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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Makān al-Ṣalāh (Gebetsort), al-Muṣallā (Gebetsplatz), Sutrah (Gebetsbarriere) & Sadschādah al-Ṣalāh (Gebetsunterlage)

Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen.

1. Makān al-Ṣalāh (Gebetsort)

Das Gebet in der Moschee

Es ist für den männlichen Muslim, der in der Nähe einer Moschee wohnt und dessen 'Adhān vernimmt, wādschib (verpflichtend), die fünf Pflichtgebete in der Moschee zu verrichten, wenn er dazu in der Lage ist [d.h. keine Entschuldigung besitzt, es nicht zu tun].

Das Gebet zwischen al-Makkah und al-Madīnah

Es ist für jemanden, der sich auf der Reise zwischen al-Makkah und al-Madīnah befindet, mustaḥabb (empfohlen), auf dieser Strecke zu beten, da die Belohnung für ein Gebet auf dieser Strecke der Belohnung von tausend Gebeten gleicht.
 

Das Gebet in der Masdschid al-Nabawī

Die Masdschid al-Nawawī befindet sich in der Stadt al-Madīnah und das Haus vom Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم). Es ist mustaḥabb (empfohlen), das Gebet in der Raudah der Masdschid al-Nabawī zu verrichten. Die Raudah ist der Platz, der sich zwischen der Mimbar (Kanzel) und dem Hause des Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) befindet.

Das Gebet im Hause von Imām °Alī (عليه السلام) und Fāṭimah al-Zahrā (عليها السلام)

Das Haus von Imām °Alī (عليه السلام) und Fāṭimah al-Zahrā (عليها السلام) ist ein Bestandteil des Gebäudes der Masdschid al-Nawawī in der Stadt al-Madīnah. Es ist mustaḥabb (empfohlen), das Gebet im Hause von Imām °Alī (عليه السلام) und Fāṭimah al-Zahrā (عليها السلام) zu verrichten, und die Belohnung hierfür ist größer als für das Gebet in der Raudah.

Das Verrichten des Gebets in der Masdschid al-Khayf

Es ist mustaḥabb (empfohlen), viele Gebete in der Masdschid al-Khayf zu verrichten. Die Masdschid al-Khayf liegt am Fuße eines Berges im Süden des Tals Minā, das östlich von al-Makkah auf dem Weg zur Ebene von °Arafāt liegt.
 

Das Gebet in der Masdschid al-Qubā'

Es ist mustaḥabb (empfohlen), in der Masdschid al-Qubā', die sich in der Stadt al-Madīnah befindet, zu beten. Sie ist die erste Moschee, die vom Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) errichtet wurde.

Das Gebet in der Masdschid al-Kūfa al-Mu°aẓẓam

Es ist mustaḥabb (empfohlen), in der Masdschid al-Kūfa al-Mu°aẓẓam das Gebet zu verrichten. Die Stadt al-Kūfa befindet sich im heutigen °Irāq.

Das Gebet in der Masdschid Ghadīr Khumm

Es ist mustaḥabb (empfohlen), in der Masdschid Ghadīr Khumm das Gebet zu verrichten. Sie befindet sich in Ghadīr Khumm, der ein Ort zwischen der Stadt al-Makkah und al-Madīnah ist, an dem der Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) eine Khutbah hielt.

Dinge, die sich nicht während des Gebets in Richtung der Qiblah befinden dürfen

Es ist ḥarām (verboten), das Gebet zu verrichten, während sich folgende Dinge vor einem in Richtung der Qiblah befinden:

  • Kreuze bzw. religiöse Symbole anderer Religionen
  • offener Muṣḥaf (der edle Qur'ān)
  • Eisen
  • Feuer
  • Statuen
  • Bilder, auf denen Lebewesen abgebildet sind.

In solch einem Fall muss man diese Dinge entfernen oder durch etwas bedecken. Bei einem Bild kann man es hinter, neben oder unter seine Füße stellen oder das Bild auf den Kopf drehen. Hingegen ist es unproblematisch, wenn das Lebewesen auf dem Bild nur ein Auge oder keinen Kopf hat. Das Gebet desjenigen, der diese Bildnisse wegstellt, ist zwar ṣaḥīḥ (gültig), aber gleichzeitig makrūḥ (verpönt), da feststeht, dass die Engel keine Räumlichkeiten betreten, in denen sich ein Hund, ein Bild oder eine Statue befindet. Wer aber betet, ohne diese Vorkehrungen zu treffen, begeht eine Sünde, doch sein Gebet wird dadurch nicht bāṭil (ungültig). Sollte sich Kot in Richtung der Qiblah befinden, dann ist es für den Betenden mustaḥabb (empfohlen), den Kot beiseite zu schieben. Ansonsten dürfen sich alle anderen erlaubten Dinge vor dem Betenden befinden.

Das Gebet in Klöstern, Kirchen, Synagogen und den Räumlichkeiten der restlichen Muschrikūn

Es ist mubāḥ (erlaubt), das Farḍgebet und die Nawāfil in Klöstern, Kirchen und Synagogen zu verrichten, selbst wenn ihre Leute darin beten. Auch ist es mubāḥ (erlaubt), in den Räumlichkeiten der restlichen Muschrikūn zu beten, doch es ist mustaḥabb (empfohlen), den Gebetsplatz mit Wasser zu besprengen, wenn man vermutet, dass die Ṭahārah (rituelle Reinheit) nicht gegeben ist. 

Das Gebet auf Schlamm, in den die Stirn einsinkt und auf Wasser

Es ist ḥarām (verboten), das Gebet auf sumpfigen Boden oder Schlamm zu verrichten, der nicht fest genug ist, um die Stirn an der Oberfläche zu halten, und ebenso ist es ḥarām (verboten), auf Wasser zu beten oder im Schnee, sollte nicht eine Ḍarūrah (Notwendigkeit) vorliegen. Im Falle der Ḍarūrah ist es wādschib (verpflichtend), die Sadschdah zumindest mit Gesten anzudeuten.

Das Gebet auf Wegen zu verrichten

Es ist makrūḥ (verpönt), das Gebet auf Wegen zu verrichten, die von den Menschen zu Fuß begangen oder mit ihren Reittieren und Fahrzeugen befahren werden, selbst wenn es sich um verlassene Wege handelt oder solche, die nur selten benutzt werden, es sei denn, es handelt sich um eine Ḍarūrah (Notwendigkeit). An den Seiten der Wege kann man jedoch beten.

Das Gebet in Viehkoppeln

Es ist mubāḥ (erlaubt), das Gebet in Koppeln von Vieh, Pferden, Muhlis und Eseln zu verrichten.

Das Gebet an Futterplätzen der Kamele

Es ist ḥarām (verboten), das Gebet an Futterplätzen von Kamelen zu verrichten, es sei denn aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit), wobei man dann trotzdem den Gebetsplatz mit Wasser befeuchten muss.

Das Gebet im Bad

Es ist mubāḥ (erlaubt), das Gebet im Bad zu verrichten, wenn dies sauber ist. Mit Badezimmer ist der Ort gemeint, der ausschließlich zur Waschung genutzt wird. Dies schließt nicht die Toilette ein, also den Ort, wo man sich erleichtert.

Das Gebet in einem Ort verrichten, in dem sich eine Toilette befindet

Der Platz, an dem man betet, muss ṭāhir (rein) sein. In unmittelbarer Nähe der Toilette, das heißt, ein Ort an dem sich normalerweise Urin und Exkremente befinden, darf man bekanntermaßen nur bestimmte Worte sprechen, wobei die Worte des Gebets nicht dazu gehören. Wenn es möglich ist, dass eine Toilette zu etwas anderem umgewandelt werden kann, dass nicht dafür vorgesehen ist, seine Notdurft darin zu verrichten, dann gilt dieser Ort als ṭāhir (rein). Im Falle einer Ḍarūrah (Notwendigkeit) bzw. wenn es keinen anderen Ort gibt, um das Gebet zu verrichten und es auch nicht möglich ist, den Ort zu säubern und abzudecken, um die Funktion der Toilette zu ändern, dann ist es mubāḥ (erlaubt), sein Gebet dort zu verrichten.

Das Gebet in Häusern, in denen sich Wein bzw. Berauschendes befindet

Es ist makrūḥ (verpönt), in einem Haus zu beten, in dem sich Wein bzw. Berauschendes befindet.

Das Gebet zwischen Gräbern

Es ist ḥarām (verboten), zwischen Gräbern das Gebet zu verrichten, es sei denn, man ist zu jeder Seite zehn Ellen von den Gräbern entfernt. Die Ausnahme stellt hier das Grab des Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) oder eines der Imāme der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) dar. In diesem Fall ist es mubāḥ (erlaubt), neben dem Grab zu beten, ohne einen Abstand einzuhalten. 

In einem Raum beten, indem sich ein Spiegel befindet

محمد بن علي بن الحسين في (ثواب الأعمال) قال حدثني أبي (ره) قال حدثني عبد الله بن جعفر عن هارون بن مسلم عن مسعدة ابن صدقة عن جعفر بن محمد عن آبائه عليهم السلام ان النبي صلى الله عليه وآله قال: ان الله عز وجل أوجب الجنة لشاب كان يكثر النظر في المرآة فيكثر حمد الله على ذلك

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Muḥammad ibn °Alī ibn al-Ḥusayn überliefert, der von seinem Vater °Alī ibn Ḥusayn ibn Mūsā ibn Bābawayh al-Qummī überliefert, der von °Abd Allāh ibn Dscha°far überliefert, der von Hārūn ibn Muslim überliefert, der von Mas°adah ibn Ṣadaqah überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte, dass sein Vater Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Wahrlich, Allāh (عز وجل) hat al-Dschannah (das Paradies) für einen jungen Mann wādschib (verpflichtend) gemacht, der oft in den Spiegel schaut und Allāh dafür lobpreist.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00100; Thawāb al-°Amāl von Schaykh ibn Babawayh al-Sadūq 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī ibn al-Ḥusayn al-Qummī)

Grundsätzlich gibt es keinen Dalīl (Beweis), der besagt, dass es ḥarām (verboten) ist, dass man einen Spiegel aufstellt - selbst wenn man im selben Raum betet. Wenn man aber das Gebet verrichtet und sich ein Spiegel vor dem Betenden befindet und durch diesen Spiegel der Khuschū° (Demut) des Betenden gestört wird, weil er ständig in den Spiegel schaut, dann ist es ḥarām (verboten), dass man den Spiegel an dem Ort aufstellt, wo man das Gebet verrichtet. Der Khuschū° im Gebet ist wādschib (verpflichtend) und wenn man absichtlich während des Gebets diesen Khuschū° verlässt, dann ist das Gebet bāṭil (ungültig).

Das Gebet des Mannes, während die Frau sich vor, hinter, oder neben ihm befindet

Das Gebet des Mannes geht durch die Tatsache nicht kaputt, dass sich seine Frau vor, hinter oder neben ihm aufhält und kein Gebet verrichtet, selbst wenn sie in der al-Dschanābah (große rituelle Unreinheit) oder in al-Ḥayḍ (Menstruation) befindet. Wenn sie aber beide für sich beten, dann ist es ḥarām (verboten), dass sie neben ihm betet oder vor ihm, es sei denn – sollte sie sich vor ihm befinden – er lässt zwischen sich und ihr mindestens 10 Ellen Platz oder setzt zwischen sich und sie etwas Trennendes. Vielmehr muss sie hinter ihm beten, und sei es um eine Handspanne. Sollte sie parallel zu ihm beten, muss sie sich möglichst weit von ihr entfernen, mindestens um eine Elle, oder aber sie stellt zwischen sich und ihn ein Hindernis, es sei denn sie befinden sich in al-Makkah. Im Falle, dass sie nicht in der Lage sind zwischen sich einen Abstand oder eine trennende Sache zu setzen, dann besteht ihr Farḍ (Pflicht) darin, dass zuerst der Mann betet und danach seine Frau.

2. Al-Muṣallā (Gebetsplatz)

Das Gebet an unterschiedlichen Plätzen zu verrichten

Es ist mustaḥabb (empfohlen), an vielen verschiedenen Plätzen zu beten.

Das Gebet auf einem Bett, Brett oder ähnlichen Dingen

Es ist mubāḥ (erlaubt), das Gebet auf einem Bett, einem Brett oder ähnlichen Dingen zu verrichten.

Das Gebet auf Kleidungsstücken zu verrichten, auf denen sich Nadschisāt (Unreinheiten) befinden

Wenn es notwendig ist, ist es mubāḥ (erlaubt), das Gebet auf Kleidungsstücken zu verrichten, die Nadschāsah (Unreinheit) enthalten.

Das Gebet auf Kissen, Klee, Stroh, Weizen und anderen reinen Dingen zu verrichten

Es ist mubāḥ (erlaubt), auf Kissen, Klee, Stroh, Weizen und anderen reinen Dingen das Gebet zu verrichten, solange man in der Lage ist, mit der Stirn die Sadschdah vorzunehmen.

Das Gebet auf einer Unterlage aus Seide zu verrichten

Es ist mubāḥ (erlaubt), das Gebet auf einer Gebetsunterlage aus Seide zu verrichten, wobei es ḥarām (verboten) ist, mir der Stirn die Sadschdah darauf vorzunehmen.

Wenn ein Kind mit Windeln den Gebetsplatz betritt

Wenn ein Kind mit Windeln den Gebetsplatz betritt, dann bewegt man das Kind, während man betet, vorsichtig zur Seite oder tritt selbst zur Seite und beendet das Gebet wie gewohnt. Sollte dieser Platz durch etwas Unreines (Nadschāsah) verunreinigt worden sein, so muss man diesen Platz säubern. 

Das Gebet in al-Ka°bah

Es ist ḥarām (verboten), das Farḍgebet innerhalb der Ka°bah zu verrichten, es sei denn es handelt sich um eine Ḍarūrah (Notwendigkeit). Es ist hingegen mustaḥabb (empfohlen), in der Ka°bah die Nawāfil (freiwillige, empfohlene Gebete) zu verrichten und es ist hierbei egal, welcher Wand man sich zuwendet.

Das Gebet auf dem Dach der Ka°bah 

Es ist mubāḥ (erlaubt), auf dem Dach der Ka°bah oder einem Platz, der sich höher oder niedriger als die Ka°bah befindet, das Farḍgebet oder die Nawāfil zu verrichten, unter der Voraussetzung, dass man sich in Richtung Qiblah aufstellt. Es gibt keinen Dalīl (Beweis), der besagt, dass dies ḥarām (verboten) sei, solange die Hinwendung zur Qiblah gegeben ist.

Das Gebet in einem Fortbewegungsmittel

Es ist mubāḥ (erlaubt), aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit) das Farḍgebet auf einem Reittier, im Auto oder in anderen Fortbewegungsmitteln zu verrichten und es ist wādschib (verpflichtend), sich der Qiblah je nach Möglichkeit zuzuwenden. Was die Nawāfil auf einem Reittier, im Auto oder in anderen Fortbewegungsmitteln betrifft, so sind sie in jedem Fall mubāḥ (erlaubt), selbst wenn sie nicht in Richtung Qiblah verrichtet werden.

Das Gebet auf einem Schiff

Das Gebet im Schiff ist sowohl für die einzelne Person, als auch für die Dschamā°ah ṣaḥīḥ (gültig). Man muss sich aber bemühen die Farā'iḍ (Pflichten) im Bezug auf die Qiblah und des Qiyām (Gebetsstehen) zu erfüllen.

Das Gebet zu Fuß

Es ist mubāḥ (erlaubt), aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit) das Farḍgebet im Gehen zu verrichten, und es ist hierbei wādschib (verpflichtend), sich nach Möglichkeit der Qiblah zuzuwenden und mit Gesten die Sadschdah anzudeuten - wenn man sie nicht auf der Erde vornehmen kann. Die Verrichtung der Nawāfil ist für den Gehenden jedoch immer mubāḥ (erlaubt).

3. Al-Sutrah (Gebetsbarriere)

Eine Sutrah vor sich zu haben, wenn man betet

Es für den Betenden mustaḥabb (empfohlen), vor sich eine Sutrah zu haben, die sich nicht weit enfernt vom Platz der Sadschdah befinden sollte. Es gibt keine festgelegten Eigenschaften für al-Sutrah, wie z.B. dass sie eine bestimmte Höhe besitzen muss. Als Sutrah kann irgendein Gegenstand, sei es eine Mauer, eine Ziege, ein Stein, ein Pfeil, ein Faden, ein Seil, eine hohe Kopfbedeckung, ein Haufen Sand, ein Kabel oder ähnliches genutzt werden.

Das Vorbeiziehen einer Sache vor dem Betenden

Das Gebet wird nicht bāṭil (ungültig), wenn irgendetwas vor dem Betenden – also zwischen ihm und seiner Sutrah – vorbeizieht, sei es ein Mann, eine Frau, ein Hund, ein Esel oder etwas anderes. Aber er ist dazu wādschib (verpflichtend), die vorbeiziehende Sache nach Möglichkeit abzuwenden.

4. Sadschādah al-Ṣalāh (Gebetsunterlage)

Es ist für den Betenden wādschib (verpflichtend), die Sadschdah mit der Stirn auf Erde vorzunehmen oder auf etwas, das der Erde entwachsen ist, und nicht etwas Essbarem oder einem Material, das als Bekleidung verwendet wird. Darüberhinaus muss die Unterlage für die Sadschdah ṭāhir (rein) und nicht unrechtmäßig angeeignet worden sein. Es ist zwar ḥarām (verboten), die Sadschdah auf Materialien durchzuführen, welche nicht diese Voraussetzungen erfüllen, jedoch ist ein Gebet in diesem Fall dennoch ṣaḥīḥ (gültig), da dies nicht zu den Arkān al-Ṣalāh (Säulen des Gebets) zählt.

Die Sadschdah auf demselben Objekt durchführen, auf dem man beim Gebet steht

Es ist mustaḥabb (empfohlen), die Sadschdah auf demselben Objekt zu vollziehen, auf dem man das Gebet bzw. den Qiyām vornimmt; es sei denn, es handelt sich hierbei um Materialien, auf denen man die Sadschdah nicht vornehmen darf. In solch einem Fall nimmt man sich Erde, einen Stein oder ähnliches, worauf man dann die Sadschdah vornimmt.

Der Höhenunterschied zwischen der Sadschādah al-Ṣalāh, dem Platz, an dem man steht und dem Platz, an dem man seine beiden Hände hinsetzt

Es ist mustaḥabb (empfohlen), dass die Sadschādah al-Ṣalāh sich auf dem gleichen Höhenniveau befindet wie der Platz, an dem man steht, und dem Platz, an dem die beiden Hände auf den Boden gesetzt werden. Es ist makrūḥ (verpönt), wenn der Ort, andem man sich mit der Stirn niederwirft, höher gelegen ist als die anderen Plätze, doch es ist andererseits mubāḥ (erlaubt), dass dieser niedriger als die anderen beiden Plätze ist, solange der Höhenunterschied nicht größer als einen Ziegelstein beträgt.

Die Sadschdah auf einem Gebetsteppich bzw. Baum- und anderer Wolle, Leinen und ähnlichem im Zustand der Ḍarūrah (Notwendigkeit) 

Wenn man sich im Zustand der Ḍarūrah (Notwendigkeit) befindet, ist es mubāḥ (erlaubt), auf Baumwolle und anderen Wollarten, auf Leinen und ähnlichem die Sadschdah vorzunehmen.

Die Sadschdah auf Plastik-Matten vorzunehmen

Es ist ḥarām (verboten), die Gebetsniederwerfung (Sadschdah) auf Plastikmatten vorzunehmen, da sie nur auf Erde oder einer Sache, die der Erde entwachsen ist, mubāḥ (erlaubt) ist. Allerdings darf es sich hierbei nicht um Dinge handeln, die man essen kann oder woraus Kleidung hergestellt wird. Auf diesen Dingen darf man sie ebenfalls nicht vornehmen.

Die Sadschdah auf Papierblättern

Es ist mubāḥ (erlaubt), die Sadschdah auf Papierblättern vorzunehmen, die auf pflanzlicher Basis hergestellt wurden und die nicht als Nahrung verwendet werden, doch es ist makrūḥ (verpönt), sollte sich auf ihnen Schrift befinden.

Die Sadschdah auf etwas vorzunehmen, auf dem sich nicht der gesamte Körper befindet

Es ist mustaḥabb (empfohlen), auf der Sache den Sadschdah vorzunehmen, auf der man auch steht, es sei denn, man darf nicht die Sadschdah darauf vornehmen, dann nimmt man sich Erde, einen Stein oder ähnliches.

Die Sadschdah auf Gips und Steinen, die aus Lehm, Zement oder Ton hergestellt wurden

Es ist mubāḥ (erlaubt), die Sadschdah auf Gips und Steinen, die aus Lehm, Zement oder Ton hergestellt wurden, zu verrichten.

Die Sadschdah auf Matten, die aus Palmblättern und ähnlichem hergestellt wurden

Es ist mubāḥ (erlaubt), die Sadschdah auf Matten zu verrichten, die aus Palmblättern und ähnlichen pflanzlichen Bestandteilen hergestellt wurden, die der Erde entwachsen, und weder gegessen, noch angezogen werden.

Die Sadschdah auf Mineralien wie Gold, Silber, Glas, Salz und anderen

Es ist verboten (ḥarām), die Sadschdah auf Mineralien wie Gold, Silber, Glas, Salz und anderen vorzunehmen, da sie weder aus Erde bestehen, noch der Erde entwachsen sind. Die Sadschdah auf Glas ist dann mubāḥ (erlaubt),  wenn es sich hierbei um keine natürlichen Gläser (wie z.B. Obsidian) handelt, sondern das Glas aus gewöhnlichem Sand gefertigt wurde. Hierbei ist wichtig, dass die chemischen Stoffe, die bei der Fertigung eingesetzt wurden, die Eigenschaften des Sandes nicht verändert haben.

Die Sadschdah auf Gras

Es ist mubāḥ (erlaubt), die Sadschdah auf Gras vorzunehmen, solange das Gras nicht so dicht ist, dass man mit der Stirn keine Erde mehr berührt.

Die Sadschdah mit einem Turban und ähnlichen Dingen auf der Stirn

Es ist verboten (ḥarām), die Sadschdah mit einem Turban, einer Kaputze oder Haaren auf der Stirn vorzunehmen. Das Gebet ist nur dann ṣaḥīḥ (gültig), wenn die Sadschdah direkt auf der Stirn vorgenommen wird, wobei es mubāḥ (erlaubt) ist, nur mit einem Teil der Stirn die Sadschdah vorzunehmen und am besten ist es, mit der kompletten Stirn in die Sadschdah zu gehen.

Die Sadschdah auf Holz

Es ist mubāḥ (erlaubt), auf allen Arten von Holz die Sadschdah vorzunehmen.

Die Sadschdah in dem Gebiet, indem der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) und die Imāme der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) begraben sind

Es ist mustaḥabb (empfohlen), die Sadschdah im Gebiet, in dem der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) und die Imāme der Ahl al-Bayt (عليهم السلام)  begraben sind - vorzunehmen, um sich den Segen einzuholen. Es gibt keinen Dalīl (Beweis), der besagt, dass dies verboten (ḥarām) sei. Vielmehr zeigen alle 'Adillah (Beweise), die von diesem Thema handeln, dass es mustaḥabb (empfohlen) ist, sich Segen von den Überbleibseln der rechtschaffenen Menschen und ihrem Imām, dem Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) und den Bevollmächtigten nach ihm (عليهم السلام) den Segen einzuholen.

Wenn man im Gebet bemerkt, dass man auf der falschen Seite einer Matte die Sadschdah vornimmt

Grundsätzlich muss man einen im Gebet begangenen Fehler unverzüglich korrigieren. Wenn man bemerkt, dass man beispielsweise auf der falschen Seite einer Matte die Sadschdah vornimmt, dann ist es wādschib (verpflichtend) für den Betenden, dass er seinen Fehler korrigiert und die Matte auf die richtige Seite dreht, während er weiterbetet. Sollte man den Fehler erst nach dem Gebet bemerken, so muss man das Gebet nicht wiederholen, solange man nicht auf einer Sache, die Sadschdah getätigt hat, die eine Nadschāsah (Unreinheit) darstellt. 

Wenn ein Kind die Gebetsunterlage entfernt

Wenn ein Kind einem die Sadschādah al-Ṣalāh während des Gebets entfernt, darf man sie vorsichtig vom Kind zurückzunehmen, solange sich dies im Rahmen des Gebets bewegt. Sobald man jedoch realisiert, dass ein größerer Aufwand notwendig wäre, um sie zurückzuerhalten, und man sich auf einem ungeeigneten Boden befindet, dann ist es mubāḥ (erlaubt), dass man durch Schritte nach vorne oder hinten einen geeigneten Boden erreicht. Wenn es keinen geeigneten Boden gibt bzw. geeignetes Material, um die Sadschdah vorzunehmen, dann ist die Sadschdah auf dem ungeeigneten Boden zwar ḥarām (verboten), jedoch verliert das Gebet dadurch nicht seine Gültigkeit. Al-'Aḥwaṭ (als Vorsichtsmaßnahme) sollte man das Gebet dennoch wiederholen. 

Um solche Situationen in der Zukunft zu vermeiden, sollte man das Gebet in einem separaten Raum verrichten, in welchem sich das Kind nicht befindet und die Tür des Zimmers abschließen. Wenn man nicht die Möglichkeit hat, sich räumlich von dem Kind zu trennen, dann sollte man die Sadschādah al-Ṣalāh während des Gebets in seiner Hand halten. Weiterhin sollte man den Kindern, selbst wenn sie noch sehr jung sind, beibringen, dass sie die Sadschādah al-Ṣalāh während des Gebets nicht wegnehmen dürfen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Gebet-Nr.-06