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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen
Al-Takbīrāt
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.
Das Gebet muss mit dem Takbīrat al-Iḥrām (Eröffnungstakbīr) eröffnet werden, während man die Niyyah (Absicht) zum Gebet fasst. Es ist mustaḥabb (empfohlen) und nicht wādschib (verpflichtend), dass man die Hände während der Takbīrat hebt. Dies bedeutet, dass man das Heben der Hände unterlassen kann, selbst wenn es sich um den Takbīrat al-Iḥrām handelt. Wenn man absichtlich das Heben der Hände während der Takbīrat unterlässt, ist das Gebet ṣaḥīḥ (gültig) und man wird nicht von Allāh (سبحانه و تعالى) dafür bestraft, es sei denn, man ist der Meinung, dass das Heben der Hände nicht mustaḥabb (empfohlen) sei.
Die Anzahl des Takbīrat al-Iḥrām
Es ist wādschib (verpflichtend) und ein Rukn (Säule), den Takbīrat al-Iḥrām einmal durchzuführen. Der Wortlaut des Takbīrat al-Iḥrām lautet:
الله أَكْبَر
Allāhu akbar
Allāh ist am größten
Sollte man den Takbīrat al-Iḥrām absichtlich unterlassen oder vergessen, dann ist das Gebet bāṭil (ungültig). Sollte man sich sicher sein, den Takbīrat al-Iḥrām unterlassen zu haben, muss man das Gebet wiederholen, es sei denn man zweifelt. Wichtig ist weiterhin, dass der Takbīr für die Rukū° (Gebetsverbeugung) nicht ausreicht, um den unterlassenen Takbīrat al-Iḥrām zu ersetzen.
Die Anzahl der Takbīrat in den fünf Gebeten
Die verpflichtenden und empfohlenen Takbīrat in den fünf Gebeten bestehen aus 21 Takbīrat, darunter 1 Takbīrah für den Qunūt.
Die Aufteilung sieht folgendermaßen aus:
- Rak°ah: 5 Takbīrat (inklusive 1 x Takbīrat al-Iḥrām)
- Rak°ah: 6 Takbīrat (inklusive 1 x Takbīrah für den Qunūt)
- Rak°ah: 5 Takbīrat
- Rak°ah: 5 Takbīrat
Bis wohin man die Hände beim Takbīr hebt
Es ist mustaḥabb (empfohlen), während des verpflichtenden und empfohlenen Takbīr die Hände zu den Wangen zu erheben, bis man mit den Fingern die Höhe der Ohren erreicht und mit der Handinnenfläche in Richtung der Qiblah zu zeigen. Im besonderen Maße ist dies für den Imām (Vorbeter) mustaḥabb (empfohlen). Hierbei ist es makrūḥ (verpönt), die Hände so weit zu erheben, bis sie über die Ohren hinausgehen.
Die Hände während des Takbīr zu heben, wenn man in die Rukū° und Sadschdah geht und sich aus beiden erhebt
Es ist mustaḥabb (empfohlen), während des Qiyām (Gebetsstehen) den Takbīr zu sprechen und dabei die Hände zu heben, bevor man in die Rukū° (Gebetsverbeugung) übergeht. Genauso ist es mustaḥabb (empfohlen), dass man - nachdem man sich aus der Sadschdah in die Dschalsa (Gebetssitzen) erhebt - den Takbīr spricht und dabei die Hände hebt - und nach der erneuten Sadschdah genauso verfährt.
Wie oft spricht man den Takbīr, wenn man den Imām erreicht, während dieser sich bereits in der Rukū° befindet?
Für jemanden, der das Gebet des Imām erreicht, während dieser sich noch in der Rukū° befindet, ist es ausreichend, einen einzigen Takbīr vorzunehmen, um in das Gebet und die Rukū° einzutreten.
Quelle: Gebet-Nr.-14