- Zugriffe: 65
Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Al-Qirā'ah (Rezitation)
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Zu Beginn des Gebetes noch vor der Rezitation die Isti°ādhah vorzunehmen
Es ist wādschib (verpflichtend), zu Beginn des Gebetes noch vor der Rezitation der Sūrah al-Fātiḥah die Isti°ādhah (A°ūdhu billāhi min al-Schayṭān al-Radschīm zu sagen) vorzunehmen, wobei es mustaḥabb (empfohlen) ist, dies leise zu tun.
Die Basmalah
Die Basmalah ist eine Āyah der Sūrah al-Fātiḥah und ebenso einer jeden Sūrah, mit Ausnahme der Sūrah al-Taubah [9]. Es ist daher Farḍ (Pflicht), sie für alle anderen Sūren zu rezitieren, ob im Stillen oder laut und wenn man dies absichtlich unterlässt, ist das Gebet bāṭil (ungültig).
Die Sūrah al-Taubah [9] im edlen Qur’ān beginnt nicht mit der Basmalah, da die Basmalah keine Āyah dieser Sūrah darstellt. Es ist ḥarām (verboten), dass man einer Sūrah eine weitere Āyah hinzufügt. Daher darf man auch nicht vor Beginn der Sūrah al-Taubah [9] die Basmalah rezitieren, wenn jemand anwesend ist, der durch die Rezitation des Betenden glauben könnte, dass die Basmalah ein Bestandteil dieser Sūrah sei. Das heißt, dass man die Basmalah und die Sūrah al-Taubah [9] nicht in einem Zuge während des Gebets rezitieren darf. Es ist aber mubāḥ (erlaubt), dass man die Basmalah als Bestandteil einer anderen Sūrah rezitiert, dann eine Pause macht und sodann die Sūrah al-Taubah [9] rezitiert. Solch ein Fall tritt eher selten auf, da man im Gebet eine Sūrah normalerweise in einem Zuge rezitiert.
Al-Qirā'ah (Rezitation) der Sūrah al-Fātiḥah im Gebet
Die Rezitation der Sūrah al-Fātiḥah ist - in den beiden Rak°āt (Gebetseinheiten) eines aus insgesamt zwei Rak°āt bestehenden Gebets und den ersten beiden eines aus mehreren Rak°āt bestehenden Gebets - sowohl für den Imām (Vorbeter) als auch für denjenigen Farḍ (Pflicht), der alleine betet, wobei es sich bei dieser Farḍ um ein Rukn (Säule) des Gebets handelt, dessen Unterlassung das Gebet bāṭil (ungültig) macht. Es ist wādschib (verpflichtend), die Sūrah al-Fātiḥah korrekt zu rezitieren ohne dabei Fehler in der Aussprache zu begehen. Hierbei ist es mustaḥabb (empfohlen), sich in der Qirā'ah Zeit zu lassen und am Ende einer jeden Āyah halt zu machen.
Die Sūrah al-Fātiḥah lautet wie folgt:
<بِسۡمِ ٱللَّهِ ٱلرَّحۡمَـٰنِ ٱلرَّحِيمِ ٱلۡحَمۡدُ لِلَّهِ رَبِّ ٱلۡعَـٰلَمِينَ ٱلرَّحۡمَـٰنِ ٱلرَّحِيمِ مَـٰلِكِ يَوۡمِ ٱلدِّينِ إِيَّاكَ نَعۡبُدُ وَإِيَّاكَ نَسۡتَعِينُ ٱهۡدِنَا ٱلصِّرَٲطَ ٱلۡمُسۡتَقِيمَ صِرَٲطَ ٱلَّذِينَ أَنۡعَمۡتَ عَلَيۡهِمۡ غَيۡرِ ٱلۡمَغۡضُوبِ عَلَيۡهِمۡ وَلَا ٱلضَّآلِّينَ>
Transliteration:
<Bismi Allāhi al-Raḥmāni al-Raḥīm. Al-Ḥamdu lillāhi Rabbi al-°Ālamīn. Al-Raḥmāni al-Raḥīm. Māliki yaumi al-Dīn. Iyyāka na°budu wa iyyāka nasta°īn. Ihdinā al-Ṣirāṭa al-Mustaqīm. Ṣirāṭa al-Ladhīna an°amta °alayhim ğayri al-Mağḍūbi °alayhim wa lā al-Ḍāllīn>
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen. Alles Lob gebührt Allāh, dem Herrn der Welten, dem Allerbarmer, dem Barmherzigen, dem Herrscher am Tage des Gerichts! Dir (allein) dienen wir, und Dich (allein) bitten wir um Hilfe. Führe uns den geraden Weg, den Weg derer, denen Du Gnade erwiesen hast, nicht (den Weg) derer, die (Deinen) Zorn erregt haben, und nicht (den Weg) der Irregehenden.>
(Der edle Qur'ān; Sūrah al-Fātiḥah)
Derjenige, der nicht zur Qirā'ah der Sūrah al-Fātiḥah fähig ist
Der Farḍ (Pflicht), die Sūrah al-Fātiḥah im Gebet zu rezitieren, entfällt für denjenigen, der hierzu mit einem gültigen Entschuldigungsgrund nicht in der Lage ist. Wenn so eine Person etwas anderes aus dem edlen Qur’ān rezitieren kann, muss er dies tun, ansonsten nimmt er nur den Takbīr und Tasbīḥ vor, sollte ihm dies möglich sein. Wenn er auch dies nicht vermag, muss er weder etwas rezitieren, noch den Dhikr vollziehen.
Derjenige, der vergisst, die Sūrah al-Fātiḥah zu rezitieren
Für denjenigen, der es vergisst, die Sūrah al-Fātiḥah im Gebet zu rezitieren und sich hieran noch vor der Rukū° erinnert, ist es wādschib (verpflichtend), sie zu rezitieren und erst dann in die Rukū° zu gehen. Wenn einem dies in der Rukū° auffällt, der holt die Qirā'ah der Sūrah al-Fātiḥah nicht in der Rukū° nach, sondern während der Sadschdah. Es gibt keine Aḥadīth (Überlieferungen), die besagen, dass man die Sūrah al-Fātiḥah in der Gebetsniederwerfung laut oder leise zu rezitieren hat, wenn man die Rezitation zuvor im Qiyām (Gebetsstehen) vergaß. Sollte es sich um ein Gebet handeln, in dem die Sūrah al-Fātiḥah laut gelesen werden muss, dann sollte man sie al-'Aḥwaṭ (als Vorsichtsmaßnahme) laut rezitieren, da der Dhikr in der Sadschdah auch laut rezitiert werden darf. Sollte einem erst in der zweiten Rak°ah einfallen, dass man die Rezitation vergessen hat, dann holt man die Qirā'ah in dieser Rak°ah nach. Wenn man sie nicht in den ersten beiden Rak°āt rezitiert hat, ist es empfohlen (mustaḥabb), sie in den letzten beiden Rak°āt nachzuholen. In keinem dieser Fälle muss man zwei Unachtsamkeitsniederwerfungen verrichten. Wenn man erst nach Beendigung des Gebetes merkt, die Sūrah al-Fātiḥah nicht rezitiert zu haben, muss man das Gebet nicht wiederholen.
Die direkte Rezitation einer weiteren Sūrah nach der Sūrah al-Fātiḥah
Es ist mubāḥ (erlaubt), dass man die Sūrah al-Fātiḥah ohne Pause mit einer anderen Sūrah zusammen rezitiert. Dennoch ist es mustaḥabb (empfohlen), dass man sie nicht verbindet, sondern getrennt voneinander rezitiert.
Al-Qirā'ah einer weiteren Sūrah nach der Sūrah al-Fātiḥah
Die Qirā'ah der Sūrah al-Fātiḥah reicht für sich alleine im Farḍgebet und in der Nāfilah aus. Daneben ist es mustaḥabb (empfohlen), nach der Sūrah al-Fātiḥah eine weitere Sūrah oder einen Teil einer Sūrah des Qur’ān zu rezitieren, wobei es mubāḥ (erlaubt) ist, dies unittelbar zu tun. Dies gilt für die beiden Rak°āt eines aus drei oder vier Rak°āt bestehenden Farḍgebets und die beiden Rak°āt einer Nāfilah. In einer Nāfilah ist es mubāḥ (erlaubt), nur einen Teil einer Sūrah nach der Sūrah al-Fātiḥah zu rezitieren.
Das Verbinden von zwei Sūren nach der Sūrah al-Fātiḥah
In einer Nāfilah ist es mubāḥ (erlaubt), zwei Sūren in einer Rak°ah zu verbinden. Beim Farḍgebet ist es makrūḥ (verpönt), zwei Sūren in einer Rak°ah zu verbinden, außer bei den beiden Sūren al-Ḍuḥā [93] und Sūrah al-Scharḥ [94], bei denen es mubāḥ (erlaubt) ist, sie in einer Rak°ah des Farḍgebets zusammen zu rezitieren.
Al-Qirā'ah von ein und derselben Sūrah nach der Sūrah al-Fātiḥah in beiden Rak°āt
Es ist mubāḥ (erlaubt), ein und die selbe Sūrah nach der Sūrah al-Fātiḥah in beiden Rak°āt zu rezitieren und nicht makrūḥ (verpönt).
Im Gebet von einer Sūrah zu einer anderen zu wechseln
Wenn man sich in der Qirā'ah einer Sūrah nach der Sūrah al-Fātiḥah befindet, ist es mubāḥ (erlaubt), mit der Qirā'ah dieser Sūrah aufzuhören und zu einer anderen Sūrah zu wechseln, solange man nicht zwei Drittel der Sūrah erreicht hat. Ausgenommen sind hierbei die Sūrah al-Ikhlāṣ [112] und Sūrah al-Kāfirūn [109], bei denen es ḥarām (verboten) ist, mittendrin zu einer anderen Sūrah zu wechseln, außer im Ṣalāh al-Dschumu°ah (Freitagsgebet), in dem man zu den beiden Sūren al-Dschumu°ah [62] und al-Munafiqūn [63] wechseln kann.
Die Rezitation der empfohlenen Sūren in Ṣalāh al-Dschumu°ah und Ṣalāh al-Ẓuhr
Es ist mustaḥabb (empfohlen), im Ṣalāh al-Dschumu°ah und Ṣalāh al-Ẓuhr die Sūren al-Dschumu°ah [62] und al-Munafiqūn [63] zu rezitieren. Sollte man etwas anderes als die genannten Sūren rezitiert haben, ist es mustaḥabb (empfohlen), Ṣalāh al-Dschumu°ah und Ṣalāh al-Ẓuhr zu wiederholen.
Am Freitag sowohl Ṣalāh al-Dschumu°ah als auch Ṣalāh al-Ẓuhr laut zu verrichten
Es ist für denjenigen, für den Ṣalāh al-Dschumu°ah wādschib (verpflichtend) ist, anstelle dessen den Ṣalāh al-Ẓuhr verrichtet, mustaḥabb (empfohlen), Ṣalāh al-Ẓuhr laut zu verrichten, genauso wie wenn er den Ṣalāh al-Dschumu°ah verrichten würde.
Die Rezitation der empfohlenen Sūren in Ṣalāh al-Fadschr
Es ist mustaḥabb (empfohlen), in Ṣalāh al-Fadschr die Sūrah al-Nabā' [78], Sūrah al-Ğāschiyah [88], Sūrah al-Qiyāmah [75] und Sūrah al-Insān [76] zu rezitieren. Am Freitag ist es in Ṣalāh al-Fadschr mustaḥabb (empfohlen), die die Sūren al-Dschumu°ah [62] und al-Ikhlāṣ [112] zu rezitieren.
Die Rezitation der empfohlenen Sūren in Ṣalāh al-Ẓuhr und Ṣalāh al-°Ischā
Es ist mustaḥabb (empfohlen), im Ṣalāh al-Ẓuhr und Ṣalāh al-°Ischā die Sūren al-'A°lā [87] und Sūrah al-Schams [91] rezitieren. In der Nacht vom Freitag ist es mustaḥabb (empfohlen), im Ṣalāh al-°Ischā die Sūren al-Dschumu°ah [62] und al-'A°lā [87] zu rezitieren.
Die Rezitation der empfohlenen Sūren in Ṣalāh al-°Aṣr und Ṣalāh al-Mağrib
Es ist mustaḥabb (empfohlen), im Ṣalāh al-°Aṣr und Ṣalāh al-Mağrib die Sūren al-Fatḥ [48] und al-Takāthur [102]
Die beiden Zufluchtssūren in den Farḍgebeten und Nawāfil zu rezitieren
Es ist mustaḥabb (empfohlen), die beiden Zufluchtssūren Sūrah al-Falaq [113] und Sūrah al-Nās [114] in den Farḍgebeten und Nawāfil zu rezitieren.
Al-Qirā'ah in den letzten beiden Rak°āt eines Gebets mit vier Rak°āt
Wenn man alleine betet und ein Gebet aus vier Rak°āt (Gebetseinheiten) besteht, dann ist es mubāḥ (erlaubt), dass man sich in den letzten beiden Rak°āt aussucht, ob man die Sūrah al-Fātiḥah rezitiert oder den Tasbīḥ vornimmt und um Vergebung bittet. Es ist genauso mubāḥ (erlaubt), in den letzten beiden Rak°āt zwischen den beiden Möglichkeiten zu wechseln.
Der Tasbīḥ, der drei mal gesprochen wird, lautet wie folgt:
سبحان الله والحمدلله ولا اله الله
Subḥān Allāh wa al-Ḥamdu Lillāh wa Lā ilāha illā Allāh
Allāh sei gepriesen und der Lob gebührt Allāh und es gibt keinen Ilāh außer Allāh
Dies ergibt insgesamt neun Adhkār (Worte der Andacht). Man kann aber auch das Folgende sprechen:
الحمد لله وسبحان الله والله اكبر
Al-Ḥamdu Lillāh, wa Subhān Allāh, wa Allāhu 'Akbar
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, gepriesen sei Allāh, und Allāh ist am größten.
Der Imām rezitiert vorzugsweise die Sūrah al-Fātiḥah und für diejenigen, die hinter dem Imām beten, ist es mustaḥabb (empfohlen), den Tasbīḥ vorzunehmen und ḥarām (verboten), zu rezitieren.
Al-Qirā'ah während man hinter einem Imām betet
Was denjenigen betrifft, der hinter dem Imām in einem leisen oder lauten Gebet betet, und der Imām Gültigkeit zur Befolgung besitzt, so ist es für ihn in jeglicher Rak°ah ḥarām (verboten), hinter dem Imām die Sūrah al-Fātiḥah oder eine andere Sūrah zu rezitieren. Sollte er sich jedoch in einem lauten Gebet befinden und die Rezitation des Imāms nicht hören, dann ist es ihm mubāḥ (erlaubt), die Sūrah al-Fātiḥah und etwas aus dem edlen Qur'ān zu rezitieren. Wenn der Imām nicht laut rezitiert, ist es den Betenden hinter ihm empfohlen (mustaḥabb), den Dhikr, 'Ad°iyah (Bittgebete) und den Tasbīḥ (Subḥān Allāh) vorzunehmen und für den Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) und seine 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) Ṣalawāt (Segenswünsche) zu sprechen.
Die Rede des Betenden hinter dem Imām nachdem dieser die Qirā'ah der Sūrah al-Fātiḥah beendet hat
Es ist für denjenigen, der hinter einem Imām betet, mustaḥabb (empfohlen), nachdem der Imām mit der Qirā'ah der Sūrah al-Fātiḥah im lauten Gebet fertig ist, „al-Ḥamdu lillāh Rabbi il-°Ālamīn" zu sagen. Das Sagen von Āmīn macht das Gebet bāṭil (ungültig) und ist nur aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit) mubāḥ (erlaubt).
Al-Qirā'ah während man hinter einem abweichenden Imām aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit) betet
Im Falle, dass man hinter einem Imām aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit) betet, ist es so, als würde man alleine beten und in diesem Fall ist es wādschib (verpflichtend), die Sūrah al-Fātiḥah in den ersten beiden Rak°āt zu rezitieren, und es steht einem in den letzten beiden Rak°āt frei entweder die Sūrah al-Fātiḥah zu rezitieren oder den Tasbīḥ vorzunehmen. Sollte man vor dem Imām mit der Rezitation fertig sein, ist es mustaḥabb, ein Du°ā' (Bittgebet) zu Allāh (سبحانه و تعالى) zu machen, den Takbīr (Allāhu akbar), Tasbīḥ und Tahlīl (Lā ilāha illā Allāh) vorzunehmen, bis der Imām mit der Rezitation fertig ist. Sollte man auf Grund der Schwere der Ḍarūrah nicht zur Rezitation in der Lage sein, entfällt dieser Farḍ und man muss lediglich jene Handlungen des Gebetes erbringen, die man vermag. Es ist mubāḥ (erlaubt), in der Qirā'ah nicht seine Zunge zu bewegen und sich nicht selbst zu hören, sollte man Angst haben, dadurch Schaden zu erleiden.
Das Aufmerksam machen des Imām auf einen Fehler durch jemanden, der hinter ihm betet
Es ist für denjenigen, der hinter dem Imām betet, mustaḥabb (empfohlen), den Imām zu verbessern, sollte dieser einen Fehler machen.
Die Ruhepause nach der Qirā'ah und vor dem Rukū°
Es ist mustaḥabb (empfohlen), eine kleine Ruhepause zwischen Beendigung der Qirā'ah und dem Rukū° einzulegen, welche ausreicht, um Luft zu holen.
Einen Du°ā' (Bittgebet) im Gebet zu sprechen, der dem edlen Qur'ān entnommen ist
Es ist mubāḥ (erlaubt), im Gebet einen Du°ā' zu sprechen, der eine Sūrah des edlen Qur’ān enthält.
Die sieben Stellen, an denen man die Sūren al-Kāfirūn [109] und al-Ikhlāṣ [112] rezitiert
Es ist mustaḥabb (empfohlen), die Sūrah al-Kāfirūn [109] in der erste Rak°ah nach der Sūrah al-Fātiḥah und Sūrah al-Ikhlāṣ [112] in der zweiten Rak°ah nach der Sūrah al-Fātiḥah an den folgenden sieben Stellen zu lesen: In den beiden Rak°āt vor Ṣalāh al-Fadschr (Morgengebet), den zwei Rak°āt von Ṣalāh al-Zawāl (Zenitgebet), den beiden Rak°āt nach Ṣalāh al-Mağrib (Abendgebet), den beiden ersten Rak°āt von Ṣalāh al-°Ischā (Nachtgebet), den beiden Rak°āt von al-Iḥrām (Weihezustand während des Ḥadsch) und vor Ṣalāh al-Fadschr (Morgengebet), wenn man mit dem Gebet aus dem Schlaf erwacht, sowie den beiden Rak°āt des Ṭawāf (siebenmalige Umkreisung der Ka°bah). Dass die beiden Nawāfil Rak°āt vor dem Ṣalāh al-Fadschr zweimal erwähnt werden, liegt daran, dass man sie vorzugsweise zwischen dem ersten und dem zweiten Fadschr (Frühlicht) verrichten sollte – wodurch sie zum Nachtgebet gerechnet werden – man sie aber auch nach dem zweiten Fadschr vor dem Farḍgebet verrichten kann.
Al-Raḥmah (Barmherzigkeit) zu erbitten und Zuflucht vor der Strafe Allāhs zu nehmen, wenn man eine Āyah der Verheißung und der Androhung vernimmt
Es ist für den Betenden, egal ob er Imām ist, hinter dem Imām oder alleine betet, mustaḥabb (empfohlen), Raḥmah (Barmherzigkeit) zu erbitten und vor der Strafe Allāhs Zuflucht zu nehmen, wenn man eine Āyah der Verheißung und der Androhung rezitiert oder vernimmt.
Es ist für den Betenden, egal ob er Vorbeter (Imām) ist, hinter dem Vorbeter oder alleine betet, empfohlen (mustaḥabb), von Allāhs Barmherzigkeit (Raḥmah) zu erbitten und vor Seiner Strafe Zuflucht zu nehmen, wenn man eine Āyah der Verheißung und der Androhung rezitiert oder vernimmt. Ein Beispiel dafür ist folgende Āyah:
<فَبَشِّرۡهُم بِعَذَابٍ أَلِيمٍ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<So verkünde ihnen schmerzhafte Strafe.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Inschiqāq [84], Āyah 24)
Für das Erbitten von Barmherzigkeit:
اللهم إنا أسألك رضاك والجنة
Allāhumma inni asaluka riḍāka wa al-Dschannah
Allāh ich bitte dich um deine Zufriedenheit und das Paradies (al-Dschannah)
Für das Zuflucht nehmen vor der Strafe Allāhs bei Allāh:
اللهم اني أعوذ بك من سخطك والنار
Allāhumma inni a°uzu bika min sukhṭika wa al-Nār
Allāh ich suche Zuflucht bei Dir vor Deinem Zorn und dem Feuer.
Was nach der Sūrah al-Fātiḥah im Ṣalāh al-Witr rezitiert wird
Es ist mustaḥabb (empfohlen), im Ṣalāh al-Witr in jeder Rak°ah nach der Rezitierung der Sūrah al-Fātiḥah die Sūrah al-Ikhlāṣ [112] zu rezitieren und nach dem Ende der Rezitierung folgendes zu sprechen:
كذلك الله ربي
Kadhālika Allāhu Rabbī.
So ist Allāh, mein Herr.
oder
كذاك الله ربي
Kadhāka Allāhu Rabī.
So ist Allāh, mein Herr.
Auch ist es mubāḥ (erlaubt), in den ersten beiden Rak°āt die Schutz-Sūren und in der dritten Rak°ah die Sūrah al-Ikhlāṣ [112] zu rezitieren.
Die Vorzüglichkeit der beiden Sūren al-Ikhlāṣ [112] und al-Kāfirūn [109]
محمّد بن يعقوب عن أَبِي عَلِيٍّ الْأَشْعَرِيِّ عَنْ مُحَمَّدِ بْنِ عَبْدِ الْجَبَّارِ عَنْ صَفْوَانَ بْنِ يَحْيَى عَنْ يَعْقُوبَ بْنِ شُعَيْبٍ عَنْ أَبِي عَبْدِ اللَّهِ ( عليه السلام ) قَالَ كَانَ أَبِي ( صلوات الله عليه ) يَقُولُ قُلْ هُوَ اللَّهُ أَحَدٌ ثُلُثُ الْقُرْآنِ وَ قُلْ يَا أَيُّهَا الْكَافِرُونَ رُبُعُ الْقُرْآنِ .
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī überliefert, der von 'Abū °Alī al-Asch°arī überliefert, der von Muḥammad ibn °Abd al-Dschabbār überliefert, der von Ṣafwān ibn Yaḥyā al-Badschalī überliefert, der von Ya°qūb ibn Schu°ayb al-Tamār überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) sagte, dass sein Vater (عليه السلام) sagte: „Qul Huwa Allāhu Aḥad ist ein Drittel des Qur'ān und Qul yā Ayyuhā al-Kāfirūn ist ein Viertel des Qur'ān.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00094; al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)
Die Rezitation des edlen Qur’ān im Rukū° und in der Sadschdah
Es ist mubāḥ (erlaubt), in der Sadschdah den edlen Qur’ān zu rezitieren, nicht jedoch in der Rukū°.
Die Rezitierung des edlen Qur’ān am Ende des Morgens am Freitag
Es ist mustaḥabb (empfohlen), die Sūrah al-Raḥmān [55] im letzten Teil des Morgens am Freitag zu rezitieren und jedesmal, wenn man die Worte „Fabiayy Alā’i Rabbikumā Tukadhdhibān“ verliest, zu sprechen:
لا بشئ من آلائك رب أكذب
Lā Bischay’im min Alā’ika Rabbi 'Ukadhdhib.
Keine Deiner Zeichen, o Herr, verleugne ich.
Die Qirā'ah in den Nawāfil der Nacht laut vorzunehmen
Es ist mustaḥabb (empfohlen), die Qirāʼāt in den Nawāfil der Nacht laut vorzunehmen.
Die laute Qirā'ah im Gebet
Wer es absichtlich unterlässt, die Qirā'ah laut in einem Farḍgebet vorzunehmen, in dem es wādschib (verpflichtend) ist, laut zu rezitieren, oder es unterlässt in einem Gebet die Qirā'ah leise vorzunehmen, in dem es wādschib (verpflichtend) ist, leise zu rezitieren, dessen Gebet ist bāṭil (ungültig) und er muss das Gebet wiederholen. Wer dies aber aus Vergesslichkeit, Unachtsamkeit oder Unwissenheit unterlässt, auf den lastet nichts. Was die Nawāfil angeht, so steht es einem frei die Gebete entweder laut oder leise zu verrichten.
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Muḥammad ibn °Alī ibn al-Ḥusayn al-Qummī überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) über einen Mann, der das Gebet laut rezitiert, obwohl man es nicht darf und das Gebet leise rezitiert, obwohl man es nicht darf, sagte: „Jeder, der so etwas absichtlich tut, hat sein Gebet bāṭil (ungültig) gemacht und muss es wiederholen.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00096)
Das Maß an Lautstärke und Stille in der Qirā'ah
Das Gebet leise zu verrichten, bedeutet sich selbst zu hören, und dass ein Imām laut rezitiert, bedeutet, dass jene, die sich hinter ihm befinden, ihn hören.
Die Qirā'ah einer °Azīmah (Niederwerfungsāyah) im edlen Qur’ān
Es ist ḥarām (verboten), eine °Azīmah (Niederwerfungsāyah) in einem Farḍgebet zu rezitieren, und eine Zuwiderhandlung – ob absichtlich oder unabsichtlich macht das Gebet bāṭil (ungültig) und man muss es wiederholen. Wenn man nun in einem Farḍgebet eine Sūrah rezitiert, in der sich eine °Azīmah befindet, muss man bei der entsprechenden Āyah halt machen und entweder die Āyah überspringen, in die Rukū° übergehen oder zu einer anderen Sūrah wechseln. Im Falle, dass man in einer Nāfilah eine °Azīmah rezitiert, muss man die Sadschdah vornehmen, dann aufstehen, die Sūrah zu Ende lesen und in die Rukū° übergehen. Sollte die Sadschdah am Ende der Sūrah liegen, ist es mustaḥabb (empfohlen), nach dem Wiederaufstehen die Sūrah al-Fātiḥah zu lesen, um so in die Rukū° überzugehen, nachdem man rezitiert hat. Wenn man sich in der Situation befindet, aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit) hinter einem abweichenden Imām zu beten und dieser eine °Azīmah rezitiert und nicht die Sadschdah vornimmt, dann sollte man nicht in die Sadschdah gehen, sondern diese nur andeuten. Bei Vergessen einer verpflichtenden Sadschdah, hat man diese sobald man sich daran erinnert, egal ob im Gebet oder außerhalb des Gebetes nachzuholen.
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass man 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) fragte: „Was ist mit einer Person, die in einem Farḍgebet eine Sūrah rezitiert, die eine °Azīmah (Niederwerfungsāyah) enthält?“ Er sagte: „Wenn er die Stelle dieser Sūrah erreicht, dann soll er die °Azīmah nicht rezitieren [d.h. überspringen] und wenn er möchte, kann er diese Stelle auslassen und dann eine andere Sūrah weiterrezitieren.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00106; Tahdhīb al-Aḥkām fī Scharḥ al-Muqni°ah von Schaykh 'Abū Dsch°far Muḥammad ibn Ḥasan al-Ṭūsī)
Es ist mubāḥ (erlaubt), eine °Azīmah in einer Nāfilah zu rezitieren. Während man die °Azīmah rezitiert, ist es wādschib (verpflichtend), dass man die Sadschdah vornimmt. Danach steht man auf, rezitiert die Sūrah zu Ende rezitieren und geht in die Rukū° über. Sollte die Sadschdah am Ende der Sūrah liegen, ist es mustaḥabb (empfohlen), nach dem Wiederaufstehen von der Sadschdah in den Qiyām die Sūrah al-Fātiḥah [1] zu rezitieren, wonach man in die Rukū° übergeht.
Bei Vergessen einer verpflichtenden Sadschdah in Folge einer °Azīmah, hat man diese sobald man sich daran erinnert nachzuholen, egal ob im Gebet oder außerhalb des Gebetes.
In einer Nāfilah oder einem Farḍgebet aus dem Qur’ān abzulesen
Es ist in der Nāfilah und im Farḍgebet mubāḥ (erlaubt), zur Qirā'ah aus dem edlen Qur’ān abzulesen, da es keinen Dalīl (Beweis) gibt, der besagen würde, dass dies ḥarām (verboten) sei.
Die Rezitation der Sūrah al-Insān [76] in der achten Rak°ah des Ṣalāh al-Layl (Mitternachtsgebet)
Es ist für den Betenden mustaḥabb (empfohlen), in der achten Rak°ah des Ṣalāh al-Layl (Mitternachtsgebet) die Sūrah al-Insān [76] zu rezitieren.
Die Rezitation im Ṣalāh al-Layl (Mitternachtsgebet) und in anderen Nawāfil möglichst lang zu halten
Es ist mustaḥabb (empfohlen), die Rezitation im Ṣalāh al-Layl und anderen Nawāfil möglichst lang zu halten.
Die Übersetzung des Qur’ān und der Adhkār des Gebetes und des Taschahhud in eine nicht-arabische Sprache
Es ist absolut ḥarām (verboten), den edlen Qur’ān in irgendeine andere Sprache zu übersetzen, da dies die Bedeutungen verdreht und so Allāh (سبحانه و تعالى) etwas zugeschrieben wird, was Er nicht gesagt hat. Ebenso ist es ḥarām (verboten), die Adhkār des Gebets und den Taschahhud in eine nicht-arabische Sprache zu übersetzen, auf dass diese in übersetzter Form im Gebet wiedergegeben werden. Vielmehr ist der Farḍ (Pflicht) desjenigen, dem das Gebet auferlegt ist, sich je nach Möglichkeit das nötige Wissen anzueignen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Gebet-Nr.-15