعْنِي الْفَقِيرَ ـ لِحَاجَةٍ فَيَقُولُوا ارْجِعْ إِلَيْنَا غَدًا. فَيُبَيِّتُهُمُ اللَّهُ وَيَضَعُ الْعَلَمَ، وَيَمْسَخُ آخَرِينَ قِرَدَةً وَخَنَازِيرَ إِلَى يَوْمِ الْقِيَامَةِ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Wahrlich, es wird Leute aus meiner Ummah (Nation) geben, die al-Ḥir (Unzucht), al-Ḥarīr (Seide), Khamr (Berauschendes) und Ma°āzif (Musikinstrumente) für ḥalāl (erlaubt) erklären. Einige werden sich beim Berghang aufhalten. Ihr Hirte wird Hilfe suchend zu ihnen kommen und sie werden ihm sagen, dass er morgen kommen soll. Allāh wird sie in der Nacht vernichten und auf sie Berge herabstürzen lassen und manche wird Er in Affen und Schweine verwandeln. Sie werden so bleiben bis zum Jüngsten Tag."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00215)
Der Begriff „al-Ḥir“ hat hier die Bedeutung von „al-Zinā“ und bedeutet damit Unzucht. Dies ist die einzig bekannte Erwähnung, in der Unzucht mit dem Wort „al-Ḥir“ bezeichnet wird und diese Bezeichnung wird an keiner anderen Stelle erwähnt. Das Wort „al-Ḥarīr“ bezeichnet Seide, die für Männer ḥarām (verboten) ist zu tragen. Das Wort „al-Khamr“ beschreibt alles, was berauscht, bzw. alle berauschenden Getränke. Das Wort „Al-Ma°āzif“ bezieht sich auf Musikinstrumente. Da es jedoch Aḥadīth gibt, die über Musikinstrumente berichten, die ḥalāl (erlaubt) sind, wie z.B. die Trommel oder °Ūd, ist der hier erwähnte Ḥadīth (Überlieferung) in Frage zu stellen. Die Verwendung von Musikinstrumenten wird auf die Umstände oder Situationen, in denen sie verwendet werden bezogen. Wenn diese zum Zweck, dass Berauschendes (Khamr) konsumiert wird, verwendet werden, so sind sie verboten (ḥarām). Ebenso sind Musikinstrumente verboten (ḥarām), wenn damit nur Spielereien betrieben werden und Zeit verschwendet wird, sowie, wenn inhaltlich verbotener Gesang das Spielen dieser Instrumente begleitet. Das bedeutet zusammengefasst:
„Die Nutzung und das Anhören von Musikinstrumenten ist grundsätzlich ḥalāl (erlaubt). Sie sind ḥarām (verboten), wenn sie zum Zweck einer Sache, die grundsätzlich verboten (ḥarām) ist, verwendet werden oder zu einem Ḥarām (Verbotene) führen. Man darf keinen eindeutiges Taḥrīm (Verbot) für Musikinstrumente aussprechen, da die Beweislage nicht eindeutig ist."
'Anāschīd, in denen der Ṣalawāt auf die Ahl al-Bayt (عليهم السلام) des Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) weggelassen wird
Der Ṣalāh (Segensgruß) auf den Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) alleine ist nicht ṣaḥīḥ (gültig). Ohne den Ṣalāh auf seine Ahl al-Bayt (عليهم السلام) ist es ein unvollständiger bzw. mangelhafter Ṣalāh. Vielmehr ist es wādschib (verpflichtend), dass man seine 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) bei den Ṣalawāt erwähnt. Die korrekten Ṣalawāt (Segenswünsche) auf den Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) und seine 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) lauten:
اللَّهُمَّ صَلِّ عَلَى مُحَمَّدٍ وَ ال مُحَمَّدٍ
Allāhumma ṣalli °alā Muḥammad wa ālī Muḥammad.
Allāh segne Muḥammad und die Familie von Muḥammad.
Wenn man hört, dass jemand unvollständige Ṣalawāt ausspricht, so hat man dies zu verurteilen und die Person darauf aufmerksam zu machen, wie sie die Ṣalawāt richtig auszusprechen hat. Bei aufgenommenen 'Anāschīd ist es nicht möglich, den Sänger direkt für die falschen Ṣalawāt zu kritisieren. Solange dieser Nashīd an den Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) und daran erinnert, für ihn Ṣalawāt zu sprechen, so ist Khayr (Gutes) darin, sich solch ein Lied anzuhören - wenn man im Herzen die falsche Art und Weise der Ṣalawāt verurteilt.
'Anāschīd bzw. Musik dessen Sprache man nicht versteht
Wenn man sich einen Nashīd anhört, dann ist es wichtig, dass dieser einen Inhalt besitzt, der ḥalāl (erlaubt) ist. Wenn dies der Fall ist, dann ist es unproblematisch, dass man ihn sich anhört, selbst wenn er in einer anderen Sprache gesungen wird – solange man dadurch nicht sein Leben und seine Zeit vergeudet. Wenn man nicht in der Lage ist, festzustellen, ob der Inhalt gut oder schlecht ist, weil man der Sprache nicht mächtig ist, dann ist es ḥarām (verboten), ihn sich anzuhören, da Allāh (جل جلاله) es verboten hat, sich den Fawāḥisch (Abscheulichkeiten) auch nur zu nähern.
<قُلۡ تَعَالَوۡاْ أَتۡلُ مَا حَرَّمَ رَبُّڪُمۡ عَلَيۡڪُمۡۖ أَلَّا تُشۡرِكُواْ بِهِۦ شَيۡـًٔ۬اۖ وَبِٱلۡوَٲلِدَيۡنِ إِحۡسَـٰنً۬اۖ وَلَا تَقۡتُلُوٓاْ أَوۡلَـٰدَڪُم مِّنۡ إِمۡلَـٰقٍ۬ۖ نَّحۡنُ نَرۡزُقُڪُمۡ وَإِيَّاهُمۡۖ وَلَا تَقۡرَبُواْ ٱلۡفَوَٲحِشَ مَا ظَهَرَ مِنۡهَا وَمَا بَطَنَۖ وَلَا تَقۡتُلُواْ ٱلنَّفۡسَ ٱلَّتِى حَرَّمَ ٱللَّهُ إِلَّا بِٱلۡحَقِّۚ ذَٲلِكُمۡ وَصَّٮٰكُم بِهِۦ لَعَلَّكُمۡ تَعۡقِلُونَ>
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<[...] Und nähert euch nicht den Fawāḥisch (Abscheulichkeiten), was von ihnen ẓahara (offen) und was von ihnen baṭan (verborgen) ist [...]>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-An°ām [6], Āyah 151)
<وَلَا تَقْفُ مَا لَيْسَ لَكَ بِهِۦ عِلْمٌۚ إِنَّ ٱلسَّمْعَ وَٱلْبَصَرَ وَٱلْفُؤَادَ كُلُّ أُوْلَـٰٓئِكَ كَانَ عَنْهُ مَسْــُٔولاًنَ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Und verfolge nicht das, wovon du kein °Ilm (Wissen) hast. Gewiss, Gehör, Augenlicht und Herz, - all diese -, danach wird gefragt werden.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Isrā' [17], Āyah 36)
Wenn man sich bei einer Sache nicht sicher ist, ob sie ḥalāl (erlaubt) oder ḥarām (verboten) ist, dann muss man dieser Sache fernbleiben. Aus diesem Grunde ist es auch ḥarām (verboten), dass man sich einen Nashīd anhört, wenn man dessen Inhalt nicht kennt – dies gilt unabhängig davon, ob man ihn sich alleine oder gemeinsam mit anderen anhört. Letztendlich gilt der Grundsatz, dass man al-Munkar (das Schlechte) entfernen muss, wenn man dazu in der Lage ist.
Fernsehsendungen, Filme und Videos, die von Musik begleitet werden
Die Musik, welche die Sendungen verschiedenster Fernsehkanäle begleitet, ist im Hinblick auf den Inhalt der Sendungen das geringste Problem und dies würde auch nur für den Fall gelten, wenn die Wiedergabe von Musik tatsächlich ḥarām (verboten) wäre. Die Problematik hierbei ist eher, dass die meisten Sendungen, selbst die religiösen unter ihnen, in Wirklichkeit das Ziel haben den Dīn (Religion) zu zerstören. In ihnen sind viele Dinge enthalten, die bāṭil (falsch) sind und den Menschen falsche Ideen einpflanzen, die dem Islām widersprechen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten sich religiöse und informative Fernsehsendungen anzuschauen:
- Man besitzt eine Rukhṣah (Erlaubnis) sich solch eine Sendung im Fernsehen anzuschauen, weil man in der Lage bzw. befähigt ist, sich von solchen Sendungen nicht beeinflussen zu lassen.
- Man schaut sich Fernsehsendungen nur an, um sie zu bewerten und daraus Informationen zu entnehmen. Dies beinhaltet jedoch nicht alle Sendungen, da man davon ausgehen muss, dass die meisten Informationen nicht der Wahrheit entsprechen.
Man sollte sich solch eine Sendung also nur anschauen, wenn sie einen Nutzen bringt. Des Weiteren sollte es eine Sendung sein, dessen Wahrheitsgehalt hoch ist und die korrekte Informationen vermittelt. Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, so ist das Anschauen von solchen Sendungen kein Problem für diejenigen, die dazu befähigt sind, selbst wenn zwischendurch Musik die Sendungen begleitet.
Spielfilme und Serien, die nichts mit dem Dīn und der Geschichte zu tun haben, dürfen absolut nicht angeschaut werden, da sie al-Fasād (das Übel) verbreiten. Sie sind nichts Weiteres als Zeitverschwendung und Zerstörung des Lebens. Und wahrlich, Allāh (سبحانه و تعالى) wird uns nach den Dingen, die Er uns geschenkt hat, zur Rechenschaft ziehen.
<ثُمَّ لَتُسۡـَٔلُنَّ يَوۡمَٮِٕذٍ عَنِ ٱلنَّعِيمِ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Hierauf werdet ihr an jenem Tage ganz gewiss nach dem Wohstand /, Annehmlichkeiten (al-Na°īm) gefragt werden.“>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Takāthur [102], Āyah 8)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Die beiden Füße des Sohnes Ādams werden sich am Tag des Gerichts nicht vor seinen Herrn bewegen, bis er über fünf Dinge befragt wurde: Über sein Leben und wie er es lebte; über seine Jugend und wie er sie verbrachte; über sein Geld und wie er es verdiente und wofür er es ausgab; und was er mit seinem Wissen anfing.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00013; al-Dschāmi° al-Ṣaḥīḥ von Muḥammad ibn °Īsā al-Sulamī al-Tirmidhī)
Es ist für einen Mu'min (Gläubigen) ḥarām (verboten), irgendeinen Moment in seinem Leben zu verbringen, ohne dass dieser Moment einen Nutzen für den Dīn oder das Diesseits hätte. Daher gehört es nicht zu den Eigenschaften der Mu'minūn (Gläubigen), sich solche Dinge anzuschauen, sondern vielmehr zu den Eigenschaften der Dschāhilīn (Unwissenden).
<وَٱلَّذِينَ هُمۡ عَنِ ٱللَّغۡوِ مُعۡرِضُونَ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Diejenigen, die sich vor al-Lağw (unbedachter (unsinniger) Rede) abwenden.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Mu'minūn [23], Āyah 3)
<وَمِنَ ٱلنَّاسِ مَن يَشۡتَرِى لَهۡوَ ٱلۡحَدِيثِ لِيُضِلَّ عَن سَبِيلِ ٱللَّهِ بِغَيۡرِ عِلۡمٍ۬ وَيَتَّخِذَهَا هُزُوًاۚ أُوْلَـٰٓٮِٕكَ لَهُمۡ عَذَابٌ۬ مُّهِينٌ۬>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Unter den Menschen gibt es manchen, der Lahwa al-Ḥadīth (zerstreuende Unterhaltung) erkauft, um (die Menschen) von Allāhs Weg ohne (richtiges) Wissen in die Irre zu führen und sich über ihn lustig zu machen. Für solche wird es schmachvolle Strafe geben.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah Luqmān [31], Āyah 6)
Die Verwendung eines musikalischen Klingeltons für das Smartphone
Grundsätzliche ist die meiste Musik heutzutage [aufgrund ihres Inhalts] ḥarām (verboten). Solche Musik darf in keiner Form angehört werden, solange es keine Ḍarūrah (Notwendigkeit) dafür gibt.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Schriften-Nr.-0010