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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Salāh al-Dschamā°ah (Gemeinschaftsgebet)
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Das Ṣalāh al-Dschamā°ah (Gemeinschaftsgebet) ist eine nachdrückliche Sunnah bei allen Pflichtgebeten außer Ṣalāh al-Dschumu°ah (Freitagsgebet) und den Ṣalāwāt al-°Īdayn (beide Festtagsgebete), bei denen das gemeinschaftliche Verrichten Pflicht ist. Besonders mustaḥabb (empfohlen), ist das Ṣalāh al-Dschamā°ah beim Ṣalāh al-Fadschr (Morgengebet), Ṣalāh al-Mağrib (Abendgebet) und Ṣalāh al-°Ischā (Nachtgebet). Jeder männliche Muslim, der dazu in der Lage ist, sollte also möglichst fortdauernd Ṣalāh al-Dschamā°ah verrichten, selbst wenn er blind ist und niemanden findet, der ihn zum Gebet leitet. Dies unter der Vorraussetzung, dass ihn nichts hieran hindert, wie Regen, Krankheit oder eine erlaubte Arbeit, bei der Schaden entstehen würde, wenn man sie unterlässt.
Grundsätzlich verrichtet der Mann seine Gebete in der Dschamā°ah (Gemeinschaft) in der Moschee. Auch kann die Frau zum Gebet zur Moschee gehen und es dort verrichten. Wenn es die Möglichkeit nicht gibt, dass die Familien zum Gebet zur Moschee gehen können, betet der Mann zuhause möglichst in der Dschamā°ah, d.h. dass sich die Frau und allenfalls Kinder zum Ṣalāh al-Dschamā°ah anschließen.
Die Anzahl der Personen, bei der Ṣalāh al-Dschamā°ah zustande kommt
Die Mindestanzahl an Personen, mit denen Ṣalāh al-Dschamā°ah zustande kommt, beträgt zwei Personen, der Imām (Vorbeter) und jemand, der hinter ihm betet, selbst wenn es sich dabei um eine Frau handelt.
Das Gebet erleichternd zu verrichten oder es zu verlängern
Wenn sich beim Pflichtgebet, das in der Dschamā°ah (Gemeinschaft) verrichtet wird, hinter dem Imām (Vorbeter) jemand befindet, der nicht dazu in der Lage ist, ein langes Gebet zu verrichten, dann ist es für den Vorbeter je nach Situation entweder mustaḥabb (empfohlen) oder wādschib (verpflichtend), das Pflichtgebet möglichst kurz zu halten, solange keine Pflichtteile des Gebets dadurch beeinträchtigt werden. Es ist dem Vorbeter mustaḥabb (empfohlen), Nawāfil (empfohlenen Gebete), die in der Dschamā°ah verrichtet werden, in die Länge zu ziehen und makrūḥ (verpönt), sie kurz zu halten.
Das Gebet aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit) hinter jemandem, hinter dem man nicht beten darf
Das Gebet hinter Leuten, die sich von den korrekten °Aqā'id (Glaubensinhalten) unterscheiden, oder hinter Fāsiqūn (Frevlern) ist bāṭil (ungültig). Es sei denn, man betet hinter ihnen aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit). Demjenigen, der hinter einem Abweichler aus Gründen der Ḍarūrah betet, ist es mubāḥ (erlaubt), in der Qirā'ah (Rezitation) die Zunge nicht zu bewegen und sich selbst nicht zu hören, wenn man Angst hat, ansonsten Schaden zu erleiden. Darüberhinaus ist es mustaḥabb (empfohlen) oder Pflicht das Gebet in der unkorrekten Weise zu verrichten, wie es die Mukhālifūn (Abweichler) tun, hinter denen man betet, jedoch möglichst mit der Niyyah (Absicht) ein Nāfilah-Gebet zu verrichten. Man sollte also bereits vorher zu Hause in korrekter Weise das Gebet verrichtet haben. Oder aber man fasst die Niyyah hinter dem Imām ein Einzelgebet zu verrichten, wenn man zum vorigen Vorgehen nicht in der Lage ist.
Der Vorbehalt der ersten Reihe für die Leute des Vorzugs und das Verbessern des Imām, sollte er Fehler machen
Es ist mustaḥabb (empfohlen), die erste Reihe für die Leute von Vorzug vorzubehalten und es ist für diese mustaḥabb (empfohlen), den Imām zu korrigieren, sollte er Fehler machen.
Der unbeschnittene Imām, wobei ein Beschnittener vorhanden ist
Nach unserem Wissen gibt es keinen Dalīl (Beweis), der es verbieten würde, dass eine unbeschnittene Person Imām ist, selbst wenn eine beschnittene Person vorhanden ist.
Der Junge, der Blinde, der Diener und andere als Imām
Das Gebet hinter einem Jungen, einem Blinden und einem Diener ist ṣaḥīḥ (gültig), wenn diese fähig und geeignet sind vorzubeten.
Ein Imām, der sich im Zustand des Tayammum befindet
Das Gebet desjenigen, der Wuḍū' (Gebetswaschung) hat und hinter jemandem betet, der sich im Zustand des Tayammum befindet, ist ṣaḥīḥ (gültig).
Das Gebet des Muqīm (Sesshaften) hinter dem Musāfir (Reisenden) und des Musāfir hinter dem Sesshaften
Es ist dem Muqīm (Sesshaften) mubāḥ (erlaubt), hinter dem Musāfir (Reisenden) zu beten und dem Musāfir hinter dem Sesshaften zu beten, solange der Musāfir die Aḥkām (Urteile) über die Verkürzung und der Muqīm die Aḥkām über die Vollständigkeit des Gebetes einhält. Wenn also der Musāfir hinter dem Muqīm betet, muss dieser mit Ausnahme des Ṣalāh al-Mağrib (Abendgebet) sein Gebet hinter dem Muqīm nach zwei Rak°āt mit dem Taslīm beenden. Sollte es sich um Ṣalāh al-Ẓuhr handeln, macht er die letzten beiden Rak°āt des Imām zu seinem Ṣalāh al-°Aṣr. Im Falle, dass der sesshafte Imām gerade Ṣalāh al-°Aṣr verrichtet, ist es für den Musāfir hinter ihm mustaḥabb (empfohlen), die ersten beiden Rak°āt als Nāfilah zu beten und die letzten beiden als Pflichtgebet. Grundsätzlich ist es makrūḥ (verpönt), dass der Muqīm hinter dem Musāfir betet und der Musāfir hinter dem Muqīm, wenn sie nicht davor gefeit sind, Fehler zu machen, weil sie die Aḥkām diesbezüglich nicht vollständig kennen und ähnliches. Wenn der Musāfir dem Muqīm vorbetet, beendet der Musāfir nach zwei Rak°āt das Gebet mit dem Taslīm.
Die Auswahl eines neuen Imāms während des Gebets
Wenn es sich um eine Dschamā°ah von mehreren Person handelt, dann ist es möglich, dass ein Imām aus diversen Gründen nicht mehr in der Lage ist, sein Gebet fortzusetzen. So kann es sein, dass es sich beim Imām um einen Musāfir handelt, der bereits sein gekürztes Gebet beendet hat oder um einen Imām, der krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, das Gebet weiterzuführen. Daneben ist es auch möglich, dass dem Imām während des Gebets bewusst wird, dass er sein Wuḍū' verloren hat und dadurch sein Gebet bāṭil (ungültig) wurde - in diesem Fall darf er das Gebet nicht fortsetzen. Wenn sich der Imām erst nach dem Gebet darüber im Klaren wird, dass er während des Gebets keinen Wuḍū' besaß bzw. den Wuḍū' verloren hat, dann ist es für ihn weder mustaḥabb (empfohlen), noch wādschib (verpflichtend), dass er al-Ma'mumūn (jene, die hinter ihm beteten) über den Vorfall in Kenntnis setzt. Aber es ist wādschib (verpflichtend) für ihn, das Gebet für sich selbst zu wiederholen. Die Dschamā°ah hingegen, die hinter ihm betete, muss ihr Gebet nicht wiederholen, selbst wenn sie im Nachhinein erfahren, dass der Imām sie ohne Wuḍū' anführte.
In solchen Situationen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die mustaḥabb (empfohlen) sind, um einen neuen Imām auszuwählen:
- Der Imām dreht sich in Richtung der Dschamā°ah, nimmt die Hand von einem der al-Ma'mumūn und führt diese Person zum Gebetsplatz des Imāms, damit dieser die Dschamā°ah als „neuer Imām" für die restlichen Rak°āt anführt.
- Der Imām spricht zu einem der al-Ma'mumūn und bestimmt ihn als neuen Imām, indem er sagt: „Fulān geh nach vorne."
- Der Imām verlässt den Gebetsplatz und al-Ma'mumūn schieben jemanden aus ihren Reihen mit ihren Händen auf den Platz des Imāms.
Das Versterben des Imām während des Gebetes
Wenn der Imām während des Gebetes verstirbt, wird das Gebet dadurch nicht bāṭil (ungültig), sondern vielmehr ist es wādschib (verpflichtend) für die Mu'minūn, den Toten hinter sich zu legen und jemanden nach vorne zu stellen, der das Gebet mit ihnen beendet.
Die Position desjenigen, der hinter dem Imām betet
Es ist den Männern mubāḥ (erlaubt), als Imām für Männer und Frauen zusammen zu fungieren, egal ob diese Männer Maḥārim (nahe Verwandte) der Frauen darstellen oder Fremde sind. Wenn ein einziger Mann hinter dem Imām betet, stellt dieser sich auf die rechte Seite des Imām, sollte es sich um eine Frau handeln, dann stellt diese sich hinter den Imām. Bei zwei oder mehr ausschließlich Männern stellen diese sich ebenfalls hinter den Imām. Im Falle dass sowohl Männer wie Frauen anwesend sind, stellen sich die Männer hinter den Imām und die Frauen hinter die Gruppe von Männern. Sollten darüberhinaus Kinder mitbeten, stellen sich die Männer hinter den Imām, die Kinder hinter die Männer und die Frauen hinter die Kinder. Die Frau bildet auch eine Reihe, wenn sie alleine ist, und stellt sich nicht in die Reihe der Männer, selbst wenn sie zu den nahen Maḥārim der Männer gehört.
Die Position der Frau gegenüber dem Mann im Gebet, wenn der Mann als Imām mit ihr als Dschamā°ah betet
Es ist wādschib (verpflichtend), dass die Frau sich hinter dem Mann aufstellt, wenn dieser sie im Gebet als Imām anführt, egal ob es sich dabei um ein Pflichtgebet handelt oder um ein zusätzliches Gebet.
Eine Frau als Imām nur für Frauen
Es ist einer Frau mubāḥ (erlaubt), anderen Frauen in den Nawāfil als weiblicher Imām vorzubeten. Hierbei ist es mustaḥabb (empfohlen), dass sie in ihrer Mitte und in Reihe steht. Was das Pflichtgebet angeht, so ist dies ḥarām (verboten), es sei denn im Fall der Ḍarūrah (Notwendigkeit), wie beim Ṣalāh al-Dschanāzah (Totengebet), sollte es keine Männer geben, die es verrichten könnten.
Das Gebet von Stehenden hinter einem Sitzenden und der Sitzenden hinter dem Stehenden
Es ist mubāḥ (erlaubt), dass ein Sitzender Stehende und ein Stehender Sitzende im Gebet anführt, da es keinen authentischen Dalīl (Beweis) gibt, der dies verbieten würde.
Derjenige, der mehr Anrecht hat Imām zu sein
Es hat derjenige mehr Anrecht Imām im Gebet und in anderen Dingen zu sein, der mehr Vorzüge besitzt, der mehr Wissen und mehr Verständnis besitzt und es ist mustaḥabb (empfohlen), ihn anderen vorzuziehen und makrūḥ (verpönt), andere ihm vorzuziehen.
Die Rezitation desjenigen, der hinter dem Imām betet
Derjenige, der im Gebet durch den Imām angeführt wird, muss alle Pflichthandlungen des Gebetes ausführen, mit Ausnahme der Qirā'ah (Rezitation) sowohl im lauten wie im leisen Gebet, unter der Vorraussetzung, dass der Imām die nötigen Qualifikationen mit sich bringt, dass man also nicht aufgrund einer Ḍarūrah hinter dem Imām betet. Es ist sogar ḥarām (verboten), hinter dem Imām zu rezitieren, es sei denn man hört nicht die Qirā'ah des Imām im lauten Gebet, denn dann ist es mubāḥ (erlaubt), die Sūrah al-Fātiḥah [1], und was einem aus dem edlen Qur'ān leicht fällt, zu rezitieren. Beim leisen Gebet ist es dem Betenden hinter dem Imām mustaḥabb (empfohlen), Adhkār (Worte der Andacht), 'Ad°iyah (Bittgebete), Tasbīḥ und Ṣalawāt (Segenswünsche) für den Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) und seine 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) zu sprechen. Sollte man jedoch aufgrund einer Ḍarūrah hinter einem Imām stehen, betet man so, als wäre man alleine, wobei man in den ersten beiden Rak°āt rezitieren muss und in den letzten beiden entweder rezitiert oder den Tasbīḥ vornimmt. Wenn man dann vor dem Imām mit der Qirā'ah fertig ist, ist es mustaḥabb (empfohlen), Allāh (سبحانه و تعالى) anzurufen, Takbīr, Tasbīḥ und Tahlīl zu machen bis der Imām die Qirā'ah beendet hat. Im Falle, dass man aufgrund einer Ḍarūrah gezwungen ist und nicht zur Rezitation in der Lage ist, entfällt diese, und es reicht die Handlungen des Gebets auszuführen, zu denen man in der Lage ist.
Es stellt sich heraus, dass der Imām ohne Ṭahārah (rituelle Reinheit) gebetet hat
Sollte sich herausstellen, dass der Imām sich nicht im Zustand der Ṭahārah (rituelle Reinheit) befand, als er die Mu'minūn (Gläubigen) im Gebet anführte, muss er das Gebet wiederholen, jedoch nicht die Mu'minūn, die hinter ihm gebetet haben, selbst wenn sie davon erfahren, dass er sie ohne Ṭahārah angeführt hat. Weiterhin ist es für den Imām weder Farḍ (Pflicht) noch mustaḥabb (empfohlen), die Mu'minūn von so einem Vorfall zu informieren.
Es stellt sich heraus, dass sich der Imām im Kufr befindet
Wenn sich herausstellt, dass sich der Imām im Kufr befindet, müssen die Mu'minūn ihr Gebet nicht wiederholen, es sei denn sie wussten hiervon vor Verrichtung des Gebetes bzw. während dessen. Denn es steht fest, dass im Falle des Kufr sein Gebet nichtig ist, seine Taten bāṭil (ungültig) sind und man darf nicht hinter jemandem beten, der in Wirklichkeit gar nicht betet.
Der Imām hat sich nicht der Qiblah zugewandt
Wenn die Mu'minūn nach dem Gebet feststellen, dass der Imām sich nicht der Qiblah zugewandt hat, müssen sie ihr Gebet nicht wiederholen, vielmehr ist dies die alleiniger Farḍ des Imām.
Der Imām hatte die falsche Niyyah (Absicht)
Wenn sich herausstellt, dass der Imām mit einer falschen Niyyah (Absicht) gebetet hat, müssen die Mu'minūn nicht ihr Gebet wiederholen, sondern einzig und allein der Imām.
Der Zuspätkommende als Stellvertretender Imām
Wenn der Imām seine Ṭahārah (rituelle Reinheit) verliert oder sich erinnert, dass er diese nicht besitzt, ist es für ihn makrūḥ (verpönt), jemanden nach vorne zu holen, der zum Gebet um eine Rak°ah oder mehr zu spät gekommen ist. Sollte er dies doch getan haben, muss dieser den Mu'minūn ein Zeichen geben, ihr Gebet zu beenden, wenn diese ihre Anzahl an Rak°āt vervollständigt haben, indem er zu ihnen mit seiner rechten und linken Hand zeigt, auf dass diese den Taslīm vornehmen und er sein Gebet zu Ende führt. Im Falle, dass er nicht weiß, wieviel der Imām bereits gebetet hatte, müssen die Mu'minūn ihn hieran erinnern.
Die Rak°ah mit dem Imām zu erreichen
Man erreicht dann die Rak°ah mit dem Imām, wenn man noch rechtzeitig seinen Rukū° erreicht, d.h. bevor er seinen Kopf aus dem Rukū° erhebt, selbst wenn man den Takbīr des Rukū° nicht mehr erreicht. Doch demjenigen, der den Imām antrifft, während sich dieser im Rukū° befindet, ist es mustaḥabb (empfohlen), sich nicht in dieser Rak°ah anzuschließen.
Jemand betritt die Moschee um sich Ṣalāh al-Dschamā°ah (Gemeinschaftsgebet) anzuschließen und befürchtet, dass der Imām seinen Kopf aus dem Rukū° erhebt, und geht daher bereits in den Rukū°, bevor er die Gebetsreihen erreicht
Wenn jemand die Moschee betritt, um sich dem Ṣalāh al-Dschamā°ah (Gemeinschaftsgebet) anzuschließen und befürchtet, dass der Imām seinen Kopf aus dem Rukū° erhebt, dann ist es ihm gestattet an dem Platz, wo er sich befindet, bereits in den Rukū° zu gehen und gebeugt oder nach dem Sudschūd zur Reihe zu gehen. Es reicht aus, wenn er einen einzigen Takbīr für die Eröffnung des Gebetes und die Rukū° vornimmt.
Derjenige, der zu spät zum Gebet kommt, sei es um eine Rak°ah oder mehr, macht die Rak°ah, die er erreicht, zu seiner ersten
Derjenige, der zum Ṣalāh al-Dschamā°ah um eine Rak°ah oder mehr zu spät kommt, muss die Rak°ah, die er mit dem Imām erwischt, zu seiner ersten Rak°ah machen, und nach seiner zweiten Rak°ah einen kleinen Taschahhud vornehmen, sollte der Imām nicht auch gerade Taschahhud machen.
Die Befolgung des Imām durch diejenigen, die hinter ihm beten
Für diejenigen, die hinter dem Imām beten, ist es wādschib (verpflichtend), diesen in seinem Gebet zu befolgen. Wer absichtlich den Imām in einem Rukū° oder einer Sadschdah nicht befolgt, der hat sich vom Ṣalāh al-Dschamā°ah des Imām getrennt und betet damit ein Einzelgebet, doch sein Gebet wird dadurch nicht bāṭil (ungültig). Sollte man vom Imām unabsichtlich abgewichen sein, kehrt man zur Befolgung des Imām zurück und muss sonst nichts weiteres tun
Mit was Ṣalāh al-Dschamā°ah noch erreicht wird
Man erreicht das Ṣalāh al-Dschamā°a noch, wenn man den letzten Taschahhud (Gebetssitzen) mit dem Imām erreicht.
Das Erreichen des Imām, während dieser sitzt, und zwar nach den ersten beiden Rak°āt im Gebet, welches aus drei oder vier Rak°āt besteht
Demjenigen, der den Imām im Sitzen nach den ersten beiden Rak°āt des Gebetes, welches aus drei oder vier Rak°āt besteht, erreicht, ist es mustaḥabb (empfohlen), das Gebet zu eröffnen und sich nicht hinzusetzen, sondern zu warten, bis der Imām aufsteht.
Dass der Imām jene, die hinter ihm sind, seine Qirā'ah, den Taschahhud und die Adhkār hören lässt, und dass derjenige, der hinter dem Imām betet, den Imām etwas davon hören lässt
Wenn der Imām ein Mann ist, ist es für ihn mustaḥabb (empfohlen), jene die hinter ihm beten, seine Qirā'ah, den Taschahhud, die Adhkār und alles was er sagt, hören zu lassen, solange er nicht die Grenze zu einem lauten Gebet überschreitet. Hingegen ist es für jene, die hinter ihm beten, makrūḥ (verpönt), den Imām dies hören zu lassen.
Die Unterschiedlichkeit in der Niyyah des Imām und desjenigen, der hinter ihm betet
Es ist mubāḥ (erlaubt), Ṣalāh al-Ẓuhr hinter jemandem zu beten, der gerade Ṣalāh al-°Aṣr betet, und andersherum. Das gleiche trifft auf die restlichen Gebete zu. Ebenfalls ist es mubāḥ (erlaubt), ein Gebet hinter jemandem zu verrichten, der gerade ein Gebet nachholt und umgekehrt. Auch der Musāfir kann zwei Gebete hinter jemandem beten, der nur ein Gebet verrichtet, indem er nach der zweiten Rak°ah den Taslīm macht, damit sein erstes Gebet beendet und sich dann dem Imām wieder anschießt und sein zweites Gebet in den zwei letzten Rak°āt des Imām verrichtet.
Die Wiederholung des Gebetes, wenn man alleine gebetet hat und dann eine Dschamā°ah vorfindet
Sollte man das Pflichtgebet alleine verrichtet haben und daraufhin eine Dschamā°ah vorfinden, dann ist es mustaḥabb (empfohlen), es in der Dschamā°ah zu wiederholen, wobei das Gebet in der Dschamā°ah dann als Pflichtgebet und das andere als Nāfilah gezählt wird. Im Falle, dass es sich um einen Imām handelt, hinter dem man nicht beten kann, kann man das Gebet hinter dem Imām nachholen unter Einhaltung der Aḥkām (Urteile) bezüglich der Ḍarūrah.
Wenn man alleine betet, die Niyyah während des Gebetes vom Pflichtgebet zur Nāfilah zu wechseln
Demjenigen, der ein Pflichtgebet alleine verrichtet, ist es mustaḥabb (empfohlen), seine Niyyah zu einer Nāfilah abzuändern, wenn das Pflichtgebet als Ṣalāh al-Dschamā°ah verrichtet wird, und er Angst hat, es zu verpassen. Er betet seine beiden Rak°āt zu ende, nimmt den Taslīm vor und fasst dann die Absicht mit dem Imām in der Dschamā°ah das Pflichtgebet zu verrichten.
Wie sich derjenige hinstellt, der zu spät zum Ṣalāh al-Dschamā°ah kommt, und die Reihe voll ist
Wenn man zu spät zum Ṣalāh al-Dschamā°ah kommt und die Reihe voll von Betenden ist, ist es mubāḥ (erlaubt), alleine hinter ihnen zu stehen, wobei es mustaḥabb (empfohlen) ist, sich gegenüber vom Imām aufzustellen.
Sich nicht hinzusetzen, wenn man zu spät zum Gebet kommt während der Imām sitzt, und das Sitzen für einen zum falschen Zeitpunkt wäre
Wenn man zum Gebet zu spät kommt und der Imām sich im Sitzen befindet, obwohl das für einen selbst nicht die richtige Haltung im Gebet bedeuten würde, ist es mustaḥabb (empfohlen), sich nicht so hinzusetzen, wie es für den Taschahhud üblich wäre, doch es wurde keine bestimmte Art und Weise für dieses alternative Sitzen festgelegt.
Die Vollständigkeit der Reihen, ihre Aufstellung, Ununterbrochenheit, die Geradlinigkeit der Schultern nebeneinander, der Ausgleich von Lücken, die Entfernung zwischen der Reihe und einem Hindernis zwischen Imām und den Gläubigen, Reihen zwischen Säulen, und das Vor- bzw. Zurücktreten innerhalb der Reihen, wenn sie eng ist
Es ist Farḍ (Pflicht), die Reihen zu vervollständigen, achtzugeben, dass sie ununterbrochen sind, Gradlinigkeit der Schultern zueinander einzuhalten und Lücken auszugleichen. Weiterhin ist es Farḍ (Pflicht), dass die Entfernung zwischen zwei Reihen nicht über die Stelle hinausgeht, an der man die Sadschdah macht oder nicht größer ist als der Niederlassungsplatz einer Ziege oder maximal eines Pferdes. Darüberhinaus ist es mubāḥ (erlaubt), sich innerhalb der Reihen nach vorne und zurückzubewegen, sollte die Reihe, in der man sich befindet, eng sein. Es ist ḥarām (verboten), einen trennenden Körper wie eine Wand oder ähnliches zwischen den Imām und jene zu stellen, die hinter ihm beten, wenn es sich bei ihnen um Männer handelt, es sei denn im Falle der Ḍarūrah (Notwendigkeit), wie wenn z.B. der Gebetsplatz insgesamt sonst nicht ausreichen würde etc. Was Frauen betrifft, so ist es mubāḥ (erlaubt), etwas Trennendes zwischen sie und den Imām bzw. die männlichen Männer oder Kinder zu stellen, wenn der Imām sich auf einer niedrigeren Stelle befindet als sie. Weiterhin ist es mubāḥ (erlaubt), dass sich zwischen den Reihen Säulen befinden.
Das Gebet des Imām an einem höher gelegenen Platz als der Platz derjenigen, die hinter ihm beten und anderesherum
Es ist dem Imām ḥarām (verboten), auf einem höher gelegenen Platz zu beten, als die Mu'minūn hinter ihm, es sei denn in minimaler Form, welche nicht weiter sichtbar ist und maximal einen Fingerbreit oder etwas mehr ausmacht. Selbst bei solch einem geringfügigen Höhenunterschied ist es mustaḥabb (empfohlen), diesen zwischen dem Imām und den Betenden auszugleichen. Andererseits ist es mubāḥ (erlaubt), dass der Gebetsplatz der Betenden hinter dem Imām höher ist als der Platz des Imām, selbst wenn es sich um mehrere Meter handelt. Bei abschüssigem Gelände jedoch ist es dem Imām mubāḥ (erlaubt), auf einem höheren Platz zu beten als die Betenden hinter ihm und anders herum.
Der vorzeitige Taslīm des Betenden hinter dem Imām, wenn der Imām den Taschahhud lang macht, und der Betende eine Entschuldigung hat, und der vorzeitige Taslīm aus Unachtsamkeit
Wenn man einen besonderen Grund hat, ist es dem Betenden hinter dem Imām mubāḥ (erlaubt), vorzuzeitig den Salām zu geben, sollte der Imām den Taschahhud lang halten. Sollte man aus Unachtsamkeit vor dem Imām den Taslīm vornehmen, wird das Gebet dadurch nicht bāṭil (ungültig). In diesem Fall wartet man auf den Imām, bis dieser den Taslīm vornimmt und spricht daraufhin den Taslīm, denn was aus Unachtsamkeit geschieht ist nicht relevant, da es sich um etwas handelt, das ohne Absicht dazu passiert ist.
Man kommt um eine Rak°ah zu spät zum Ṣalāh al-Dschamā°ah und der Imām betet aus Unachtsamkeit eine Rak°ah mehr
Sollte man in Ṣalāh al-Dschamā°ah eintreten, nachdem die Dschamā°ah bereits eine Rak°ah verrichtet hat, und der Imām irrtümlich eine Rak°ah zuviel verrichten, dann folgt man ihm darin nicht. Man darf die zusätzliche Rak°ah, die der Imām verrichtet, nicht mitbeten und auch nicht als Fortsetzung der eigenen verpassten Rak°ah nutzen, sondern muss sein Gebet mit der Niyyah, dass man es alleine weiter verrichtet, fortsetzen.
Wie der Taslīm in Ṣalāh al-Dschamā°ah vorgenommen wird
Es ist wādschib (verpflichtend), das Gebet mit einem Taslīm in Richtung der Qiblah zu beenden. In Ṣalāh al-Dschamā°ah (Gemeinschaftsgebet) ist es für den Imām oder jemanden, der alleine betet, mustaḥabb (empfohlen), nachdem er den verpflichtenden Taslīm in Richtung Qiblah vorgenommen hat, das Gebet zu beenden, indem er den Taslīm nach rechts vornimmt. Für jene, die hinter einem Imām beten, ist es mustaḥabb (empfohlen), nachdem sie den verpflichtenden Taslīm in Richtung Qiblah vorgenommen haben, den Taslīm nach rechts und dann nach links vorzunehmen.
Fehlende Konzentration in Ṣalāh al-Dschamā°ah
Ṣalāh al-Dschamā°ah hinter einem gültigen Imām ist bei Allāh (سبحانه و تعالى) viel besser, als dass jemand alleine betet. Ṣalāh al-Dschamā°ah ist bedeutender und die Belohnung ist um 25 oder 27 Stufen höher, als das allein verrichtete Gebet. Daher hat Allāh (عز و جل) uns befohlen, Moscheen zu bauen, sie aufzusuchen und unsere Gebete darin zu verrichten. Wenn der Schayṭān (Satan) versucht, von der Wahrheit oder vor einer guten, rechtschaffenen Tat abzulenken, so verwendet er unterschiedliche Methoden. Zum Beispiel erscheint er zum Ṣalāh al-Dschamā°ah und versucht den Betenden von seinem Gebet abzulenken. Wenn die Konzentration und Khuschū° (Demut) vom Betenden dann nachlassen, so überlegt er, dass es besser ist, das Gebet alleine zu verrichten. Genau dies ist das Ziel des Schayṭān - und zwar, dass der Betende das Ṣalāh al-Dschamā°ah verlässt. Wir sagen, dass man dies nicht tun sollte. Vielmehr sollte der Betroffene dem Grund für seinen fehlenden Khuschū° und fehlende Konzentration im Ṣalāh al-Dschamā°ah nachgehen. Er soll sein Bestes versuchen, dieses Gebet in der Dschamā°ah in einer guten Form zu verrichten, indem er demütiger und konzentrierter wird und über das Gebet, seinen Sinn und über das Rezitierte tiefer nachdenkt. Es ist nicht immer einfach, die volle Konzentration während des Gebets aufrechtzuerhalten. Dennoch muss man es versuchen und sein Bestes geben, um dorthin zu gelangen. Dann wird man - wenn Allāh es will (in schā' Allāh) - in die Lage kommen, das Gebet genauso zu verrichten, wie Allāh (جل جلاله) es fordert.
Was man spricht, wenn der Imām die Qirā'ah der Sūrah al-Fātiḥah [1] abgeschlossen hat
Es ist mustaḥabb (empfohlen), dass jemand, der hinter einem Imām betet, „al-Ḥamdu liLlāhi Rabb al-°Ālamīn“ sagt, nachdem der Imām mit der Qirā'ah der Sūrah al-Fātiḥah [1] im lauten Gebet fertig ist. Es ist ḥarām (verboten), in solch einem Fall „Āmīn“ zu sagen, es sei denn, man befindet sich in einer Ḍarūrah.
Ṣalāh al-Dschamā°ah verlassen, nachdem die 'Iqāmah ausgerufen wurde
Wenn man das Pflichtgebet bereits verrichtet hat und in einer Dschamā°ah (z.B. Moschee) die 'Iqāmah für das Gebet erfolgt, dann ist es mustaḥabb (empfohlen), in der Dschamā°ah mitzubeten und makrūḥ (verpönt), die Dschamā°ah der Betenden zu verlassen. Wenn man das Pflichtgebet noch nicht verrichtet hat, dann ist es wādschib (verpflichtend), nach der 'Iqāmah in der Dschamā°ah mitzubeten, unabhängig davon, ob es sich um einen rechtschaffenen Imām handelt oder um einen nichtrechtschaffenen Imām und man sich in einer Ḍarūrah befindet. In beiden Fällen ist das Hinausgehen aus der Moschee ḥarām (verboten).
Wenn der Imām den Teil einer Sūrah vergisst und niemand ihm hilft bzw. helfen kann
Wenn der Imām den Teil einer Sūrah vergisst und niemand anwesend ist, der ihm hilft oder helfen kann, dann betet er entweder weiter, in dem er die Rukū° vollzieht oder er rezitiert eine andere Sūrah.
Der Takbīrat al-Iḥrām (Eröffnungstakbīr) des Imam
Es ist für den Imām mustaḥabb (empfohlen), dass er den Takbīrat al-Iḥrām (Eröffnungstakbīr) laut und die übrigen zusätzlichen sieben Takbīrat leise spricht.
Die Anzahl der Adhkār des Imām in der Rukū°
Es ist für den Imām mustaḥabb (empfohlen), dass er mehr als drei Adhkār in der Rukū° vornimmt, solange er davon ausgeht, dass die Mu'minūn, die hinter ihm beten, die verlängerte Rukū° aushalten.
Der Zeitpunkt, an dem der Imām weggeht, nachdem er das Gebet mit dem Taslīm abgeschlossen hat
Es ist für den Imām wādschib (verpflichtend), nach dem Gebet in der Dschalsa zu verbleiben, bis jeder sein Gebet zu Ende gebetet hat, der zu spät zum Gebet kam. Sollte der Imām jedoch davon ausgehen, dass sich kein Verspäteter unter den Betenden befindet, dann ist es ihm mubāḥ (erlaubt), zu einem beliebigen Zeitpunkt vom Gebetsplatz wegzugehen, wobei es mustaḥabb (empfohlen) ist, dass er sitzen bleibt, um 'Ad°iyah und ähnliches vorzunehmen. Was jene angeht, die hinter dem Imām beten, so steht es ihnen frei, nach Beendigung des Gebetes aufzustehen, selbst wenn sie vor dem Imām aufstehen.
Das Niesen im Gebet
Wenn man als Imām (Vorbeter) oder Betender in einer Dschamā°ah nießt, ist es mubāḥ (erlaubt), dass man „al-Ḥamdu liLlāh (alles Lob und Preis gebührt Allāh)“ sagt. Die Mitbetenden dürfen den Niesenden nicht direkt ansprechen, indem sie „yar ḥamukumu Allāh (möge Allāh euch Gnade schenken)“ sagen. Vielmehr dürfen sie an Stelle dessen „yar ḥamuhu Allāh (möge Allah ihm seine Gnade schenken)“ sagen.
Das Gebet einer entblößten Gruppe
Wenn einer Gruppe von Leuten die Kleider abgenommen wurden, und sie daher entblößt sind und nicht in der Lage sind, etwas zu bekommen, was ihre °Aurah bedecken würde, dann ist es mustaḥabb (empfohlen), das Gebet bis zum Ende Zeit zu verspäten, in der Hoffnung etwas zu bekommen, mit dem sie ihre °Aurah bedecken können. Wenn sie es nicht schaffen ihre °Aurah zu bedecken, dann fällt der Farḍ (Pflicht) des Ṣalāh al-Dschamā°ah (Gemeinschaftsgebet) nicht weg. Vielmehr setzt sich der Imām auf Knien vor die Gruppe und sie beten gemeinschaftlich im Sitzen, wobei der Imām die Rukū° (Gebetsverbeugung) und Sadschdah (Gebetsniederwerfung) andeutet, während diejenigen, die hinter ihm beten, auf ihren Gesichtern die Sadschdah und Rukū° vornehmen.
Das Mitbeten im Ṣalāh al-Dschamā°ah über das Internet, wie beispielsweise per Skype etc.
Es ist ḥarām (verboten), dass man am Ṣalāh al-Dschamā°ah über das Internet teilnimmt, da eine körperliche Bindung zwischen den Betenden und dem Imām bestehen muss.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Gebet-Nr.-22