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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Ṣalāh al-Khauf (Gebet bei Angst und Verfolgung)
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen:
Das Gebet zu verkürzen, wenn man sich im Zustand von Angst und Verfolgung befindet
Es ist wādschib (verpflichtend), das Gebet zu verkürzen, wenn man sich im Zustand der Angst und der Verfolgung befindet, egal ob man sich auf Reise befindet oder nicht, und egal ob die Angst durch einen angreifenden Feind, ein Feuer, oder eine Flut bedingt ist. Die Verkürzung des Gebetes besteht darin zwei Rak°āt zu einer zu machen. Wenn man das Gebet in der Dschamā°ah (Gemeinschaft) verrichtet, betet der Imām (Vorbeter) zwei Rak°āt, wobei die Art und Weise der Durchführung in schā' Allāh noch erläutert wird. Was Ṣalāh al-Mağrib (Abendgebet) angeht, so verrichtet man es weiterhin mit mit drei Rak°āt.
Das Gebet bei Angst in der Gemeinschaft und seine Art und Weise
Es ist mustaḥabb (empfohlen), das Gebet bei Angst in der Dschamā°ah zu verrichten, und zwar in der Art und Weise, die im folgenden Ḥadīth (Überlieferung) dargelegt wird:
محمد بن علي بن الحسين عن أبيه عن سعد بن عبد الله عن أيوب بن نوح عن محمد بن أبي عمير وغيره عن عبد الرحمن بن أبي عبد الله . عن الصادق عليه السلام أنه قال: " صلى النبي صلى الله عليه وآله بأصحابه في غزاة ذات الرقاع ففرق أصحابه فرقتين، فأقام فرقة بازاء العدو وفرقة خلفه فكبر وكبروا فقرأ فأنصتوا فركع وركعوا فسجد وسجدوا، ثم استمر رسول الله صلى الله عليه وآله قائما فصلوا لانفسهم ركعة، ثم سلم بعضهم على بعض، ثم خرجوا إلى أصحابهم فقاموا بازاء العدو، وجاء أصحابهم فقاموا خلف رسول الله صلى الله عليه وآله وكبر فكبروا وقرأ فأنصتوا وركع فركعوا وسجد فسجدوا ثم جلس رسول الله صلى الله عليه وآله فتشهد ثم سلم عليهم فقاموا، ثم قضوا لانفسهم ركعة ثم سلم بعضهم على بعض
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Schaykh ibn Bābawayh al-Sadūq 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī ibn al-Ḥusayn al-Qummī überliefert, der von al-Ḥusayn überliefert, der von seinem Vater überliefert, der von 'Abū al-Qāsim Sa°d ibn °Abd Allāh al-Asch°arī al-Qummī überliefert, der von Ayyūb ibn Nūḥ überliefert, der von 'Abū Aḥmad Muḥammad ibn Abū °Umayr al-Azdī und anderen überliefert, die von 'Abū °Abd al-Raḥmān ibn 'Abū °Abd Allāh überliefern, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: „Der Prophet (صلى الله عليه وعلى آله وسلم) betete mit seinen Ṣaḥābah (Gefährten) während der Schlacht von Dhāt al-Riqā°. Er teilte seine Ṣaḥābah in zwei Teile auf: So ließ er einen Teil von ihnen gegenüber vom Feind aufstellen und einen Teil hinter ihm. Er nahm den Takbīr [für das Gebet] vor und sie nahmen den Takbīr vor. Er rezitierte und sie hörten zu, er nahm die Rukū° (Gebetsverbeugung) vor und sie nahmen den Rukū° vor und er ging in die Sadschdah (Gebetsniederwerfung) und sie gingen in die Sadschdah. Daraufhin blieb der Gesandte (صلى الله عليه وعلى آله وسلم) stehen und sie beteten für sich selbst eine Rak°ah, woraufhin sie sich gegenseitig den Salām gaben. Dann gingen sie zu ihren Gefährten und stellten sich gegenüber vom Feind auf und ihre Gefährten kamen und stellten sich hinter den Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وعلى آله وسلم). Er nahm den Takbīr vor und sie nahmen den Takbīr vor, er rezitierte und sie hörten zu, er nahm die Rukū° vor und sie nahmen die Rukū° vor, er nahm die Sadschdah vor und sie nahmen die Sadschdah vor. Daraufhin saß der Gesandte (صلى الله عليه وعلى آله وسلم), nahm den Taschahhud vor, gab ihnen den Salām, und so standen sie auf. Anschließend führten sie für sich selbst eine Rak°ah aus und gaben sich gegenseitig den Salām.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00182; Man lā Yaḥḍuruhu al-Faqīh von Schaykh ibn Bābawayh al-Sadūq 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī ibn al-Ḥusayn al-Qummī)
Das Gebet im Nahkampf und bei massiver Angst
Es ist mubāḥ (erlaubt), im Nahkampf oder bei massiver Angst während des Krieges, oder vor einem Dieb, einem Raubtier oder einem angreifenden Feind, und wenn man nicht in der Lage ist das Angst-Gebet im Stehen, in einer Dschamā°ah oder in der Art und Weise zu verrichten, wie es wādschib (verpflichtend) ist, es so zu verrichten, wie man es vermag, selbst wenn man sich nicht der Qiblah zuwendet und selbst wenn man das Gebet nur mit Gesten andeutet. Sollte man zum Wuḍū' (Gebetswaschung) nicht in der Lage sein, nimmt man mit der Fläche des Sattels oder des Reittiers den Tayammum vor, denn daran haftet Staub.
Das Gebet bei Verfolgung und beim Fechten mit dem Säbel
Derjenige, der von seinem Feind verfolgt wird, im Krieg vorrückt, mit dem Säbel fechtet oder in den Nahkampf verwickelt ist, der muss das Farḍgebet verrichten, und der Farḍ (Pflicht) dazu entfällt nicht. Es wird in der Art und Weise vorgenommen, wie es einem möglich ist, sei es im Stehen, im Sitzen, auf einem Reittier, im Gehen, durch Gesten oder nur mit Takbīr, Tahlīl, Tasbīḥ, Tamdschīd und Du°ā', und in die Richtung, zu der man sich gerade wendet.
Das Gebet des Gefangenen
Es ist für den Gefangen wādschib (verpflichtend), so zu beten, wie es seinen Möglichkeiten entspricht, selbst wenn er das Gebet nur durch Gesten andeutet.
Durch Gesten zu deuten, wenn man zum Sadschdah nicht in der Lage ist
Wer die Sadschdah auf etwas nicht vornehmen kann, für den ist es wādschib (verpflichtend), im Gebet durch Gesten jene Bewegung anzudeuten.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Gebet-Nr.-28