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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Qaḍā' Ṣalāh (Nachholgebet)

Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.

Das Gebet absichtlich unterlassen, um es zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen

Es ist ḥarām (verboten), das Gebet innerhalb dessen Zeit ohne zulässige Entschuldigung zu unterlassen, um es daraufhin zu einer anderen Zeit nachzuholen. Trotzdessen verfällt man dadurch nicht in den Kufr (Unglauben), da diese Tat nicht mit der völligen Unterlassung des Gebets vergleichbar ist.

Ein Farḍgebet nachzuholen, welches man entweder absichtlich oder auf Grund von Vergessen, Schlaf oder fehlender Ṭahārah verpasst hat

Es ist für denjenigen, der ein oder mehrere Farḍgebete entweder absichtlich oder aufgrund eines gültigen Grundes, wie Verschlafen, Vergessen oder fehlender Ṭahārah* (rituelle Reinheit) unterlassen hat bzw. es nicht in dessen vorgeschriebener Zeit verrichtet, wādschib (verpflichtend), diese zu jeder Zeit des Tages oder der Nacht unverzüglich nachzuholen, sobald er sich hieran erinnert, bis er sich vergewissert hat, dass er alle verpassten Gebete nachgeholt hat. Er hat das Gebet unverzüglich zu verrichten, und es ist ḥarām (verboten), Nawāfil zu verrichten, bevor er das versäumte Farḍgebet nachgeholt hat. Wenn er im Zweifel über die Anzahl der verpassten Gebete ist, soll er diese solange nachholen, bis er sich sicher ist, diese nachgeholt zu haben. Sollte er mehr Gebete, als er verpasst hat, nachgebetet haben, so ist das unproblematisch.

*Die fehlende Ṭahārah ist eine gültige Entschuldigung, wenn der Betende in der Gebetszeit ohne Ṭahārah das Gebet verrichtet, weil er vergaß, dass er keine gültige Ṭahārah besaß, woran er sich aber erst erinnert, nachdem die Gebetszeit bereits vorüber ist. 

Das Nachholen eines verpassten Gebetes

Wer die Verrichtung eines Farḍgebets unterlässt aber eine legitime Entschuldigung besitzt, wie z.B. Vergessen, Verschlafen und ähnliches, für den ist es wādschib (verpflichtend), das Gebet nachzuholen, sobald er sich daran erinnert. Genauso verhält es sich, wenn man absichtlich ein Farḍgebet unterlassen hat – es muss sofort nachgeholt werden.

Gründe, die eine Nachholung der Gebete nicht notwendig machen

Es ist nicht wādschib (verpflichtend), Gebete, die durch kindliches Alter, al-Ḥayḍ (Menstruation), al-Nafās (Wochenbett) oder Ohnmacht verpasst wurden, nachzuholen. Doch es ist demjenigen, der bewusstlos war, mustaḥabb (empfohlen), alles, was er an Gebeten verpasst hat, nachzuholen, insbesondere dann, wenn er drei oder einen Tag nachzuholen hat. Genauso wenig ist es wādschib (verpflichtend), Gebete aufgrund von Kufr Aṣli (ursprünglicher Unglauben) nachzuholen, da das Gebet nur für Muslim wādschib (verpflichtend) ist. Dieser Farḍ (Pflicht) ist in erster Linie also nicht vom Reifealter abhängig, da jemand sowohl im Reifealter als auch beispielsweise in seinem 40. Lebensjahr Muslim werden kann. Somit beginnt der Farḍ für das Gebet mit dem Eintritt in den Islām, vorausgesetzt, dass das Reifealter erreicht wurde.

Das Nachholen mehrerer Farḍgebete

Sollte man mehrere Farḍgebete verpasst haben, dann ist es mustaḥabb (empfohlen), zu Beginn einen 'Adhān zu rufen und dann für jedes Gebet jeweils eine 'Iqāmah zu sprechen, wobei man die Gebete geordnet vornimmt, also zuerst Ṣalāh al-Ẓuhr (Mittagsgebet), dann Ṣalāh al-°Aṣr (Nachmittagsgebet), dann Ṣalāh al-Mağrib, Ṣalāh al-°Ischā und Ṣalāh al-Fadschr.

Die Reihenfolge der Nachholung der Farḍgebete

Es ist wādschib (verpflichtend), die Farḍgebete in ihrer zeitlichen Reihenfolge zu verrichten bzw. nachzuholen. Wenn man sich also in einem Farḍgebet befindet und die Zeit für die Verrichtung des aktuellen Farḍgebet noch ausreichend ist, dann ist es wādschib (verpflichtend), noch im Gebet die Niyyah (Absicht) auf das verpasste Gebet abzuändern und das Gebet als Qaḍā' Ṣalāh (Nachholgebet) zu vollenden – unabhängig davon, ob man Imām (Vorbeter) ist, hinter einem Imām betet oder alleine das Gebet verrichtet. Erst dann verrichtet man dann das aktuelle Farḍgebet, in dessen Zeit man sich befindet. Es ist ḥarām (verboten), das Nachholen des Farḍgebets aufzuschieben, es sei denn, man muss ein anderes Farḍgebet verrichten, dessen Zeit knapp geworden ist und nicht für die Verrichtung beider Gebete ausreicht. In diesem Fall muss man das Farḍgebet, dessen Zeit eingetreten ist, verrichten und danach das nachzuholende Gebet verrichten. Ausgenommen ist hier Ṣalāh al-Mağrib (Abendgebet) und Ṣalāh al-°Ischā (Nachtgebet). Wenn man sich an diese vor dem Sonnenaufgang erinnert, und die Zeit nur noch für Ṣalāh al-Fadschr (Morgengebet) ausreicht, holt man Ṣalāh al-Mağrib und Ṣalāh al-°Ischā erst nach, wenn die Sonne vollkommen aufgegangen ist.

Beispiel: Wenn man Ṣalāh al-°Aṣr (Nachmittagsgebet) verpasst hat und man befindet sich in der Zeit des Ṣalāh al-Mağrib (Abendgebet), dann muss man zuerst Ṣalāh al-°Aṣr nachholen und dann erst Ṣalāh al-Mağrib. Wenn ein zu verrichtendes Gebet mit einem nachzuholenden Gebet in Konflikt gerät und die Zeit nur noch für das zu verrichtende Gebet ausreicht, dann betet man zuerst das zu verrichtende Gebet in dessen Zeit und dann erst das nachzuholende Gebet. Wenn man Ṣalāh al-°Aṣr verpasst hat und die Zeit des Ṣalāh al-Mağrib ist fast vorbei, dann verrichtet man zuerst Ṣalāh al-Mağrib und dann – sobald man es verrichtet hat, Ṣalāh al-°Aṣr. 

Sollten die nachzuholenden Gebete vielzählig sein, muss man sie sortieren und soviel von ihnen verrichten, wie die Zeit vor dem noch zu verrichtenden Farḍgebet es erlaubt. Danach fährt man fort, die nachzuholenden Gebete weiter zu verrichten.

Der Zeitpunkt des Nachholens des Farḍgebets, wenn man es entschuldigt nicht verrichtet hat, und das Essen angerichtet ist

Es gibt zwei Arten von Farā'iḍ (Pflichten) in Bezug auf die Verrichtung des Gebets:

  • Der Farḍ (Pflicht), der innerhalb eines gedehnten Zeitraums verrichtet werden muss.
  • Der Farḍ, der umgehend verrichtet werden muss.

Beispielsweise hat man für Ṣalāh al-°Ischā (Nachtgebet) eine gewisse Zeitspanne, innerhalb der man das Gebet verrichten muss. Daher kann man das Gebet etwas verspäten, wenn das Essen bereits angerichtet ist und ansonsten kalt werden würde, wenn man zuerst das Gebet verrichten würde. Der Farḍ des Gebets, welches nachgeholt werden muss, ist ein Farḍ, der sofort umgesetzt werden muss. Man muss das verpasste Gebet umgehend nachholen, sobald man sich daran erinnert. Es ist ḥarām (verboten) irgendetwas zu tun, womit man das Gebet nachstellen würde, es sei denn aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit). Wenn man das Gebet nicht verrichtet, sobald man sich daran erinnert und vor der Verrichtung des Gebets verstirbt, verstirbt man im Zustand der Sündhaftigkeit. Wenn man das Gebet verschlafen hat, aufsteht und sich daran erinnert, dann muss man das Gebet sofort nachholen. Es ist ḥarām (verboten), ein Gebet, dass nachgeholt werden muss, für das warme Essen, zu verspäten. Auch wenn das Essen dadurch kalt werden würde, stellt dies keine Ḍarūrah für denjenigen dar, der das Gebet nachholen muss.

Das verpasste Gebet so nachzuholen, wie man es verpasst hat

Man muss ein Gebet genauso nachholen, wie man es verpasst hat. So holt man Ṣalāh al-Musāfir (Reisegebet) verkürzt nach, sogar wenn man sich nicht mehr auf Reise befindet und umgekehrt. Darüberhinaus ist es ḥarām (verboten), ein Farḍgebet auf einem Reittier nachzuholen.

Die Lautstärke eines nachzuholendes Gebet, wenn es in der Mittagszeit verrichtet wird

Ein nachzuholendes Gebet wird in derselben Lautstärke verrichtet, wie es ursprünglich hätte verrichtet werden müssen. Wenn man beispielsweise ein verpasstes Nachtgebet (Ṣalāh al-°Ischā) nachholt, so betet man dies laut, selbst wenn das Nachholen in der Mittagszeit stattfindet. Ein verpasster Ṣalāh al-Ẓuhr (Mittagsgebet) würde man demnach beim Nachholen genauso wie Ṣalāh al-Ẓuhr, das man in seiner Zeit verrichtet, leise verrichten.

Die Kaffārah (Sühnezahlung) für die verpassten Gebete, die man vor Jahren nicht verrichtet hat

Grundsätzlich ist jemand, der das Gebet nicht verrichtet, kein Muslim. Daher muss man auch für die Gebete, die man vor dem Eintritt in den Islām nicht verrichtet hat, keine Buße leisten. Auch muss man diese Gebete nicht nachholen, da der Eintritt in den Islām und die damit verbundene aufrichtige Taubah (Reue) alle begangenen Sünden löscht. Ein Muslim, der seine Gebete verpasst hat, weil er sie vergessen hat, muss diese verrichten, sobald er sich daran erinnert. Wenn er sie verschläft, dann holt er sie ebenfalls nach, nachdem er aus dem Schlaf erwacht ist. Und ein Muslim, der ein Gebet absichtlich nicht verrichtet, muss es unverzüglich nachholen, da er ansonsten dem Kufr (Unglauben) verfällt.

Das Nachholen der Nawāfil

Es ist mustaḥabb (empfohlen), Nawāfil (freiwillige, empfohlene Gebete), die man nicht krankheitsbedingt verpasst hat, nachzuholen. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, spendet man je einen Mudd (1 Mudd = 1/4 Ṣā°, 1/4 Ṣā° = zwei mittelgroße, gefüllte Männerhände) Essen für das Nachtgebet und Tagesgebet, wenn man nicht in der Lage ist, für jede zwei oder vier Rak°āt einen Mudd zu spenden. Wenn man eine Nāfilah krankheitsbedingt verpasst hat, dann kann man selbst entscheiden, ob man es nachholt oder nicht. Wenn man aber auf Grund von Krankheit die Nawāfil verpasst hat, steht es einem frei, sie nachzuholen oder nicht. Für denjenigen, der eine Nāfilah unterlässt und es aufgrund einer Entschuldigung, wie Vergessen, Schlaf und ähnliches nicht in dessen Zeit verrichtet hat, ist es mustaḥabb (empfohlen), es zu irgendeiner Zeit der Nacht und des Tages nachzuholen, solange dies nicht das Farḍgebet beeinträchtigt. Hierbei ist es mustaḥabb (empfohlen), die Nawāfil der Nacht auch in der Nacht nachzuholen und die des Tages am Tage. Für denjenigen, der nicht weiß, wieviel er an Nawāfil verpasst hat, ist es mustaḥabb (empfohlen), so viel Gebete nachzuholen, bis man sich ziemlich oder vollkommen sicher ist, das Verpasste nachgeholt zu haben.

Das Nachholen des Ṣalāh al-Witr

Es ist mustaḥabb (empfohlen), Ṣalāh al-Witr nachzuholen, sobald man sich daran erinnert. Am besten man holt Ṣalāh al-Witr nach dem Beginn des Niedergangs der Sonne nach und fügt den drei Rak°āt eine Rak°ah hinzu, sodass man vier statt drei verrichtet.

Das Nachholen der Nawafil für einen Musāfir (Reisende)

Es ist für den Musāfir (Reisende) mustaḥabb (empfohlen), jene Nawāfil, die normalerweise zur Tageszeit verrichtet werden, zu unterlassen und es ist ihm mubāḥ (erlaubt) diese am Abend nachzuholen. Weiterhin ist es für ihn mustaḥabb (empfohlen), jene Nawāfil, die normalerweise in der Nacht verrichtet werden, auch auf Reisen in der Nacht zu verrichten. Wenn man sie verpasst hat, ist es mustaḥabb (empfohlen), sie nachzuholen, selbst wenn dies während der Reise zur Tageszeit geschieht. Wenn man sich in einem Fortbewegungsmittel befindet, wie z.B. auf einem Reittier, im Auto oder Flugzeug etc., verrichtet man das Gebet in Fahrtrichtung des Transportmittels.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Gebet-Nr.-29