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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Al-Farḍ (Pflicht) und al-Ḥikam (Weisheiten) des Ṣiyām im Monat Ramaḍān 

Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.

<يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ كُتِبَ عَلَيۡڪُمُ ٱلصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى ٱلَّذِينَ مِن قَبۡلِڪُمۡ لَعَلَّكُمۡ تَتَّقُونَ أَيَّامً۬ا مَّعۡدُودَٲتٍ۬‌ۚ فَمَن كَانَ مِنكُم مَّرِيضًا أَوۡ عَلَىٰ سَفَرٍ۬ فَعِدَّةٌ۬ مِّنۡ أَيَّامٍ أُخَرَ‌ۚ وَعَلَى ٱلَّذِينَ يُطِيقُونَهُ ۥ فِدۡيَةٌ۬ طَعَامُ مِسۡكِينٍ۬‌ۖ فَمَن تَطَوَّعَ خَيۡرً۬ا فَهُوَ خَيۡرٌ۬ لَّهُ ۥ‌ۚ وَأَن تَصُومُواْ خَيۡرٌ۬ لَّڪُمۡ‌ۖ إِن كُنتُمۡ تَعۡلَمُونَ شَہۡرُ رَمَضَانَ ٱلَّذِىٓ أُنزِلَ فِيهِ ٱلۡقُرۡءَانُ هُدً۬ى لِّلنَّاسِ وَبَيِّنَـٰتٍ۬ مِّنَ ٱلۡهُدَىٰ وَٱلۡفُرۡقَانِ‌ۚ فَمَن شَہِدَ مِنكُمُ ٱلشَّہۡرَ فَلۡيَصُمۡهُ‌ۖ وَمَن ڪَانَ مَرِيضًا أَوۡ عَلَىٰ سَفَرٍ۬ فَعِدَّةٌ۬ مِّنۡ أَيَّامٍ أُخَرَ‌ۗ يُرِيدُ ٱللَّهُ بِڪُمُ ٱلۡيُسۡرَ وَلَا يُرِيدُ بِڪُمُ ٱلۡعُسۡرَ وَلِتُڪۡمِلُواْ ٱلۡعِدَّةَ وَلِتُڪَبِّرُواْ ٱللَّهَ عَلَىٰ مَا هَدَٮٰكُمۡ وَلَعَلَّڪُمۡ تَشۡكُرُونَ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<O die ihr den Glauben (Īmān) verwirklicht, vorgeschrieben ist euch al-Ṣiyām (Fasten), so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget. (Vorgeschrieben ist es euch) an bestimmten Tagen. Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, der soll eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Und denjenigen, die es zu leisten vermögen, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. Wer aber freiwillig Gutes tut, für den ist es besser. Und dass ihr fastet, ist besser für euch, wenn ihr (es) nur wisst! Schahru Ramaḍan (Monat Ramaḍān) (ist es), in dem der Qur'ān als Rechtleitung für die Menschen herab gesandt worden ist und als klare Beweise der Rechtleitung und der Unterscheidung. Wer also von euch während dieses Monats anwesend ist, der soll ihn fasten, wer jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (der soll) eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten). Allāh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, – damit ihr die Anzahl vollendet und Allāh als den Größten preist, dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Baqarah [2], Āyāt 183-185)

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Zurārah ibn A°yan ibn Sunsun al-Schaybānī al-Kūfī überliefert, dass Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Der Islām wurde auf fünf Dingen errichtet: Al-Ṣalāh (Gebet), al-Zakāh (Almosenabgabe), al-Ḥadsch (große Pilgerfahrt nach Makkah), al-Ṣiyām (Fasten) und al-Wilāyah (Führerschaft).“ 
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00135; Uṣūl al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn Iṣḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)

Aufgrund dieser Āyāt und noch weiterer zahlreicher Aḥadīth (Überlieferungen) wissen wir, dass Allāh (سبحانه و تعالى) al-Ṣiyām (das Fasten) im Monat Ramaḍān zum Farḍ (Pflicht) machte. Das bedeutet, dass es für jeden Muslim, der mukallaf (bei Verstand, kein Kind und nicht geistesbehindert) und dazu in der Lage ist, sich nicht auf Reise befindet und nicht krank ist, wādschib (verpflichtend) ist, zu fasten. Al-Ṣiyām bedeutet, dass man vom Aufgang des richtigen Fadschr (Morgendämmerung) bis zum Einbruch der Nacht, der mit dem Untergang der Sonne beginnt, von gewissen Dingen Abstand hält, die das Fasten bāṭil (ungültig) machen, wie beispielsweise dem Essen, Trinken, Geschlechtsverkehr und jeglichen Sünden.

<أُحِلَّ لَڪُمۡ لَيۡلَةَ ٱلصِّيَامِ ٱلرَّفَثُ إِلَىٰ نِسَآٮِٕكُمۡ‌ۚ هُنَّ لِبَاسٌ۬ لَّكُمۡ وَأَنتُمۡ لِبَاسٌ۬ لَّهُنَّ‌ۗ عَلِمَ ٱللَّهُ أَنَّڪُمۡ كُنتُمۡ تَخۡتَانُونَ أَنفُسَڪُمۡ فَتَابَ عَلَيۡكُمۡ وَعَفَا عَنكُمۡ‌ۖ فَٱلۡـَٔـٰنَ بَـٰشِرُوهُنَّ وَٱبۡتَغُواْ مَا ڪَتَبَ ٱللَّهُ لَكُمۡ‌ۚ وَكُلُواْ وَٱشۡرَبُواْ حَتَّىٰ يَتَبَيَّنَ لَكُمُ ٱلۡخَيۡطُ ٱلۡأَبۡيَضُ مِنَ ٱلۡخَيۡطِ ٱلۡأَسۡوَدِ مِنَ ٱلۡفَجۡرِ‌ۖ ثُمَّ أَتِمُّواْ ٱلصِّيَامَ إِلَى ٱلَّيۡلِ‌ۚ وَلَا تُبَـٰشِرُوهُنَّ وَأَنتُمۡ عَـٰكِفُونَ فِى ٱلۡمَسَـٰجِدِ‌ۗ تِلۡكَ حُدُودُ ٱللَّهِ فَلَا تَقۡرَبُوهَا‌ۗ كَذَٲلِكَ يُبَيِّنُ ٱللَّهُ ءَايَـٰتِهِۦ لِلنَّاسِ لَعَلَّهُمۡ يَتَّقُونَ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Erlaubt ist euch, in der Nacht des Ṣiyām (Fasten) mit euren Frauen Beischlaf auszuüben; sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid. Allāh weiß, dass ihr euch selbst (immer wieder) betrogt, und da hat Er eure Reue angenommen und euch verziehen. Von jetzt an verkehrt mit ihnen und trachtet nach dem, was Allāh für euch bestimmt hat, und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden des Fadschr (Morgendämmerung) klar unterscheidet! Hierauf vollzieht das Fasten bis zur Nacht! Und verkehrt nicht mit ihnen, während ihr euch (zur Andacht) in die Gebetsstätten zurückgezogen habt! Dies sind Allāhs Grenzen, so kommt ihnen nicht zu nahe! So macht Allāh den Menschen Seine Zeichen klar, auf dass sie gottesfürchtig werden mögen.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Baqarah [2], Āyah 187)

Die Frage, die sich von selbst aufdrängt und jedem im Kopf schwebt, ist, warum Allāh (عَزَّ وَ جَلَّ) al-Ṣiyām im Monat Ramaḍān zum Farḍ (Pflicht) machte und welche Ḥikam (Weisheiten) dahinter stecken? Eine ganze Reihe von Aḥadīth (Überlieferungen) hat diese Frage beantwortet. Im Allgemeinen legen diese Aḥadīth dar, dass Allāh (جل جلاله‎) uns al-Ṣiyām im Monat Ramaḍān als eine Form der Tazkiyah (Reinigung) für den Körper auferlegte. Zu diesen Formen der Tazkiyah und Ḥikam, weswegen Allāh (تبارك وتعالى) al-Ṣiyām zum Farḍ (Pflicht) machte, gehört, dass der Körper gereinigt wird, der Reiche und Arme temporär auf dieselbe Stufe kommen und dass sich al-Ṣā'im (Fastende) vor dem Feuer schützt, in dem er von den Sünden fern bleibt.

Die erste Ḥikmah (Weisheit) des Ṣiyām

Die erste Ḥikmah, die sich hinter dem Fasten verbirgt, ist die allgemeine Tazkiyah des Körpers in all ihren Bedeutungen. Al-Ṣiyām reinigt den Körper von jeglichem Schmutz, unabhängig davon, ob sich der Schmutz in Form einer Krankheit äußert, in einem Leiden und vor allem in dem, was die Sünden an Spuren im Herzen hinterlassen. Al-Ṣiyām reinigt den Körper und errettet ihn vor jeglichem mit den Sinnesorganen erfassbarem Übel und dem Übel im übertragenen Sinne. Aus diesem Grund wird in vielen Aḥadīth erwähnt, dass al-Ṣiyām eine Art Schild bzw. Schirm darstellt. Hiermit ist gemeint, dass al-Ṣiyām ein Schutz vor jeglicher von Allāh (سبحانه و تعالى) verbotenen Sache ist.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Zurārah ibn A°yan ibn Sunsun al-Schaybānī al-Kūfī überliefertdass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Jede Sache beinhaltet eine Form der Tazkiyah (Reinigung) und die Form der Tazkiyah des Körpers ist al-Ṣiyām (das Fasten).“ 
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00136; Wasā‘il al-Schī°ah von Schaykh Muḥammad ibn al-Ḥasan al-°Āmilī al-Maschğarī)

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Mas°adah ibn Ṣadaqah überliefertdass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: „Eines Tages sagte der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وعلى آله وسلم) zu seinen Ṣaḥābah (Gefährten): „Verflucht ist jedes Vermögen, das nicht gereinigt wird! Und verflucht ist jeder Körper, bei dem keine Tazkiyah (Reinigung) vorgenommen wird!“ 
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00137; Uṣūl al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn Iṣḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)

Diese Aḥadīth (Überlieferungen) legen uns dar, dass nicht nur das Geld durch al-Zakāh gereinigt wird, sondern auch der Körper, der mittels al-Ṣiyām einer Tazkiyah unterzogen wird. Und wenn man die Absicht hat, den eigenen Körper von jeglichem Schmutz, von Krankheiten und Sünden zu reinigen, dann soll man fasten, unabhängig davon, ob dies im Monat Ramaḍān oder zu einem anderen Zeitpunkt geschieht.

Die zweite Ḥikmah des Ṣiyām

Die zweite Ḥikmah ist, weswegen Allāh (عَزَّ وَ جَلَّ) uns al-Ṣiyām auferlegt hat, dass der arme und reiche Mensch auf eine Ebene kommen. Wie wir wissen, isst der Reiche nicht dasselbe, wie der Arme isst und dem Mittellosen steht nicht immer Essen zur Verfügung, wie es beim Reichen der Fall ist. Der Arme hungert und der Reiche nicht und so will Allāh (جل جلاله‎), dass die Reichen für einen gewisse Zeitraum auf die gleiche Stufe kommen, auf der sich die Armen befinden und dass sie erkennen, wie es sich anfühlt, arm zu sein. Damit wird bezweckt, dass der Reiche den Hunger verspürt, den die Armen tagtäglich ertragen müssen, auf dass er barmherzig zu ihnen ist, Mitgefühl zeigt, von seinem Vermögen spendet und freigiebiger wird. Und das Ziel des Mitgefühls, das sich bei den Reichen gegenüber den Armen bilden soll, ist wiederum, dass sich ihr Verhalten in ein Verantwortungsbewusstsein für ihre armen Mitmenschen wandelt. Es bringt dem Armen nichts, wenn die Wohlhabenden so hungern, wie er es tut und al-Ṣiyām nicht dazu führt, dass sie ihr Vermögen dafür einsetzen, seine Bedürfnisse zu decken. Vielmehr muss das innere Gefühl, dass bei den Reichen während al-Ṣiyām entsteht, in Taten und in einen neuen Geisteszustand verändert werden, sodass der Reiche dem Armen von seinem Vermögen spendet.

Allāh (تبارك وتعالى) hat uns al-Zakāh (Almosenabgabe), al-Ṣadaqah (Spende) und al-Khums (Fünftelabgabe) vorgeschrieben. Deswegen muss der Reiche die Gefühle, die er im Monat Ramaḍān für den Zustand der armen Menschen empfindet, dafür einsetzen, dass er ihnen ihre Ḥuqūq (Rechte) gibt, die Allāh (سبحانه و تعالى) sowieso festgeschrieben hat. Dieser Farḍ (Verpflichtung) beinhaltet, dass er den Khums spendet und von seinem Vermögen ausgibt, worin ihn Allāh (عَزَّ وَ جَلَّ) zum Stadthalter gemacht hat. Es geht also nicht nur darum, dass man während al-Ṣiyām ein inneres Gefühl empfindet, sondern vielmehr, dass dieses Gefühl rechtschaffende Taten zur Folge hat, sodass man jedem das Recht gibt, dass ihnen zusteht. Aus diesem Grund kann man beobachten, dass viele Menschen erst im Monat Ramaḍān von ihrem Vermögen spenden, weil sie in dieser Zeit an ihre Farā'iḍ (Pflichten) erinnert werden.

Die dritte Ḥikmah des Ṣiyām

Der dritte Grund, warum Allāh (جل جلاله‎) uns al-Ṣiyām im Monat Ramaḍān auferlegt hat, ist, dass man zumindest für einen Monat mit sich selbst ins Gericht fährt und zumindest tagsüber aufhört, Sünden zu begehen, mit denen man vorher vielleicht verbunden war. Man ist bestrebt, keine Tat zu verwirklichen, die das Fasten bāṭil (ungültig) macht und strebt danach, keinerlei Sünden zu begehen. Der Monat Ramadān stellt eine Art Sprungbrett dar, auf dass man diese Sünden auch für den Rest des Jahres - wenn Allāh es will (in schā’ Allāh) - unterlässt. Weil al-Ṣiyām einen von den Sünden abhält, ist es ein Schutz und ein Schirm vor dem Feuer. Durch al-Ṣiyām wird erreicht, dass der Īmān (Glaube) des Mu'min (Gläubigen) bekräftigt wird und dieser erstarkte Īmān ihm hilft, in seinem ganzen Leben und Dasein ein aufrichtiger Diener Allāhs zu sein.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
 Es wurde von Hischām ibn al-Ḥakam überliefertdass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) nach dem Grund für al-Ṣiyām (Fasten) gefragt wurde. Er sagte: „Allāh (سبحانه و تعالى) machte al-Ṣiyām (Fasten) nur zum Farḍ (Pflicht), damit der Reiche und der Arme auf eine Stufe kommen. Ansonsten würde der Reiche niemals dieses Hungergefühl verspüren, auf dass er sich dem Armen erbarmt. Jedes Mal, wenn der Reiche [im Diesseits] etwas will, dann bekommt er es von Allāh.“ 
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00138; Wasā‘il al-Schī°ah von Schaykh Muḥammad ibn al-Ḥasan al-°Āmilī al-Maschğarī)

Wir sehen also, dass Allāh (تبارك وتعالى) mittels al-Ṣiyām das Gefälle zwischen Seinen Geschöpfen ebnen will, indem die Reichen das Hungergefühl und den daraus resultierenden Schmerz spüren und ihre Herzen sich gegenüber den Mittellosen und Schwachen erbarmen.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Muslim al-Thaqafī al-Kūfī überliefertdass 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) sagte: „Wenn du fastest, dann soll dein Gehör, dein Augenlicht, deine Haare und deine Haut fasten. Der Tag an dem du fastest, soll nicht so sein, wie der Tag, an dem du nicht fastest.“ 
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00139; Wasā‘il al-Schī°ah von Schaykh Muḥammad ibn al-Ḥasan al-°Āmilī al-Maschğarī)

Dies bedeutet, dass man es nicht wagen soll, während al-Ṣiyām, Sünden zu begehen, so wie man es vielleicht ansonsten tut. Vielmehr soll man darauf bedacht sein, keine Sünde zu begehen und sich vom Ungehorsam gegenüber Allāh (عَزَّ وَ جَلَّ)  fern zu halten.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
 Es wurde von al-Fuḍayl ibn Yasār überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: „Wenn einer von euch die drei Tage im Monat [d.h. am ersten Donnerstag, mittleren Mittwoch und letzten Donnerstag eines Monats] fastet, dann soll er mit niemanden Streitgespräche führen, sich nicht töricht verhalten und nicht bei Allāh (سبحانه و تعالى) schwören. Und wenn sich jemand ihm gegenüber töricht verhält, dann soll er es ertragen.“ 
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00140; Tahdhīb al-Aḥkām von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn al-Ḥasan aṭ-Ṭūsī)

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Mas°adah ibn Ṣadaqah überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: Der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وعلى آله وسلم) sagte: „Jedem rechtschaffende Diener, der beleidigt wird und daraufhin sagt „Ich faste, der Friede sei auf dir. Ich werde dich nicht beleidigen, so wie du mich beleidigt hast“ erwidert Allāh folgendes: „Mein Diener hat Mich durch das Fasten von dem Übel Meines Dieners um Schutz gebeten und so habe ich ihm vor dem Feuer Schutz gewährt.“ 
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00141; Uṣūl al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn Iṣḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)

All dies sind Ḥikam (Weisheiten), weswegen Allāh (سبحانه و تعالى) uns al-Ṣiyām zum Farḍ (Pflicht) gemacht hat. Es ist wādschib (verpflichtend) zu fasten, damit wir den Gehorsam gegenüber Allāh (جل جلاله‎) erfüllen und diese Ḥikam während al-Ṣiyām verwirklichen, auf dass wir im Dies- und im Jenseits erfolgreich sind. Dies ist eine Angelegenheit, auf die wir stets bedacht sein müssen und erstreben sollten. Wir müssen den Armen unter unseren Verwandten und auch allen anderen Menschen ihr Ḥaqq (Recht) geben und darauf bedacht sein, die Sünden zu unterlassen, alle schlechten Dinge zu meiden und jegliche Form von Ungehorsam gegenüber Allāh (تبارك وتعالى) zu beenden, auf dass wir uns selbst reinigen und unseren Schöpfer in einem Zustand treffen, in dem Er zufrieden mit uns ist.

Die Mustaḥabbāt (empfohlenen Dinge)

Die islāmische Scharī°ah (Gesetzgebung) hat sich nicht nur mit dem Farḍ (Verpflichtung) des Ṣiyām in diesem gesegneten Monat begnügt, sondern einem auch die Taten nahegebracht, mit denen man die höchsten Stufen des Īmān erreichen kann, wenn man diese Mustaḥabbāt (empfohlenen Dinge) voller Tatendrang verrichtet. Einige dieser Taten sind nachts aufzustehen, Adhkār (Worte der Andacht) zu sprechen; den edlen Qur'ān zu rezitieren und zu erlernen, über ihn nachzudenken und ihm gemäß zu handeln. Man sollte für Allāh (سبحانه و تعالى) die muslimischen Geschwister und seine Verwandten besuchen, die Menschen zum Essen einladen bzw. den Menschen Essen austeilen, großzügig zu den Nahestehenden sein und noch mehr Ṣadaqāt (Spenden) an die Leute des Vorzuges und den Verwandten verteilen.

<إِنَّآ أَنزَلْنَـٰهُ فِى لَيْلَةٍ مُّبَـٰرَكَةٍ‌ۚ إِنَّا كُنَّا مُنذِرِينَ>

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Wir haben es wahrlich in einer Laylatin mubārakah (gesegneten Nacht) herabgesandt. Wir haben ja (die Menschen) immer wieder gewarnt.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Dukhān [44], Āyah 3)

<إِنَّآ أَنزَلْنَـٰهُ فِى لَيْلَةِ ٱلْقَدْرِ>

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Wir haben ihn ja in der Laylati al-Qadr (Nacht der Bestimmung) hinab gesandt.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Qadr [97], Āyah 1)

Und in einer der gesegneten Nächte des Monat Ramaḍān hat Allāh (عز وجل) den edlen Qur'ān herab gesandt. Diese Nacht des Monats Ramaḍān ist besser als tausend Monate, daher ist es besonders mustaḥabb (empfohlen), in dieser Nacht sich den °Ibādāt (gottesdienstliche Handlungen) verstärkt hinzugeben.

Möge jeder Monat Ramaḍān für uns ein gesegneter Monat sein und möge uns Allāh (جل جلاله‎) mit Seiner Obhut und Unterstützung erfreuen, auf dass Er uns zu jenem rechtleitet, was für uns im Dies- und im Jenseits segenreich ist. Möge Er uns stets in seinem gesegneten Monat Ramaḍān Kraft schenken, uns von diesen zusammengefassten Worten erleuchten und uns zu jenen gehören lassen, die mit aller Energie nach Allāhs Befehlen handeln und sogar noch mehr auf dem Weg des Khayr (Segenreichen) und Ṣalāh (Rechtschaffenheit) tun. Möge Allāh (تبارك وتعالى) geben, dass Er uns als Ṣāliḥūn (Rechtschaffende) annimmt und Er diesen Monat für uns stets zu einen Monat der Gnade, der Hilfe, des Stolzes und der Kraft macht. Uns genügt Allāh und er ist ein herrlicher Wakīl (Beschützer).

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fasten-Nr.-02