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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Ṣalāh al-Mar'ah fī fatrah al-Ḥayḍ wa al-Nafās wa al-Ḥaml
(Das Gebet der Frau während der Menstruation, Schwangerschaft oder des Wochenbetts)

Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.

Al-Ḥā'iḍ - Die Frau, die sich in al-Ḥayḍ (Menstruation) befindet

Das Gebet ist für die Frau, die sich in al-Ḥayḍ (Menstruation) befindet, ḥarām (verboten). Anstelle dessen ist das Sprechen von Adhkār (Worte der Andacht) für sie wādschib (verpflichtend). Daher muss sie die verpassten Gebete nach dem Ende von al-Ḥayḍ nicht nachholen. Die Adhkār stellen das Gedenken an Allāh (تبارك وتعالى) dar und dieser Dhikr findet entweder nur im Herzen statt oder wird gleichzeitig mit der Zunge gesprochen werden, wobei man das Gesprochene im Herzen bestätigt. Die menstruierende Frau sollte den Dhikr aber nicht ausschließlich im Herzen vollziehen, da die Aḥadīth (Überlieferungen) in Bezug auf dieses Thema lediglich Adhkār erwähnen, die man mit der Zunge ausspricht. So kann sie einen Teil des Dhikr im Herzen und einen Teil mit ihrer Zunge vornehmen. Die Länge des Dhikr entspricht der Länge ihres üblichen Gebets. Es gelten auch dieselben Regeln des Zusammenlegens mehrerer Dhikr-Sitzungen wie beim Zusammenlegen der Gebete. Wenn nun Waqt al-Ṣalāh (Gebetszeit) eingetreten ist und sie al-Wuḍū' (Gebetswaschung) vorgenommen hat, ist es mustaḥabb (empfohlen), dass sie ihre Gebetskleidung anzieht und sich in Richtung der Qiblah ausrichtet. Dann beginnt sie mit dem Pflichtteil, indem sie beispielsweise den Tasbīḥ (Subḥān Allāh), Tahlīl (Lā ilāha illā Allāh) und Taḥmīd (al-Ḥamdu lillāh) spricht. 

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī überliefert, der von °Alī ibn 'Ibrāhīm al-Qummī überliefert, von seinem Vater 'Ibrāhīm ibn Hāschim al-Qummī überliefert, der von 'Abū Aḥmad Muḥammad ibn Abū °Umayr al-Azdī überliefert, der von °Ammār ibn Marwān überliefert, der von 'Abū Usāmah Zayd al-Schaḥḥām al-Azdī al-Kūfī überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: „Al-Ḥā'iḍ (menstruierende Frau) muss zu jeder Gebetszeit al-Wudū' (Gebetswaschung) durchführen, sich dann der Qiblah zu wenden und den Dhikr gegenüber Allāh solange vornehmen, wie es der Länge entspricht, die sie zu beten pflegte."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00077; al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī überliefert, der von °Alī ibn 'Ibrāhīm al-Qummī überliefert, der von seinem Vater 'Ibrāhīm ibn Hāschim al-Qummī überliefert, der von Ḥammad ibn °Īsā al-Dschuhanī überliefert, der von Ḥarīz ibn °Abd Allāh al-Sidschistānī überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Muslim al-Thaqafī al-Kūfī sagte: „Ich fragte 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) nach al-Ḥā'iḍ (menstruierende Frau), die sich am Freitag [mittels des Ğusl] reinigt und den Dhikr gegenüber Allāh vornimmt." Er sagte: „Was die Reinigung [mittels des Ğusl] angeht, nein - [den Ğusl nimmt sie hierfür nicht vor]. Doch sie führt zur Gebetszeit al-Wudū' (Gebetswaschung) durch, wendet sich der Qiblah zu und nimmt den Dhikr gegenüber Allāh vor."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00078; al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)

محمد بن يعقوب، عن علي بن إبراهيم، عن أبيه، و عن محمد بن إسماعيل، عن الفضل بن شاذان جميعا، عن حماد بن عيسى، عن حريز، عن زرارة، عن أبي جعفر (عليه السلام) قال: إذا كانت المرأة طامثا فلا تحل لها الصلاة وعليها أن تتوضأ وضوء الصلاة عند وقت كل صلاة ثم تقعد في موضع طاهر وتذكر الله عز وجل وتسبحه وتحمده وتهلله كمقدار صلاتها ثم تفرغ لحاجتها

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī überliefert, der von °Alī ibn Ibrāhīm al-Qummī überliefert, der von seinem Vater 'Ibrāhīm ibn Hāschim al-Qummī und Muḥammad ibn Ismā°īl überliefert, die gemeinsam von Ḥammad ibn °Īsā al-Dschuhanī überliefern, der von 'Abū Muḥammad Faḍl ibn Schādhān ibn Khalīl al-Azdī al-Nīschābūrī überliefert, der von Ḥarīz ibn °Abd Allāh al-Sidschistānī überliefert, der von Zurārah ibn A°yan ibn Sunsun al-Schaybānī al-Kūfī überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Wenn sich die Frau in al-Ḥayḍ (Menstruation) befindet, ist ihr das Gebet nicht erlaubt. Es obliegt ihr, zu einer jeden Gebetszeit al-Wuḍū' (Gebetswaschung) vorzunehmen, der dem Wuḍū' für das Gebet entspricht, und sich an einen reinen Ort zu setzen. Sie gedenkt dann Allāh und nimmt den Tasbīḥ, Tahlīl und Taḥmīd so lange vor, wie es der Länge des Gebets entspricht. Anschließend wendet sie sich ihren Bedürfnissen zu.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00076; al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī / Kitāb at-Ṭahārah, Kitāb al-Ḥayḍ, Abwāb al-Ḥayḍ, Bāb mā yadschibu °alā al-Ḥāʹiḍ fī Awqāt al-Ṣalāh, Raqm 4)

Es ist nicht wādschib (verpflichtend), dass eine Frau alle in diesem Ḥadīth (Überlieferung) erwähnten Adhkār spricht, vielmehr ist ein Teil davon kāfin (ausreichend). Es ist mubāḥ (erlaubt), dass sie anstelle der genannten Adhkār auch andere Adhkār sprecht, in denen Allāh (سبحانه و تعالى) erwähnt wird. Auch ist es ihr mubāḥ (erlaubt), anstelle des Dhikr sich hinter ihrem betenden Ehemann zu setzen und seiner Rezitation zuzuhören. Das Rezitieren des edlen Qur'ān ist jedoch die gewaltigste Form des Dhikr. Es ist mubāḥ (erlaubt), dass eine Frau während al-Ḥayḍ (Menstruation) aus dem edlen Qur’ān rezitiert, doch ist es ḥarām (verboten), dass sie den Muṣḥaf (Seiten des Buches) direkt berührt, es sei denn sie nutzt etwas, dass als trennendes Werkzeug dient. 

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Dāwūd ibn Farqad al-Asadī al-Kūfī überliefert, dass er 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) fragte: „Darf eine menstruierende Frau einen Anhänger tragen, indem sich Āyāt aus dem Qur'ān befinden? Er sagte: „Sie darf [während der Menstruation] die Worte Allāhs [d.h. den Qur'ān] lesen und schreiben, aber nicht berühren.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00079; al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)

<إِنَّ فِى خَلۡقِ ٱلسَّمَـٰوَٲتِ وَٱلۡأَرۡضِ وَٱخۡتِلَـٰفِ ٱلَّيۡلِ وَٱلنَّہَارِ لَأَيَـٰتٍ۬ لِّأُوْلِى ٱلۡأَلۡبَـٰبِ ٱلَّذِينَ يَذۡكُرُونَ ٱللَّهَ قِيَـٰمً۬ا وَقُعُودً۬ا وَعَلَىٰ جُنُوبِهِمۡ وَيَتَفَڪَّرُونَ فِى خَلۡقِ ٱلسَّمَـٰوَٲتِ وَٱلۡأَرۡضِ رَبَّنَا مَا خَلَقۡتَ هَـٰذَا بَـٰطِلاً۬ سُبۡحَـٰنَكَ فَقِنَا عَذَابَ ٱلنَّارِ>

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Wahrlich, in der Schöpfung der Himmel und der Erde und in dem Wechsel der Nacht und des Tages, liegen wahre Zeichen für die Verständigen, die Allāh stehend, sitzend und auf der Seite (liegend) gedenken und über die Schöpfung der Himmel und der Erde nachdenken: „Unser Herr, Du hast (all) dies nicht umsonst erschaffen. Preis sei Dir ! Bewahre uns vor der Strafe des (Höllen)feuers.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah Āli °Imrān [3], Āyāt  190, 191)

Der Dhikr soll dazu führen, dass derjenige, der den Dhikr ausübt, den Gehorsam gegenüber Allāh (عز وجل) vollzieht und jeglichen Ungehorsam Ihm gegenüber unterlässt. Wenn sie diesen Dhikr absichtlich unterlässt, begeht sie eine Sünde. Man muss sich der Tatsache bewusst sein, dass jede Angelegenheit ihren Ḥukm (Rechtsurteil) im Dīn (Religion) hat, der auf einem Dalīl (Beweis) beruht. Der Ḥukm, der besagt, dass das Verlassen des Gebets einen in den Kufr (Unglauben) verfallen lässt, hat seinen eigenen Dalīl und hat nichts mit dem Ḥukm bezüglich des Unterlassens des Dhikrs während al-Ḥayḍ (Menstruation) zu tun. Daher kann auch nicht die Rede davon sein, dass der Ḥukm des einen Falles auf den anderen angewendet werden kann. 

Die Anleitung zur Durchführung der Adhkār 

Legende: (w): wādschib (verpflichtend) / (m) mustaḥabb (empfohlen)

1. Sie nimmt al-Wuḍū' (Gebetswaschung) vor. (w)

2. Sie zieht ihre Gebetskleidung an. (m)

3. Sie richtet sich in Richtung der Qiblah. (m)

4. Sie setzt sich an einen reinen Ort. (w)

5. Sie spricht den Dhikr (w), wie beispielsweise (m) den Tasbīḥ (Subḥān Allāh), Tahlīl (Lā ilāha illā Allāh) und Taḥmīd (al-Ḥamdu lillāh).

 

Die Frau, die sich in al-Ḥaml (Schwangerschaft) befindet

Es ist für eine Frau wādschib (verpflichtend), das Gebet zu verrichten, bis sie ihr Kind auf die Welt bringt. 

Die Frau, die sich in al-Nafās (Wochenbett) befindet 

Eine Frau, die sich im Wochenbett befindet, hat gewisse Nachblutungen. Sie darf das Gebet solange nicht verrichten, solange diese Blutungen anhalten. Es gelten dieselben Regeln in Bezug auf den Dhikr wie bei al-Ḥayḍ (Menstruation). Sobald die Blutungen der Frau, die sich im Wochenbett befindet, ein Ende genommen haben und sie wieder ṭāhir (rein) ist, ist es für sie wādschib (verpflichtend), das Gebet wieder aufzunehmen. Der Beginn der Verrichtung des Gebets hängt davon ob, wie lange die Blutungen andauern, was bei jeder Frau eine unterschiedliche Zeitspanne einnehmen kann. Jedoch muss sie nach spätestens vierzig Tagen - auch bei anhaltender Blutung - das Gebet wieder aufnehmen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Gebet-Nr.-13