- Zugriffe: 97
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Ṣalāwāt al-°Īdayn (Die zwei Gebete an den beiden °Īd-Festen)
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Das Gebet von °Īd al-Fitr (Fest des Fastenbrechens) und °Īd al-Aḍḥā (Opferfest) ist für jeden männlichen Muslim wādschib (verpflichtend), der bei Verstand und erwachsen ist, sich nicht auf Reise befindet und in der Lage ist, dieses Gebet in einer Dschamā°ah (Gemeinschaft) gemeinsam mit einem Imām (Vorbeter) zu verrichten. Für die muslimische Frau ist die Verrichtung mustaḥabb (empfohlen).
Es ist unklar, ob sich die Mindestanzahl der Betenden, damit die Ṣalāwāt al-°Īdayn in einer Dschamā°ah verrichtet werden können, an Ṣalāh al-Dschamā°ah (Gemeinschaftsgebet) oder Ṣalāh al-Dschumu°ah (Freitagsgebet) orientiert. Beim Ṣalāh al-Dschamā°ah beträgt die Mindestanzahl an Betenden zwei Personen, wobei beide Personen Männer sein müssen, wenn es sich um Ṣalāh al-°Īd handelt, da die Verrichtung des Ṣalāh al-°Īd für Frauen nur mustaḥabb (empfohlen) ist. Beim Ṣalāh al-Dschumu°ah beträgt die Mindestanzahl von Personen, bei dem das Gebet mustaḥabb (empfohlen) ist, fünf Personen, und es ist wādschib (verpflichtend), sobald sieben Personen zur Verfügung stehen. Al-'Aḥwaṭ (als Vorsichtsmaßnahme) sollte man bereits ab zwei vorhandenen Männern die Verrichtung der Ṣalāwāt al-°Īdayn als wādschib (verpflichtend) ansehen. Wenn man aber nicht in der Lage ist, Ṣalāh al-Dschamā°ah mit einem Imām zu erreichen, dann ist es mustaḥabb (empfohlen), das Gebet alleine zu beten. Wer dieses Gebet absichtlich und ohne Entschuldigung nicht verrichtet, begeht zwar eine Sünde, muss es aber nicht nachholen.
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: „Die Verrichtung der Ṣalāwāt al-°Īdayn (Festtagsgebete) und des Ṣalāh al-Khusūf (Khusūf-Gebets) ist farḍ (verpflichtend).“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00073)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Samā°ah ibn Mihrān überliefert, dass einer der beiden Imāme (عليهم السلام) sagte: „Ṣalāh al-°Īd (Festtagsgebet) findet ausschließlich mit dem Imām (Vorbeter) statt. Wenn du es [ersatzweise] alleine betest, dann ist dies in Ordnung.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00115)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass einer der beiden Imāme (عليهم السلام) sagte: „Wer nicht in der Dschamā°ah (Gemeinschaft) während al-°Īdayn (beide Festtage) [beten] kann, der soll den Ğusl (rituelle Ganzkörperwaschung) vollziehen, sein vorhandenes Parfum auftragen und zu Hause so beten, als ob er in der Dschamā°ah (Gemeinschaft) beten würde.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00116)
Ṣalāh al-°Īd wird mit zwei Rakʿāt verrichtet. Für diese beiden Rakʿāt wird kein 'Adhān und 'Iqāmah gerufen. Vielmehr sagt man vor Beginn des Gebets drei Mal:
الصلاة
al-Ṣalāh
Das Gebet
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Sādiq (عليه السلام) folgendes gefragt wurde: „Gibt es im Ṣalāh al-°Īd (Festtagsgebet) einen 'Adhān oder eine 'Iqāmah?“ Er antwortete: „Nein, dort gibt es keinen 'Adhān und keine 'Iqāmah. Vielmehr ruft man drei Mal „al-Ṣalāh“. Man benutzt beim Ṣalāh al-°Īd (Festtagsgebet) auch nicht die Minbar (Kanzel), sondern baut dem Imām (Vorbeter) eine Art Minbar aus Lehm, worauf er sich stellt und von dort aus die Leute anspricht und danach wieder hinabsteigt.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00117)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Am Tage von °Īd al-Fitr (Fest des Fastenbrechens) und °Īd al-Aḍḥā (Opferfest) gibt es keinen 'Adhān und keine 'Iqāmah. Ihr 'Adhān ist der Sonnenaufgang. Wenn sie aufgeht, so geht hinaus.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00122)
Es ist makrūh (verpönt), dass man vor oder nach Ṣalāh al-°Īd Nawāfil (empfohlene Gebete) verrichtet, bis der Zawāl (Sonnenzenit) anbricht – mit Ausnahme der Stadt al-Madīnah, wo diese Nawāfil verrichtet werden dürfen. Wenn man sich in al-Madīnah befindet, dann betet man zwei Rak°āt als Nāfilah (empfohlenes Gebet), noch bevor man die Moschee verlässt.
An den °Īdayn (beiden Festtagen) reicht die Zeit des Ṣalāh al-°Īd jeweils vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenzenit, d.h. das Gebet von °Īd al-Fitr wird am ersten Tag des Monats Schawwāl und das Gebet von °Īd al-Aḍḥā am 10. Tage des Monats Dhū al-Ḥidschah verrichtet. Der Schawwāl ist der Monat nach dem Monat Ramaḍān, was bedeuten könnte, dass sich der Hilāl (Mondsichel) erst nach dem Zawāl zeigt. Wenn dies der Fall ist, verrichtet man Ṣalāh al-°Īd erst am nächsten Tag zwischen dem Sonnenaufgang und dem Sonnenzenit.
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „[…] Wenn erst am 30. Tag zwei Zeugen den Hilāl (Mondsichel) gesehen haben, dann muss das Fasten gebrochen werden. Wenn dies erst nach dem Zawāl (Sonnenzenit) geschieht, dann bricht man das Fasten, verspätet das Gebet auf den Tag danach und betet erst dann.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00118)
Für den Musāfir (Reisender) ist Ṣalāh al-°Īd kein Farḍ (Pflicht), wobei es empfohlen (mustaḥabb) ist, dass er trotzdessen am Gebet teilnimmt. Wenn er sich an Jaum al-Nahr (Opfertag) im Gebiet Minā befindet, dann ist es weder Farḍ (Pflicht) noch empfohlen (mustaḥabb).
Zu dem Festtagsgebet gehören zwei Ansprachen (Khutab), wobei es wādschib (verpflichtend) ist, dass sie nach dem Gebet und nicht vor dem Gebet gehalten werden. Es gibt auch vor und nach den zwei Rak°atayn (zwei Gebetseinheiten) der Ṣalāwāt al-°Īdayn kein weiteres Gebet. Es ist ebenfalls mustaḥabb (empfohlen), dass man an °Īd al-Fitr etwas isst, bevor man aus dem Haus tritt und zum Gebet geht. An °Īd al-Aḍḥā ist es empfohlen (mustaḥabb), dass man von jenem isst, was man für den °Īd (Festtag) geschlachtet hat, sobald man vom Gebet wieder nach Hause kommt, es sei denn, man bedarf es, zuvor noch zu essen.
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Gehe am Tag von °Īd al-Fitr nicht nach Hause, bevor du nicht etwas gegessen hast. Und esse am Tag von °Īd al-Aḍḥā nur das, was du geschlachtet hast, wenn du dazu in der Lage bist [zu schlachten].“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00119)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Verlasst am Tag des °Īd al-Fitr nicht das Haus, bevor ihr etwas gegessen habt. Und esst am Tag von °Īd al-Aḍḥā erst nach der Rückkehr vom Ṣalāh al-°Īd.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00123)
Darüber hinaus ist es mustaḥabb (empfohlen), dass man an °Īd al-Fitr [d.h. am ersten Tag nach dem Ende des Monats Ramaḍān], an °Īd al-Aḍḥā [d.h. der 10. Tag des Monats Dhū al-Ḥidschdschah] und in den Tagen von al-Taschrīq [die drei Tage im Monat Dhū al-Ḥidschdschah nach °Īd al-Aḍḥā bzw. der 11., 12. und 13. Tag des Monats Dhū al-Ḥidschdschah] den dreimaligen Takbīr vornimmt. Wer diesen Takbīr vergisst, auf dem lastet nichts. Es ist mustaḥabb (empfohlen), diesen Takbīr nach den erwähnten Gebeten so oft wie möglich zu wiederholen und derjenige, der zu spät zum Gebet kommt, sollte mit dem Takbīr beginnen, sobald er sein Gebet beendet hat.
Der Takbīr zu den vier Gebeten an °Īd al-Fiṭr:
- Nach dem Ṣalāh al-Mağhrib (Abendgebet) [d.h. abends am Tag vor Ṣalāh al-°Īd]
- Nach dem Ṣalāh al-°Ischā' (Nachtgebet) [d.h. nachts am Tag vor Ṣalāh al-°Īd]
- Nach dem Ṣalāh al-Fadschr (Morgengebet) [d.h. am selben Tag, aber noch vor Ṣalāh al-°Īd]
- Nach dem Ṣalāh al-°Īd (Festtagsgebet)
Der Takbīr zu den 10 Gebeten an °Īd al-Aḍḥā für denjenigen, der nicht auf Ḥadsch (Pilgerfahrt in al-Makkah) ist:
- Ṣalāh al-Ẓuhr (Mittagsgebet) am Jaum al-Nahr (Tag des Opfers)
- Ṣalāh al-°Aṣr (Nachmittagsgebet) am Jaum al-Nahr (Tag des Opfers)
- Ṣalāh al-Mağrib (Abendgebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-°Ischā (Nachtgebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-Fadschr (Morgengebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-Ẓuhr (Mittagsgebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-°Aṣr (Nachmittagsgebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-Mağrib (Abendgebet) am zweiten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-°Ischā (Nachtgebet) am zweiten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-Fadschr (Morgengebet) am zweiten Tag des Taschrīq
Der Takbīr zu den 15 Gebeten an °Īd al-Aḍḥā für denjenigen, der auf Ḥadsch (Pilgerfahrt in al-Makkah) ist:
- Ṣalāh al-Ẓuhr (Mittagsgebet) am Jaum al-Nahr (Tag des Opfers)
- Ṣalāh al-°Aṣr (Nachmittagsgebet) am Jaum al-Nahr (Tag des Opfers)
- Ṣalāh al-Mağrib (Abendgebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-°Ischā (Nachtgebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-Fadschr (Morgengebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-Ẓuhr (Mittagsgebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-°Aṣr (Nachmittagsgebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-Mağrib (Abendgebet) am zweiten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-°Ischā (Nachtgebet) am zweiten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-Fadschr (Morgengebet) am zweiten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-Ẓuhr (Mittagsgebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-°Aṣr (Nachmittagsgebet) am ersten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-Mağrib (Abendgebet) am dritten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-°Ischā (Nachtgebet) am dritten Tag des Taschrīq
- Ṣalāh al-Fadschr (Morgengebet) am dritten Tag des Taschrīq
Wenn man aber al-Makkah am 12. Dhū al-Ḥidschdschah verlässt, dann hört man mit diesem Takbīr am selben Tag auf.
<وَٱذۡكُرُواْ ٱللَّهَ فِىٓ أَيَّامٍ۬ مَّعۡدُودَٲتٍ۬ۚ فَمَن تَعَجَّلَ فِى يَوۡمَيۡنِ فَلَآ إِثۡمَ عَلَيۡهِ وَمَن تَأَخَّرَ فَلَآ إِثۡمَ عَلَيۡهِۚ لِمَنِ ٱتَّقَىٰۗ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّڪُمۡ إِلَيۡهِ تُحۡشَرُونَ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Und gedenkt Allāhs während einer bestimmten Anzahl von Tagen […]>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Baqarah [2], Āyah 203)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wird überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Sādiq (عليه السلام) nach dem Tafsīr der folgenden Āyah gefragt wurde: <Und gedenkt Allāhs während einer bestimmten Anzahl von Tagen […]> [2/203]“ Er sagte: „Das ist der Takbīr an den Tagen von al-Taschrīq [die drei Tage im Monat Dhū al-Ḥidschah nach °Īd al-Aḍḥā), des Ṣalāh al-Ḍhuhr (Mittagsgebet) an Jaum al-Nahr (Tag des Opfers) bis zum Ṣalāh al-Fadschr (Morgengebet) des dritten Tages. Was die Leute angeht, die sich außerhalb der beiden Städte (al-Makkah und al-Madīnah) befinden, so nehmen sie den Takbīr jeweils an insgesamt 10 Gebeten vor.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00120)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Sādiq (عليه السلام) sagte: „Du machst den Takbīr in der Nacht von °Īd al-Fitr, am Morgen von al-Fitr und auch am 10. Tag.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00121)
Der Wortlaut des Takbīr:
Es ist mustaḥabb (empfohlen), dass man den Takbīr mehrmals folgendermaßen spricht:
الله أكبر الله أكبر الله أكبر. لا إله إلاّ الله والله أكبر. الله أكبر ولله الحمد - الله أكبر على ما هدانا. الله أكبر على ما رزقنا من بهيمة الأنعام. والحمد لله على ما أبلانا
Allāhu 'akbar, Allāhu 'akbar, Allāhu 'akbar. Lā ilāha illā Allāhu wa Allāhu 'akbar. Allāhu 'akbar wa Allāhi al-Ḥamd. Allāhu 'akbar °alā mā hadānā. Allāhu 'akbar °alā mā razaqanā min Bahīmat al-An°āmi wa al-Ḥamdu Allāhi °alā mā Ablānā.
"Allāh ist am größten, Allāh ist am größten, Allāh ist am größten. Es gibt keinen Ilāh außer Allāh und Allāh ist am größten. Allāh ist am größten und aller Lob und Preis gebührt Allāh. Allāh ist am größten dafür, dass er uns rechtgeleitet hat. Allāh ist am größten für das, was er uns an Rizq von dem Vieh gegeben hat und aller Lob gebührt Allāh für das, was er uns gegeben hat."
Das Tragen von Gewändern wie al-Burd und al-Ḥullah und eines Turbans durch den Imām und die Rezitation im Gebet laut vorzunehmen
Es ist dem Imām mustaḥabb (empfohlen), in den Ṣalāwāt al-°Īdayn ein Gewand wie einen Burd oder eine Ḥullah, und einen Turban zu tragen, egal ob man sich im Winter befindet oder es hochsommerlich ist, und die Rezitation im Gebet laut vorzunehmen, so wie man es auch im Ṣalāh al-Dschumu°ah (Freitagsgebet) tut.
Das Zusammenfallen von °Īd und Dschumu°ah (Freitag)
Wenn °Īd und Dschumu°ah auf einen Tag zusammenfallen, entfällt keines der beiden Gebete für denjenigen, für den die Verrichtung wādschib (verpflichtend) ist. Vielmehr sind für ihn beide Gebete Farḍ (Pflicht), genauso wie wenn sie nicht auf einem Tag zusammenfallen würden, da es keinen Dalīl (Beweis) gibt, der aussagt, dass mit Verrichtung des einen Gebets in so einem Fall das andere Gebet wegfallen würde und alles Gegenteilige, was in diesem Zusammenhang überliefert wurde, ist zurückzuweisen und nicht annehmbar.
Die Ṣalāwāt al-°Īdayn in der Wüste zu verrichten
Es ist mustaḥabb (empfohlen), die Ṣalāwāt al-°Īdayn in der Wüste zu verrichten, mit Ausnahme von al-Makkah, wo man in der Masdschid al-Ḥarām betet.
Das Hinausgehen der Frauen zu den Ṣalāwāt al-°Īdayn
Denjenigen Frauen, die nicht von besonderer Gestalt und von Schönheit sind, ist es mubāḥ (erlaubt), ihre Häuser für die Ṣalāwāt al-°Īdayn zu verlassen. Doch bei Frauen, die schöne Gestalt und schönes Aussehen besitzten, ist es makrūḥ (verpönt), dass sie hinausgehen bzw. dass man ihnen dies erlaubt.
Die Verrichtung der Ṣalāwāt al-°Īdayn einer menstruierenden Frau
Die menstruierende Frau muss während al-Ḥayḍ (Menstruation) den Tasbīḥ anstelle des Ṣalāh al-°Īd (Festtagsgebet) nicht durchführen. Es ist ihr jedoch mustaḥabb (empfohlen), sich die Festtagskhuṭbah (Predigt) anzuhören.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Gebet-Nr.-24