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Im Namen Allāh, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen. So dann:

Der Tauḥīd ist das wichtigste Thema für einen Menschen, der Interesse an dem Islām hat bzw. in den Islām eintreten möchte. Wenn man über den Tauḥīd spricht, dann spricht man auf der einen Seite über das Bekenntnis zum Monotheismus (Kalimatu al-Tauḥīd):

لا إله إلا الله
Lā ilāha illā Allāh
Es gibt niemanden, der anbetungswürdig ist, außer Allāh

Allāh (سبحانه وتعالى) besitzt die schönsten Namen (al-Asmā' al-Ḥusnā) und Eigenschaften (al-Ṣifāt al-°Ulā), die allesamt in ihrer Bedeutung auf die absolute Vollkommenheit hinweisen. Diese Bedeutungen (al-Ma°āni) gebühren einzig und allein Allāh (عز وجل). Dies ist der reine Tauḥīd.

Der erhabene Name (Lafẓ al-Dschalālah) „Allāh“ stammt vom Begriff „al-Ilāh (der Gott)“ ab. Somit existierte nur Allāh (سبحانه وتعالى) ohne jegliche Teilhaber, bis der Schayṭān die Menschen in die Irre führte und sie anfingen, andere „Ālihah (Gottheiten)“ neben Allāh (عز وجل) anzubeten. Warum hat nun Allāh (جل جلاله‎) im edlen Qur'ān sich selbst als „Allāh“ und nicht als „al-Ilāh“ bezeichnet? Hätte nun Allāh (تبارك وتعالى) sich selbst als „al-Ilāh“ bezeichnet, dann wäre dies unweigerlich eine Bestätigung dafür, dass andere Gottheiten „Ālihah (Gottheiten)“ existieren. Aber Allāh (تبارك وتعالى) entfernte in Seiner unendlichen Weisheit den Buchstaben „Hamzah“ aus dem Begriff „al-Ilāh“ sodass daraus „Allāh“ wurde, da man den Begriff „Allāh“ nicht vervielfältigen kann. Allein dadurch hat Allāh (سبحانه وتعالى) bereits die Existenz von anderen „Ālihah (Gottheiten)“ ausgeschlossen und sich als einzig wahren „Ilāh (Gott)“ bezeichnet. Somit ist die Aussage „Huwa Allāh (Er ist Allāh)“ bereits eine Bestätigung dafür, dass Er der einzige Ilāh ist, Dem es gebührt, angebetet zu werden (al-Ma°būd bi Haqq) und Der angebetet werden muss.

1. Teil der islāmrechtlichen Definition des Tauḥīd:

 التوحيد هو توحيد الله في اسمائه وصفاته
Al- Tauḥīd huwa TauḥīdilLāh fī Asmā'ihī wa Sifātih
Der Tauḥīd ist das Bekenntnis, dass Allāhs Namen und Eigenschaften vollkommen sind.

Im ersten Teil des Bekenntnisses zum Monotheismus „Lā ilāha“negiert man jegliche „Gottheiten“. Im zweiten Teil „illā Allāh“ sagt man aus, dass nur Allāh anbetungswürdig und somit der wahre Ilāh ist. Bevor man den ersten Teil des Glaubensbekenntnisses „Lā ilāha“ überhaupt verwirklichen kann, muss man sich als erstes Wissen über den zweiten Teil „illā Allāh“ aneignen. Damit man den wahren Tauḥīd also verstehen und praktizieren kann, um dadurch ein Muwaḥḥid und Muslim zu sein, benötigt man die richtige Kenntnis und das erleuchtende Verständnis über Allāh (Ma°rifatulLāh) bzw. über die Namen und Eigenschaften Allāhs, da man Ihn ansonsten nicht kennt und somit das Glaubensbekenntnis nicht ablegen kann. Wenn man dies umgesetzt hat, hat man den ersten Teil des Bekenntnisses zum Monotheismus (Kalimatu al-Tauḥīd) bestätigt.

2. Teil der islāmrechtlichen Definition des Tauḥīd:

و إفراد العبادة لله وحده
wa 'Ifrādi al-°Ibādah lilLāhi waḥdah.
Allāh ist der wahre Ilāh, der anbetungswürdig ist.

Dieser zweite Teil bedeutet, dass Allāh (جل جلاله‎) es selbstverständlich verdient angebetet zu werden. Jedoch muss dieser Teil im Grunde nicht zusätzlich erwähnt werden, weil der erhabene Name (Lafẓ al-Dschalālah) „Allāh“ von dem Begriff „al-Ilāh“ abstammt und al-Ilāh sowieso jener ist, der angebetet wird (al-Ma'lūh). Wenn man also die Namen und Eigenschaften Allāhs richtig versteht, dann weiß man auch gleichzeitig, dass Allāh der Einzige ist, dem es gebührt, angebetet zu werden.

الله هو الإله المعبود
Allāh huwa al-Ilāh al-Ma°bud.
Allāh ist der (einzige) Ilāh, der angebetet wird.

Der gesamte Tauḥīd dreht sich somit um die Namen und Eigenschaften Allāhs. Folgende Unterteilung des Tauḥīd in verschiedene Kategorien, die von diversen sunnitischen und schiitischen Gelehrten festgelegt wurden, werden von uns nicht anerkannt und sind somit abzulehnen:

  • Tauḥīd al-Rubbūbiyyah
  • Tauḥīd al-'Ulūhiyyah,
  • Tauḥīd al-Asmā wa al-Ṣifāt

Vielmehr ist der Tauḥīd ein Themengebet, welches sich nicht in diverse Kategorien unterteilen lässt. Er beinhaltet ausschließlich die Namen und Eigenschaften Allāhs und jener, der diese Namen und Eigenschaften kennt, richtig versteht und bezeugt, dass sie nur Allāh (تبارك وتعالى) gebühren, und gleichzeitig diese Erkenntnis in seinen Taten verwirklicht, ist ein Muwaḥḥid.

Die beiden Glaubensbekenntnisse (Schahādatayn) beinhalten sowohl das Bekenntnis zum Monotheismus (Kalimatu al-Tauḥīd) als auch das Prophetentum von Muḥammad (ﷺ):

اَشْهَدُ اَنْ لاَ اِلٰهَ اِلاَّ اللّٰهُ وَاَشْهَدُ اَنَّ مُحَمَّدًا عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ
Aschhadu an lā ilāha illā Allāh, wa aschhadu anna Muḥammadan Rasūl Allāh
Ich bezeuge, dass es niemanden gibt, der anbetungswürdig ist, außer Allāh; und ich bezeuge, dass Muḥammad der Diener und Gesandte Allāhs ist.

Der Ausdruck „Bezeugen“ bedeutet, etwas zu bestätigen oder zu beweisen, indem man es selbst erlebt oder beobachtet hat. Jemand, der beispielsweise vor einem islāmischen Gericht als Zeuge auftritt, erklärt vor dem Gericht, ein bestimmtes Ereignis gesehen und gehört zu haben und darüber Kenntnis zu haben. Er muss somit Wissen über jene Angelegenheit besitzen, über die er ein Zeugnis ablegt. Jener, der also die beiden Glaubensbekenntnisse aufrichtig ablegt, muss über ihren Inhalt sowohl im Herzen als auch in seinem Verstand absolutes Wissen mit Gewissheit besitzen, und darf sie nicht nur mit der Zunge aussprechen.

<[…] شَهِدَ ٱللَّهُ أَنَّهُ ۥ لَآ إِلَـٰهَ إِلَّا هُوَ >

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Bezeugt (schahida) hat Allāh, dass es keinen Ilāh außer Ihm Selbst gibt.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah Āli °Imrān [3], 'Āyah 18)

Die Aussage „ich bezeuge (aschhadu)“ ist sehr schwerwiegend und viele Menschen, die sich heutzutage als Muslime bezeichnen und dieses Glaubensbekenntnis aussprechen, verstehen nicht die Tragweite dieses Begriffs. Somit ist die Aussage, dass jemand das Glaubensbekenntnis erst sprechen und dann lernen soll, vollkommen falsch, da die Aussage „ich bezeuge (aschhadu) ohne vorhandenes Wissen, Gewissheit und Aufrichtigkeit ungültig ist. Die Schahādah basiert auf der wahren und richtigen Kenntnis über Allāh (سبحانه وتعالى) und Seine Namen und Eigenschaften.

Und Allāh weiß es besser und ist weiser.