al-Dīn al-Aṣīl.com

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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Umstände, die das Gebet bāṭil (ungültig) machen und der Umgang damit

Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.

Das Brechen des Wuḍū' während des Gebetes

Wenn man während des Gebets irgendetwas tut, das den Wuḍū' bāṭil (ungültig) macht, wird das Gebet dadurch unterbrochen. Man nimmt daraufhin den Wuḍū' vor und kehrt zum Gebet zurück, bauend auf dem, was man bereits verrichtet hat, selbst wenn man sich inzwischen von der Qiblah abgewendet hat, solange man nicht absichtlich gesprochen hat.

Während des Gebetes zu sprechen

Es ist ḥarām (verboten), absichtlich etwas im Gebet zu sagen, was nicht zum Gebet gehört. Das Farḍgebet desjenigen, der so etwas tut, ist bāṭil (ungültig) und muss wiederholt werden. Wer jedoch aus Vergesslichkeit spricht, dessen Gebet wird dadurch nicht bāṭil (ungültig).

Nasenbluten im Gebet

Das Gebet wird durch - währenddessen stattfindendes Nasenbluten - nicht bāṭil (ungültig). Aber es ist für denjenigen, der Nasenbluten hat, wādschib (verpflichtend), dies während des Gebets wegzutun, sobald es getrocknet ist, bzw. es abzuwaschen, wenn man die Möglichkeit dazu während des Gebets hat, ohne dabei der Qiblah den Rücken zu kehren oder absichtlich zu sprechen, was das Gebet bāṭil (ungültig) machen würde. Wenn man das Gebet nicht durch diese beiden Dinge oder etwas anderes bāṭil (ungültig) gemacht hat, kehrt man zum Gebet zurück und fährt da fort, wo man aufgehört hat. Sollte das Gebet jedoch bāṭil (ungültig) geworden sein, muss man das Gebet von Neuem beginnen.

Das Gebet desjenigen, der dringend auf das WC muss

Dem Muslim ist es ḥarām (verboten), zu beten, wenn er das Bedürfnis hat, dringend auf das WC zu müssen, bis er seine Notdurft verrichtet hat. Wer aber Bauchschmerzen verspürt, er dies erträgt und dies nicht sein Gebet beeinträchtigt, dem ist es mubāḥ (erlaubt), in diesem Zustand zu beten.

Das Gebet mit Erbrochenem an sich selbst oder der Kleidung

Das Erbrochene ist ṭāhir (rein) und macht den Wuḍū' (Gebetswaschung) und das Gebet nicht bāṭil (bāṭil (ungültig)). Dies gilt, selbst wenn man sich während des Gebets übergeben sollte. Wenn man sich jedoch vor dem Gebet übergeben sollte, dann ist es mustaḥabb (empfohlen), dass man seinen Mund spült, das Erbrochene beseitigt und hygienische Umstände schafft, so dass man sich im Gebet wohl fühlt.

Das Gefühl haben, Luft gelassen zu haben, ohne etwas zu hören oder zu riechen

In Wahrheit ist folgende Regel anzuwenden:

„Der Zweifel kann niemals die Gewissheit bāṭil (ungültig) machen." 

Wenn man also sicher ist, dass man sich im Zustand des Wuḍū' befindet, dann wird die Ṭahārah (rituelle Reinheit) durch den Zweifel nicht aufgehoben. Dies gilt, selbst wenn man Zweifel hegt, ob man vielleicht etwas begangen hat, dass diesen Zustand zerstört haben könnte. In solch einem Fall besteht der Wuḍū' und muss keineswegs wiederholt werden. Vielmehr ist es makrūḥ (verpönt), dass man in solch einer „Situation des Zweifels“ den Wuḍū' wiederholt.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) sagte: „Wenn du dir sicher bist, dass du etwas begangen hat, was deine Ṭahārah (rituelle Reinheit) nichtig gemacht hat, dann nimm den Wuḍū' vor. Und wehe dir, dass du jemals den Wuḍū' erneuerst, ohne dass du dir sicher bist, dass du den Wuḍū' bāṭil (ungültig) gemacht hast.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00128) 

Der Zweifel in solchen Angelegenheiten stammt meistens vom Schayṭān. Wenn man nun in solch einer Situation den Wuḍū' wiederholt, dann hat der Schayṭān letztendlich seinen Willen erreicht. Aus diesem Grund sollte man solch ein Verhalten vermeiden. Wenn der Schayṭān nämlich sieht, dass er es erreicht hat, dass man in einer Angelegenheit seinem Willen folgt, die selbst nicht ḥarām (verboten) ist, dann wird er einen Schritt weiter gehen und versuchen, einen zur Sünde zu führen. Der Schayṭān öffnet einem viele Tore des Guten, um einen durch diese Tore zu schlechten und verbotenen Dingen zu führen. Daher sollte man niemals durch Zweifel, die eigene Gewissheit über eine Sache verlieren.

Sich während des Gebetes von der Qiblah abzuwenden

Es ist ḥarām (verboten), während des Gebetes ohne Entschuldigung absichtlich der Qiblah den Rücken zu kehren, solange man noch nicht den letzten Taschahhud beendet hat, selbst wenn dies nur für einen Moment geschieht, und dies macht das Gebet bāṭil (ungültig). Hat es sich beim Gebet um ein Farḍgebet gehandelt, muss man dieses wiederholen. Was leichtes Wenden nach rechts oder links angeht, so ist dies im Falle eines Bedürfnisses mubāḥ (erlaubt), und dadurch wird das Gebet nicht bāṭil (ungültig).

Im Gebet mit den Fingern knacken

Es ist ḥarām (verboten), im Gebet mit den Fingern zu knacken.

Im Gebet aus Furcht vor Allāh zu weinen

Es ist mustaḥabb (empfohlen), im Gebet aus Furcht vor Allāh zu weinen und dadurch wird das Gebet nicht bāṭil (ungültig).

Im Gebet zu lachen

Es ist ḥarām (verboten), im Gebet laut zu lachen, und dies macht das Gebet bāṭil (ungültig). Lächeln im Gebet ist jedoch mubāḥ (erlaubt), und macht dies auch nicht bāṭil (ungültig).

Leichte Handlungen während des Gebetes

Wenn man dessen bedarf, ist es mubāḥ (erlaubt), im Gebet leichte Handlungen zu tätigen, wie eine Geste zu machen, sich zu räuspern, mit der Hand zu zeigen, die Stimme zu erheben, Tasbīḥ vorzunehmen, mit der Hand zu klatschen, die Tür zu öffnen oder auch eine Schlange oder einen Skorpion zu töten, solange dies nicht zu einer Sache führt, die das Gebet bāṭil (ungültig) macht, es sei denn aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit). Sollte man diese Handlungen im Gebet jedoch begehen – und dazu gehört auch Gähnen und sich strecken – ohne dass hiernach ein Bedürfnis besteht, so ist dies makrūḥ (verpönt),.

Allāh im Gebet in einer Rede, die mubāḥ (erlaubt) ist, vertraute Dinge mitzuteilen

Es ist dem Betenden mubāḥ (erlaubt), in jeglicher erlaubter Rede in jedem Gebet seinem Herrn vertrauliche Dinge mitzuteilen, auch wenn er dabei den Namen der Sache erwähnt, um die er bittet oder sein Bedürfnis beschreibt, das er Allāh (تبارك وتعالى) mitteilt.

Der sogenannte „Takfīr“ im Gebet, der darin besteht, während des Gebetes die eine Hand auf die andere zu legen

Der sogenannte „Takfīr“ im Gebet, der darin besteht die eine Hand auf die andere zu legen, ist ḥarām (verboten).

Den Salām im Gebet zu erwiedern

Es ist makrūḥ (verpönt), einen Betenden zu grüßen, doch wenn man gegrüßt wird, während man sich im Gebet befindet, ist es wādschib (verpflichtend) zu antworten, indem man Salāmun °Alaykum sagt. Man sagt nicht: °Alaykum al-Salām. Hierbei ist es mustaḥabb (empfohlen), dies in sich selbst zu sagen und dies nicht laut auszusprechen.

Das Niesen des Betenden oder jemanden niesen zu hören während man betet

Wenn der Betende niest oder jemanden niesen hört, ist es wādschib (verpflichtend), dass man Allāh (جل جلاله‎) lobt und Ṣalawāt (Segenswünsche) auf den Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) und seine 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) spricht. Die Mitbetenden dürfen den Niesenden nicht direkt ansprechen, indem sie „yar ḥamukumu Allāh (möge Allāh euch Gnade schenken)“ sagen. Vielmehr dürfen sie an Stelle dessen „yar ḥamuhu Allāh (möge Allah ihm seine Gnade schenken)“ sagen. Es ist mubāḥ (erlaubt), diese Worte laut zu sprechen.

Das Farḍgebet abzubrechen

Es ist ḥarām (verboten), das Farḍgebet abzubrechen, es sei denn aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit), wie wenn man sein Eigentum vor dem Verschwinden beschützen will, den Gegner, das Tier, den Flüchtenden oder eine gefährliche Person am Entfliehen hindert, das Kind vor dem Stürzen bewahrt und ähnliches. In diesen Fällen ist es mubāḥ (erlaubt).

Eine Frau zu berühren, die einem mubāḥ (erlaubt), ist, und von ihr zu sehen, was einem gestattet ist

Es ist mubāḥ (erlaubt), während des Gebets eine Frau, die einem ḥalāl (erlaubt) ist, zu berühren und von ihr zu sehen, was einem ḥalāl (erlaubt) ist.

Das Geschlechtsorgan während des Gebets zu berühren

Es ist sowohl dem Mann wie auch der Frau mubāḥ (erlaubt), während des Gebets das Geschlechtsorgan zu berühren, solange man keinen unerlaubten Unsinn damit begeht, und dies macht das Gebet nicht bāṭil (ungültig).

Zu beten während man etwas zur Behandlung ins Geschlechtsorgan eingeführt hat

Wenn man etwas in das Geschlechtsteil oder den After zur medizinischen Behandlung einführt, und sich dadurch ein Teil innen und ein Teil außen befindet, wie beispielsweise einen Katheter, dann ist es wādschib (verpflichtend), diesen vor dem Gebet zu entfernen. Es ist ḥarām (verboten), mit so einer eingeführten Sache zu beten, es sei denn, es handelt sich um eine Ḍarūrah (Notwendigkeit).

Das Gebet des Schläfrigen oder Schlafenden

Es ist ḥarām (verboten), zu beten, während man schläfrig ist oder schläft.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Gebet-Nr.-30