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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Al-Qiyām (Gebetsstehen)
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Es ist für jeden, der dazu in der Lage ist, wādschib (verpflichtend), das Farḍgebet im Qiyām (Stehen) verrichten. Hierbei ist es wādschib (verpflichtend), sich senkrecht aufzustellen, nicht an etwas angelehnt zu sein und im Qiyām zu Ruhe zu kommen. Sollte man dies nicht erfüllen und im Sitzen beten, dann ist das Gebet bāṭil (ungültig), und man muss es wiederholen. Sollte man jedoch nicht in der Lage sein zu stehen, selbst wenn die Unfähigkeit dazu lange andauert oder fortwährend ist, dann ist es wādschib (verpflichtend), in der Dschalsa (Gebetssitzen) zu beten. Wenn man nicht fähig ist, das Gebet in der Dschalsa zu verrichten, dann ist es wādschib (verpflichtend), dass Gebet im Liegen zunächst auf der rechten und so dann auf der linken Seite verrichten, während man die Bewegungen mit Gesten andeutet. Hierbei erhebt man das, worauf man die Sadschdah (Gebetsniederwerfung) macht, soweit es einem möglich ist. Was aber die Nāfilah betrifft, so ist es bei ihr nicht wādschib (verpflichtend), zu stehen, sondern mustaḥabb (empfohlen).
Sich auf ein Bein, einen Stock oder gegen eine Wand zu stützen, wenn man lange im Gebet steht
Es ist für denjenigen, der lange im Gebet steht, mubāḥ (erlaubt), sich auf ein Bein zu stützen - und wenn er dann müde wird, sich auf das andere Bein zu stützen - und auf einen Stock, gegen eine Wand oder auf seinen Zehenspitzen zu stehen, um so zum Stehen im Gebet in der Lage zu sein.
Das Maß an Erkrankung, welches vorliegen muss, um das Unterlassen des Stehens im Gebet zu erlauben
Das Maß an Erkrankung, welche es dem Betenden mubāḥ (erlaubt) macht, im Farḍgebet den Qiyām zu unterlassen, ist jener Zustand, an dem man nicht mehr in der Lage ist, das Gebet im Qiyām zu verrichten. Diese Entscheidung liegt im eigenen Ermessen bzw. sollte durch einen Facharzt abgeklärt werden.
Das Gebet in der Dschalsa zu verrichten, aber den Lohn eines Stehenden zu bekommen
Es ist für denjenigen, der die Nāfilah in der Dschalsa verrichtet, aber grundsätzlich dazu in der Lage ist zu stehen, mustaḥabb (empfohlen), wenn von der Sūrah, die er rezitiert, noch ein Teil geblieben ist, aufzustehen und die Rak°ah im Stehen zu vollenden. Wenn er dies tut, ist es so, als hätte er das Gebet im Qiyām durchgeführt.
Vom Qiyām herabzukommen und etwas vom Boden aufzuheben, wenn ein Bedürfnis danach vorliegt
Es ist mubāḥ (erlaubt), vom Qiyām herabzukommen und etwas vom Boden aufzuheben, wenn ein Bedürfnis danach vorliegt.
Den Qiyām im Farḍgebet mit einer anderen Entschuldigung zu unterlassen als Krankheit
Wer das Farḍgebet nicht im Qiyām verrichten kann, und dies nicht auf Grund von Krankheit geschieht, und das Gebet verpassen würde, wenn er dies aufschiebt, dem ist es mubāḥ (erlaubt), das Gebet in der Dschalsa bzw. der Art und Weise zu verrichten, wie es seinen Möglichkeiten entspricht. Dies kann zum Beispiel bei jemandem der Fall sein, der sich im Gefängnis, einem Schiff, einem Flugzeug und ähnlichem befindet und so es nicht schafft, das Gebet im Qiyām zu verrichten.
Der Du°ā' (Bittgebet), wenn man sich zum Gebet aufstellt
Wenn man sich zum Gebet aufstellt, ist es mustaḥabb (empfohlen), vor Eröffnung des Gebetes den folgenden Du°ā' zu sprechen:
اللهم اني اقدم اليك محمدا بين يدي حياتي واتوجه به اليك, فاجعلني به وجيها عندك في الدنيا والاخرة, ومن المقربين ,اجعل صلاتي مقبولة وذنبي مغفورا ودعائي به مستجابا انك انت الغفور الرحيم.
Allāhumma innī aqdamu ilayka Muḥammadan bayna yadayi ḥayātī wa atawadschahu bihi ilayka, fādsch°alnī bihi wadschīhan °indaka fī al-Dunyā wa al-Ākhirah, wa min al-Muqarrabīna, Idsch°al Ṣalātī Maqbūlatan wa Dhanbī Mağfūran wa Du°ā'ī bihi Mustadschāban, innaka anta al-Ğafūr al-Raḥīm.
O Allāh, fürwahr in meinen Bedürfnissen schicke ich Dir Muḥammad voraus und wende mich an Dich mit ihm, so mache mich durch ihn zu einer angesehenen Person bei Dir, sowohl im Dies- als auch im Jenseits, und (mache mich) zu den Nahegestellten. Lass mein Gebet angenommen sein, vergib mir meine Sünden und beantworte meinen Bittgebet, Du bist ja der stets Verzeihende, der Seinen Dienern Barmherzigkeit Erweisende.
Der Blick während des Qiyām
Es ist mustaḥabb (empfohlen), während des Qiyām auf die Stelle der Sadschdah zu blicken, und weder in den Himmel noch zur Rechten oder Linken zu schauen.
Wohin man seine Hände während des Qiyām legt
Es ist mustaḥabb (empfohlen), die Hände während des Qiyām jeweils auf die Oberschenkel über die Knie zu setzen, die Finger zusammenzulegen und die Schultern hängen zu lassen.
Wie man seine Füße während des Qiyām positioniert
Die Füße sollten - während des Qiyām - im Abstand von einem oder drei ausgespreizten Fingern auseinander stehen, sodass in etwa eine Handspanne zwischen ihnen ist, und die Zehnspitzen sollten in Richtung Qiblah ausgerichtet sein
Der Dhikr, wenn man vom Qiyām zum Rukū° übergeht
Wenn man mit der Rezitation im Qiyām fertig ist und in die Rukū° gehen will, ist es für den Betenden mustaḥabb (empfohlen), noch im Qiyām den Takbīr zu sprechen und erst dann in die Rukū° überzugehen. Der Takbīr lautet:
الله أكبر
Allāhu Akbar
Allāh ist am größten
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Gebet-Nr.-16