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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Al-Qunūt
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Der Qunūt in jedem Gebet
Es ist mustaḥabb (empfohlen), den Qunūt in jedem Gebet vorzunehmen, egal ob es sich um ein Farḍgebet oder eine Nāfilah, um ein laut oder ein leise zu verrichtendes Gebet handelt.
Die Stelle, an dem man den Qunūt vornimmt
Der empfohlene Qunūt erfolgt in der zweiten Rak°ah eines jeden Gebetes, egal ob ein Farḍgebet oder eine Nāfilah, nachdem man mit der Qirā'ah (Rezitation) fertig ist und bevor man in die Rukū° übergeht, mit der Ausnahme des Ṣalāh al-Witr und Ṣalāh al-Dschumu°ah, denn im Ṣalāh al-Witr nimmt man den Qunūt in der dritten Rak°ah vor. Beim Ṣalāh al-Dschumu°ah ist es so, dass man beim Ṣalāh al-Dschamā°ah mit dem Imām zweimal den Qunūt vornimmt: Einmal in der ersten Rak°ah nach dem Ende der Qirā'ah vor der Rukū° und das zweite Mal in der zweiten Rak°ah nachdem man sich von der Rukū° erhoben hat noch vor der Sadschdah. Sollte man am Freitag aber das normale Ṣalāh al-Ẓuhr beten, führt man den Qunūt in der zweiten Rak°ah zwischen der Qirā'ah und Rukū° durch.
Der Tasbīḥ anstelle des Du°ā' (Bittgebet) im Qunūt
Es ist mubāḥ (erlaubt) und ausreichend, den Tasbīḥ an Stelle des Du°ā' im Qunūt vorzunehmen. Der Tasbīḥ lautet:
سبحان الله والحمدلله ولا اله الا الله
Subḥān Allāh wa al-Ḥamdu lillāh wa lā ilāha illā Allāh
Allāh sei gepriesen. Alles Lob und Preis gebührt Allāh. Es gibt keinen anbetungswürdigen Ilāh außer Allāh.
Den überlieferten Du°ā' im Qunūt vorzunehmen
Im Allgemeinen ist zwar jeder Du°ā' im Qunūt mubāḥ (erlaubt), aber es ist mustaḥabb (empfohlen), die in den folgenden 'Adillah (Beweise) überlieferten 'Ad°iyah (Bittgebete) zu sprechen.
محمّد بن يعقوب عن عَلِيِّ بْنِ إِبْرَاهِيمَ عَنْ أَبِيهِ عَنِ ابْنِ أَبِي عُمَيْرٍ عَنْ سَعْدِ بْنِ أَبِي خَلَفٍ عَنْ أَبِي عَبْدِ اللَّهِ قَالَ يُجْزِئُكَ فِي الْقُنُوتِ اللَّهُمَّ اغْفِرْ لَنَا وَ ارْحَمْنَا وَ عَافِنَا وَ اعْفُ عَنَّا فِي الدُّنْيَا وَ الْآخِرَةِ إِنَّكَ عَلَى كُلِّ شَيْ ءٍ قَدِيرٌ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī überliefert, der von °Alī ibn 'Ibrāhīm al-Qummī überliefert, der von seinem Vater 'Ibrāhīm ibn Hāschim al-Qummī überliefert, der von 'Abū Aḥmad Muḥammad ibn Abū °Umayr al-Azdī überliefert, der von Sa°d ibn 'Abū Khalaf überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) sagte: „Es ist ausreichend, dass du im Qunūt [folgendes] sprichst:
اللهم اغفر لنا وارحمنا وعافنا واعف عنا في الدنيا والآخرة، إنك على كل شيء قدير
Allāhumma ağfir lanā wa arḥamnā wa °afinā wa a°fu °annā fī al-Dunyā wa al-Ākhirah. Innaka °alā kulli Schay'in Qadīr
O Allāh, vergib uns, erbarme Dich unser, schenke uns Heil und verzeihe uns, sowohl im Dies- wie auch im Jenseits. Wahrlich, Du hast ja zu allem die Macht.
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00098; al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)
محمد بن علي بن الحسين عن أبيه عن عبد الله بن جعفر الحميري عن محمد بن عيسى بن عبيد والحسن بن ظريف وعليّ بن إسماعيل بن عيسى:كلهم عن حماد بن عيسى عن حريز بن عبدالله عن زرارة بن أعين . أنه قال: قال أبوجعفر عليه السلام: " القنوت كله جهار ". والقول في قنوت الفريضة في الايام كلها إلا في الجمعة " اللهم إني أسألك لي ولوالدي ولولدى ولاهل بيتي وإخواني المؤمنين فيك اليقين والعفو والمعافاة و الرحمة والمغفرة والعافية في الدنيا والآخرة
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Muḥammad ibn °Alī überliefert, der von seinem Vater überliefert, der von °Abd Allāh ibn Dscha°far al-Ḥumayrī überliefert, der von Muḥammad ibn °Īsā ibn °Ubayd al-Yaqṭīnī und al-Ḥasan ibn Ẓarīf und °Alī ibn 'Ismā°īl ibn °Īsā überliefert, die allesamt von Ḥammad ibn °Īsā al-Dschuhanī überliefern, der von Ḥarīz ibn °Abd Allāh al-Sidschistānī überliefert, der von Zurārah ibn A°yan ibn Sunsun al-Schaybānī al-Kūfī überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Der Qunūt ist komplett laut (zu sprechen). Die Rede im Qunūt des Farḍgebets an allen Tagen außer dem Freitag ist:
اللهم إني أسألك لي ولالدي لي ولدي و لي أهل بيتي وإخواني المؤمنين فيك اليقين والعفو والمعافاة والرحمة والمغفرة والعافية في الدنيا والآخرة
Allāhumma 'innī 'as'aluka lī wa li Wālidī wa li Waladī wa lī 'Ahli Baytī wa Ikhwānī al-Mu’minīna fīka al-Yaqīna wa al-°Afwa wa al-Mu°āfāh, wa al-Raḥmata wa al-Mağfirata wa al-°Āfiyata fī al-Dunyā wa al-Ākhirah
O Allāh, ich erbitte von Dir für mich, für meine Eltern, für mein Kind, die Angehörigen meines Hauses und meine gläubigen Brüder: Dir gegenüber Yaqīn, von dir Begnadigung, Heilung, Barmherzigkeit, Vergebung und das Gute im Dies- wie auch im Jenseits.
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00099; Man lā Yaḥḍuruhu al-Faqīh von Schaykh ibn Babawayh al-Sadūq 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī ibn al-Ḥusayn al-Qummī)
Du°ā' und 'Istiğfār (Bitten um Vergebung) im Qunūt
Es ist mustaḥabb (empfohlen), im Qunūt des Farḍgebets den Du°ā' vorzunehmen und ebenso ist es mustaḥabb (empfohlen), im Qunūt des Ṣalāh al-Witr mehr als siebzig mal um 'Istiğfār zu suchen und dies fortdauernd zu tun.
Die Haltung der Hände im Du°ā'
Es ist mustaḥabb (empfohlen), die Hände in der im folgenden Ḥadīth (Überlieferung) beschriebenen Art und Weise zu halten.
محمّد بن يعقوب عن عِدَّةٍ مِنْ أَصْحَابِنَا عَنْ أَحْمَدَ بْنِ مُحَمَّدِ بْنِ خَالِدٍ عَنْ أَبِيهِ عَنْ فَضَالَةَ عَنِ الْعَلَاءِ عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ مُسْلِمٍ قَالَ سَمِعْتُ أَبَا عَبْدِ اللَّهِ ( عليه السلام ) يَقُولُ مَرَّ بِي رَجُلٌ وَ أَنَا أَدْعُو فِي صَلَاتِي بِيَسَارِي فَقَالَ يَا أَبَا عَبْدِ اللَّهِ بِيَمِينِكَ فَقُلْتُ يَا عَبْدَ اللَّهِ إِنَّ لِلَّهِ تَبَارَكَ وَ تَعَالَى حَقّاً عَلَى هَذِهِ كَحَقِّهِ عَلَى هَذِهِ وَ قَالَ الرَّغْبَةُ تَبْسُطُ يَدَيْكَ وَ تُظْهِرُ بَاطِنَهُمَا وَ الرَّهْبَةُ تَبْسُطُ يَدَيْكَ وَ تُظْهِرُ ظَهْرَهُمَا وَ التَّضَرُّعُ تُحَرِّكُ السَّبَّابَةَ الْيُمْنَى يَمِيناً وَ شِمَالًا وَ التَّبَتُّلُ تُحَرِّكُ السَّبَّابَةَ الْيُسْرَى تَرْفَعُهَا فِي السَّمَاءِ رِسْلًا وَ تَضَعُهَا وَ الِابْتِهَالُ تَبْسُطُ يَدَيْكَ وَ ذِرَاعَيْكَ إِلَى السَّمَاءِ وَ الِابْتِهَالُ حِينَ تَرَى أَسْبَابَ الْبُكَاءِ
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī überliefert, der von einer Reihe seiner Gefährten überliefert, die von Aḥmad ibn Muḥammad ibn Khālid al-Barqī überliefern, der von seinem Vater Muḥammad ibn Khālid al-Barqī überliefert, der von Faḍalah ibn Ayyūb überliefert, der von al-'A°lā überliefert, der von 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Muslim al-Thaqafī al-Kūfī überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: „Ein Mann ging an mir vorbei während ich in meinem Gebet 'Ad°iyah (Bittgebete) vornahm." Da sagte er zu mir: „O 'Abū °Abd Allāh, mit deiner rechten (Hand)." Ich sagte: „O °Abd Allāh, wahrlich Allāh (تبارك وتعالى) hat Recht auf diese [Hand], genauso wie Er Recht hat auf diese. (Bei) Verlangen streckst du beide Hände aus und zeigst ihre Innenflächen, (bei) Furcht streckst du beide Hände aus und zeigst ihre Oberseiten, (bei) demütigem Bitten bewegst du den rechten Zeigefinger nach rechts und nach links, (bei) frömmiger Zurückgezogenheit bewegst du bedächtig deinen linken Zeigefinger, erhebst ihn den Himmel und bewegst ihn herab, (beim) Ibtihāl (flehentlicher Bitte), streckst du deine Hände und Arme in den Himmel. Al-Ibtihāl ist dann der Fall, wenn du Dinge siehst, die einen weinen lassen."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00101; al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)
Die Hände während des Qunūt gegenüber dem Gesicht zu halten und sie nicht über den Kopf zu erheben
Es ist mustaḥabb (empfohlen), die Hände im Qunūt gegenüber dem Gesicht zu halten und sie nicht über den Kopf zu erheben.
Den Qunūt während des Gebets möglichst lang zu halten
Es ist mustaḥabb (empfohlen), den Du°ā' im Gebet möglichst lang zu halten, und dies ist besser als lang zu rezitieren.
Im Qunūt gegen den Feind 'Ad°iyah (Bittgebete) zu machen und ihn zu nennen
Es ist mubāḥ (erlaubt), im Qunūt 'Ad°iyah (Bittgebete) gegen den Feind zu machen und ihn zu nennen.
Die Imāme der Ahl al-Bayt (عليهم السلام) im Qunūt zu erwähnen und sie zusammen zu nennen
Es ist mustaḥabb (empfohlen), die Imāme der Ahl al-Bayt (عليهم السلام) im Qunūt zu erwähnen und sie zusammen zu nennen.
Den Qunūt nachzuholen, sollte man ihn vergessen haben, und sich dann daran erinnern
Es ist für denjenigen, der den Qunūt vergessen hat, sich dann in der Rukū° oder nachdem er sich aus der Rukū° erhoben hat , daran erinnert, und noch nicht in die Sadschdah übergegangen ist, mustaḥabb (empfohlen), nach der Rukū° noch vor der Sadschdah den Qunūt nachzuholen. Im Ṣalāh al-Witr unterlässt man dies jedoch und auf einem lastet nichts, wenn man den Qunūt vergessen hat. Wer sich an den Qunūt in der Sadschdah der zweiten Rak°ah erinnert, noch bevor er den Taslīm gegeben hat, kann vorzugsweise den Qunūt nach dem Gebet in der Dschalsa nachholen. Wer sich erst nach dem Beenden des Gebetes an den Qunūt erinnert, macht nichts und es ist nicht mustaḥabb (empfohlen), für ihn diesen nachzuholen.
Der Qunūt mit dem Imām, sollte man verspätet ins Gebet einsteigen
Wer den Qunūt des Imām jedoch nicht die erste Rak°ah mit ihm erreicht, der nimmt den Qunūt zusammen mit dem Imām vor und begnügt sich damit. Daneben ist es nicht mustaḥabb (empfohlen), einen weiteren Qunūt im Gebet vorzunehmen.
Den Qunūt in einer nicht-arabischen Sprache vorzunehmen
Es ist wādschib (verpflichtend), den Qunūt des täglichen Gebets in arabischer Sprache zu sprechen.
Den Qunūt laut bzw. leise vorzunehmen
Sowohl für den Imām wie auch den Einzelnen ist es in einem laut zu verrichtenden Gebet mustaḥabb (empfohlen), den Qunūt laut zu sprechen. Dies gilt nicht für denjenigen, der hinter einem Imām betet, denn bei so jemandem ist dies entweder makrūḥ (verpönt) oder ḥarām (verboten) - je nach Schaden, den er durch seine Lautstärke den anderen Betenden zufügt. Was die leise zu verrichtenden Gebete angeht, so ist es dem Imām und dem Einzelnen freigestellt, den Qunūt entweder leise oder laut durchzuführen.
Nach dem Qunūt mit den Händen über Kopf und Gesicht zu fahren
Es ist mubāḥ (erlaubt), in den Farḍgebeten und Nawāfil, des Nachts und des Tages, nach dem Qunūt mit den Händen über Kopf und Gesicht zu fahren, da es keinen authentischen Dalīl (Beweis) gibt, der besagen würde, dass dies ḥarām (verboten) sei.
Den Qunūt aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit) unterlassen
Es ist mubāḥ (erlaubt), den Qunūt aufgrund einer Ḍarūrah zu unterlassen und fällt unter die Aḥkām (Urteile) der Ḍarūrah.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Gebet-Nr.-20