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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

al-Ğusl (rituelle Ganzkörperwaschung), al-Wuḍū' (Gebetswaschung) und al-Ṭahārah (rituelle Reinheit)

Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten und Sein Segen und Heil seien auf dem geehrtesten der Propheten und Gesandten, Muḥammad, dem Sohne °Abd Allāhs, und auf seiner gereinigten Familie, seinen gesegneten Gefährten und auf all jenen, die ihnen im Guten bis zum Jüngsten Tag folgen. So dann:

<يَـٰٓأَيُّہَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ إِذَا قُمۡتُمۡ إِلَى ٱلصَّلَوٰةِ فَٱغۡسِلُواْ وُجُوهَكُمۡ وَأَيۡدِيَكُمۡ إِلَى ٱلۡمَرَافِقِ وَٱمۡسَحُواْ بِرُءُوسِكُمۡ وَأَرۡجُلَڪُمۡ إِلَى ٱلۡكَعۡبَيۡنِ‌ۚ وَإِن كُنتُمۡ جُنُبً۬ا فَٱطَّهَّرُواْ‌ۚ وَإِن كُنتُم مَّرۡضَىٰٓ أَوۡ عَلَىٰ سَفَرٍ أَوۡ جَآءَ أَحَدٌ۬ مِّنكُم مِّنَ ٱلۡغَآٮِٕطِ أَوۡ لَـٰمَسۡتُمُ ٱلنِّسَآءَ فَلَمۡ تَجِدُواْ مَآءً۬ فَتَيَمَّمُواْ صَعِيدً۬ا طَيِّبً۬ا فَٱمۡسَحُواْ بِوُجُوهِڪُمۡ وَأَيۡدِيكُم مِّنۡهُ‌ۚ مَا يُرِيدُ ٱللَّهُ لِيَجۡعَلَ عَلَيۡڪُم مِّنۡ حَرَجٍ۬ وَلَـٰكِن يُرِيدُ لِيُطَهِّرَكُمۡ وَلِيُتِمَّ نِعۡمَتَهُ ۥ عَلَيۡكُمۡ لَعَلَّڪُمۡ تَشۡكُرُونَ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
O ihr, die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet begebt, so wascht (fāğsilū) euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht (amsaḥū) über euren Kopf und eure Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustande der Unreinheit (Dschunub) seid, so reinigt euch (faṭṭahharū). Und wenn ihr krank seid oder euch auf einer Reise befindet oder einer von euch von der Notdurft zurückkommt oder wenn ihr Frauen berührt habt und kein Wasser findet, so sucht reinen Sand und reibt euch damit Gesicht und Hände ab. Allah will euch nicht mit Schwierigkeiten bedrängen, sondern Er will euch nur reinigen und Seine Gnade an euch erfüllen, auf daß ihr dankbar sein möget.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Mā'idah [5], Āyah 6)

Die Niyyah (Absicht) für den Wuḍū' und Ğusl

Die Niyyah  ist eine Tat des Herzens und muss innerlich gefasst werden. Bevor man al-Wuḍū' (Gebetswaschung) und al-Ğusl (rituelle Ganzkörperwaschung) vornimmt, fasst man zuerst innerlich die Niyyah dazu. Danach sollte man einige Adhkār (Worte der Andacht) mit der Zunge sprechen (wie beispielsweise Bismillāh wa billāh, u.a.). Es ist in Ordnung, wenn man die Niyyah zur Waschung laut spricht, nachdem man diese vorher mit dem Herzen gefasst hat. Grundsätzlich sollte man für jede Tat, die man begeht, eine Niyyah mit dem Herzen fassen und es genügt nicht, die Niyyah zu sprechen, sondern sie muss im Inneren verwirklicht werden. Schlussendlich ist nur das Fassen der Niyyah mit dem Herzen gültig und das Aussprechen der Niyyah ersetzt diesen Umstand nicht, aber darf zusätzlich und wie beschrieben ausgesprochen werden.

Das Sprechen von Worten während des Wuḍū' und Ğusl

Der erste Pflichtteil und die gleichzeitige Eröffnung des Wuḍūʾ ist das Waschen des Gesichts. Das Waschen der Hände, der Nase und des Mundes etc. sind Mustaḥabbāt (empfohlene Dinge), aber nicht wādschib (verpflichtend). Wenn man die Mustaḥabbāt (empfohlene Dinge) praktizieren möchte, dann sollte man den dazugehörigen Dhikr (Wort der Andacht) zu Beginn der empfohlenen Praktiken aussprechen und ein zweites Mal, wenn man dann mit dem Wuḍūʾ bzw. dem Waschen des Gesichtes beginnt. Das Sprechen von Worten, die normalerweise erlaubt (mubāḥ) sind, ist während des Wuḍū' und Ğusl ebenfalls mubāḥ (erlaubt). So darf man beispielsweise während dessen, wenn jemand einem eine Frage stellt, kurz antworten. Es gibt auch keinen Dalīl (Beweis), der dies verbieten würde. Es ist sogar mustaḥabb (empfohlen), während dieser beiden Waschungen Worte zu rezitieren, die in sich selbst mustaḥabb (empfohlen) sind, wie z.B. Adhkār, Tasbīḥ etc. Das Aussprechen der folgenden Adhkār ist mustaḥabb (empfohlen) und nicht wādschib (verpflichtend). 

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde überliefert, dass 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Wenn du mit deiner Hand ins Wasser fährst, sprich: „Bismillāh wa billāh (Im Namen Allāhs und durch Allāh)", dann „Allāhumma dscha°alnī min al-Tawwābīn wa dscha°alnī min al-Mutaṭahhirīn (O Allāh, lass mich von den Reumütigen und von den sich immer wieder Reinigenden sein)" und wenn du dann fertig bist, sprich „al-Ḥamdu lillāhi Rabb al-°Ālamīn (Alles Lob gebührt Allāh, dem Herrn der Welten)."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00054)

Aus der Gesamtheit der Aḥadīth lässt sich schließen, dass diese Adhkār mustaḥabb (empfohlen) und nicht wādschib (verpflichtend) sind

Al-Ḥadath al-Akbar / al-Dschanābah (die große rituelle Unreinheit)

In diesen Zustand gelangt man durch Geschlechtsverkehr oder Erguss ohne Geschlechtsverkehr. Sobald der Akt des Dschimā° (Geschlechtsverkehr) geschieht, das heißt, dass Geschlechtsorgan des Mannes in das Geschlechtsorgan der Frau eindringt, müssen beide den Ğusl durchführen. Bei allen anderen sexuellen Aktivitäten außerhalb des Geschlechtsverkehrs muss der Ğusl nicht durchgeführt werden, solange kein Orgasmus bzw. Erguss (al-'Inzāl) stattfindet. Um diese Dschanābah (Unreinheit) zu beseitigen, muss man den Ğusl vornehmen. Mittels der Durchführung des Ğusl, erlangt man gleichzeitig die Ṭahārah (Reinheit) von al-Ḥadath al-Asğar (kleine rituelle Unreinheit). Dies bedeutet, dass derjenige, der den Ğusl vornimmt, den Wuḍū'.nicht mehr separat vornehmen muss. Beim Ğusl ist es wādschib (verpflichtend), dass das Wasser den gesamten Körper berührt. Wenn eine Frau Ohrringe trägt und sie durch das Verschieben der Ohrringe erreicht, dass die Fläche um die Ohrlöcher herum nass wird, dann kann sie die Ohrringe während des Ğusl weiterhin tragen. Da nur die Oberfläche des Körpers mit Wasser in Berührung kommen muss und das Ohrloch als Inneres des Körpers zu betrachten ist, muss das Ohrloch selbst nicht mit Wasser in Berührung kommen. Sollte man ein Pflaster tragen, dann streicht man mit dem Wasser auf dem Pflaster und um die Stellen des Pflasters herum.

Al-Ğusl (die rituelle Ganzkörperwaschung)

1. Die Niyyah (Absicht):

Bevor man beginnt, nimmt man im Herzen die Niyyah, dass man sich von al-Ḥadath al-Asğar wa al-Akbar (kleine und große körperliche Unreinheit) reinigt, damit man sowohl die sexuelle Unreinheit (Dschanābah) von sich entfernt, als auch den Wuḍū' erlangt. Dies bedeutet, dass man durch den Ğusl auch gleichzeitig den Wuḍū' erlangt und ihn weder vorher noch nachher zusätzlich durchführen muss. Wenn man aber während des Ğusl etwas tut, was den Wuḍū' bāṭil (ungültig) werden lässt, dann ist zwar der Ğusl gültig, aber der Wuḍū' muss wiederholt werden. Diesbezüglich hat man zwei Möglichkeiten. Entweder man begeht den Ğusl von neuem oder man nimmt im Anschluss dazu den Wuḍū' separat vor. 

2. Mustaḥabbāt (Die empfohlenen Dinge):

Es ist mustaḥabb (empfohlen), dass man vor dem Ğusl uriniert, sich während des Ğusl die Hände wäscht, den Mund und die Nase spült; drei Mal das Wasser auf den Kopf mittels eines Kruges kippt [wenn man keinen Duschkopf besitzt], damit das Wasser durch die Haare hindurch fließt; die rechte Körperseite, dann die linke Körperseite und dann den mittleren Bereich des Körpers wäscht; die Schambereiche besonders reinigt und letztendlich den Rest des Körpers wäscht. Im Gegensatz zum Wuḍū' ist die Reihenfolge hierbei nicht von Bedeutung.

Es ist es mustaḥabb (empfohlen), dass man sparsam mit dem Wasser umgeht, indem Ehemann und Ehefrau dasselbe Wasser für die Waschung verwenden. Auch ist es mustaḥabb (empfohlen), dass Männer und Frauen jeden Freitag den Ğusl durchführen. Nach der islāmischen Definition beginnt ein neuer Tag mit dem Sonnenuntergang und endet ebenfalls mit dem Sonnenuntergang. Wenn also am Donnerstag die Sonne untergeht, dann ist der Freitag bereits eingetroffen und er dauert solange an, bis am Freitag die Sonne untergeht. Es ist zwar möglich, dass man den Ğusl an irgendeinem Zeitpunkt des Freitags durchführt - aus der Gesamtheit der vorliegenden 'Adillah (Beweise) versteht man jedoch, dass es besser ist, ihn - kurz bevor man sich zum Ṣalāh al-Dschumu°ah (Freitagsgebet) aufmacht - vorzunehmen.

Der Ğusl trotz fehlendem Orgasmus während des Geschlechtsverkehr

Es ist sowohl für den Mann als auch die Frau wādschib (verpflichtend), den Ğusl durchzuführen, sobald der Akt des Geschlechtsverkehrs geschieht, das heißt, dass das Geschlechtsorgan des Mannes in das Geschlechtsorgan der Frau eindringt. Bei allen anderen sexuellen Aktivitäten außerhalb des Geschlechtsverkehrs muss der Ğusl nicht durchgeführt werden, solange kein Orgasmus stattfindet.

Freitags al-Ğusl vorzunehmen, sich zu parfümieren und zu verschönern, sowohl die Männer als auch die Frauen

Es ist sowohl für Männer und Frauen mustaḥabb (empfohlen), am Freitag den Ğusl vorzunehmen, sich zu parfümieren, sich zu verschönern und mit Ruhe und Ernsthaftigkeit den Tag zu bestreiten.

Den Kopf freitags mit „Khatmī“ zu waschen

Es ist mustaḥabb (empfohlen), am Freitag den Kopf mit Khatmī (Echter Eibisch) zu waschen.

Freitags die Fingernägel zu schneiden bzw. zu feilen, ohne dass ein Bedürfnis danach besteht

Es ist mustaḥabb (empfohlen), freitags oder donnerstags die Fingernägel zu schneiden bzw. sie zu feilen, auch wenn kein Bedürfnis danach besteht.

Al-Ḥadath al-Asğar (die kleine rituelle Unreinheit) 

In diesen Zustand gelangt man durch Urinieren, Stuhlgang, Luftlassen oder Schlaf: Man verlässt diese Unreinheit durch den Wuḍū' und erlangt dadurch die Ṭahārah (rituelle Reinheit). 

Anleitung zur Durchführung des empfohlenen Wuḍū'

Wichtiger Hinweis: Alle Körperteile, die durch wasserundurchlässige Materialien bedeckt sind, werden nicht als gewaschen gewertet und verhindern die Gültigkeit des Wuḍū', es sei denn man trägt ein Pflaster.

 

Legende: (w) steht für wadschib (verpflichtend ), (m) für mustaḥabb (empfohlen)

1. Die Niyyah (Absicht) (w)

Die Niyyah ist eine Tat des Herzens und muss innerlich (w) gefasst werden. Bevor man also den Wuḍū' vornimmt, fasst man zuerst innerlich die Absicht dazu. Es ist mubāḥ (erlaubt), dass man die Absicht zur Waschung ausspricht, nachdem man sie vorher mit dem Herzen fasst

Man nimmt mit rechten Hand eine handvoll Wasser. Währenddessen sagt man folgende Worte (m):

بسم الله وبالله 
Bismillāh wa billāh
Im Namen Allāhs und durch Allāh

2. Man spricht folgenden Du°ā' (Bittgebet) (m):

اللّهُـمَّ اجْعَلنـي مِنَ التَّـوّابينَ وَاجْعَـلْني مِنَ المتَطَهّـرين
Allāhumma adsch°alnī min al-Tawwābīn wa adsch°alnī min al-Mutaṭahhirīn.
O Allāh, lass mich von den Reumütigen und von den sich immer wieder Reinigenden sein.

3. Man wäscht seine Hände. (m)

4. Man wäscht seine Nase, indem man mit der rechten Hand Wasser in die Nase zieht. (m)

5. Man wäscht seinen Mund, indem man ihn ausspült. (m)

6. Man spricht erneut folgendes Bittgebet (Du°ā') (m):

اللّهُـمَّ اجْعَلنـي مِنَ التَّـوّابينَ وَاجْعَـلْني مِنَ المتَطَهّـرين
Allāhumma adsch°alnī min al-Tawwābīn wa adsch°alnī min al-Mutaṭahhirīn.
O Allāh, lass mich von den Reumütigen und von den sich immer wieder Reinigenden sein.

7. Man wäscht sein Gesicht (w)

Der erste Pflichtteil des Wuḍū' ist das Waschen des Gesichts. Man nimmt Wasser mit der rechten Hand auf und platziert sie an der Stirn und lässt das Wasser herabfließen. Dabei streicht man mit der Hand gleichzeitig über das Gesicht.

8. Den rechten Arm waschen. (w)

Man nimmt mit der linken Hand eine handvoll Wasser. Man setzt die Hand am rechten Ellbogen an und lässt das Wasser herabfließen. Nun streicht man von oben nach unten über seinen Arm, bis das Wasser die Fingerspitzen erreicht.

9. Den linken Arm waschen. (w)

Man nimmt mit der rechten Hand eine handvoll Wasser. Man setzt die rechte Hand am linken Ellbogen an und lässt das Wasser herabfließen. Nun streicht man von oben nach unten über seinen Arm, bis das Wasser die Fingerspitzen erreicht.

10. Den Kopf bestreichen. (w)

Man nimmt jetzt seine rechte Hand mit der übrig gebliebenen Feuchtigkeit und streicht über den vorderen Teil des Kopfes.

11. Den rechten Fuß bestreichen. (w)

Man nimmt seine rechte Hand mit der übrig gebliebenen Feuchtigkeit und streicht über die Oberfläche des rechten Fußes von den Zehen bis zum Knöchel.

12. Den linken Fuß bestreichen. (w)

Anschließend nimmt man noch seine linke Hand mit der übrig gebliebenen Feuchtigkeit und streicht über die Oberfläche des linken Fußes von den Zehen bis zum Knöchel.

13. Als Abschluss des Wuḍū' sagt man (m):

الحمد لله رب العالمين
al-Ḥamdu lillāhi rabb al-°Ālamīn
Alles Lob und Preis gebührt Allāh, dem Herrn der Welten

Man hat nun den Wuḍū' erlangt und kann das Gebet verrichten.

Das Bestreichen der unteren Seite der Füße mit Wasser

Es ist beim Wuḍū' wādschib (verpflichtend), die obere Seite der Füße von den Zehen bis zu den Knöcheln mit Wasser zu bestreichen. Das Bestreichen der unteren Seite der Füße ist kein Bestandteil des Wuḍū' und darf auch nicht als solcher angesehen werden. Falls die Füße schmutzig sein sollten, dann kann man diese vor oder nach dem Wuḍū' separat reinigen. Man muss den Wuḍū'  auf jene Weise ausführen, wie Allāh (سبحانه و تعالى) es einem befahl und darf hierbei nicht versuchen, die Logik oder den Sinn der Vorgehensweise nachzuvollziehen.

Die Gültigkeit des Wuḍū' in Bezug auf die Nutzung von Henna

Da „al-Ḥinnā' “ wasserdurchlässig ist, kann man sorglos al-Wuḍū' oder al-Ğusl durchführen.

Die Gültigkeit des Wuḍū', während man ein Pflaster trägt

Wenn man al-Wuḍū' oder al-Ğusl vornimmt, dann muss man die Stellen um das Pflaster herum waschen und über das Pflaster selbst streichen – so wie man beim Wuḍū' über die Füße streicht.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde überliefert, dass jemand 'Abū al-Ḥasan Mūsā ibn Dscha°far al-Kāḍhim (عليه السلام) fragte: „Wenn sich eine [medizinisch] behandelte Stelle auf der Hand eines Mannes befindet, reicht es dann aus, wenn er [bei der Waschung] über den Überzug dieser Stelle streicht?" Er sagte: „Ja, es ist ausreichend, wenn man darüber streicht.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00055; al-'Istibṣār fīmā 'ikhtalafa min al-'Akhbār von Schaykh 'Abu Dsch°far Muḥammad ibn Ḥasan Ṭūsī)

Die Gültigkeit des Wuḍū', wenn Nagellack oder etwas gleichartiges auf dem Nagel klebt

Es ist wādschib (verpflichtend), den Bereich von den Ellenbogen bis zu den Fingern zu waschen, wobei die Reihenfolge unerheblich ist. Alle Körperteile, die durch wasserundurchlässige Materialien bedeckt sind, werden nicht als gewaschen gewertet und verhindern die Gültigkeit des Wuḍū'.

Die Gültigkeit des Wuḍū', wenn Haargel auf den Haaren klebt

<يَـٰٓأَيُّہَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ إِذَا قُمۡتُمۡ إِلَى ٱلصَّلَوٰةِ فَٱغۡسِلُواْ وُجُوهَكُمۡ وَأَيۡدِيَكُمۡ إِلَى ٱلۡمَرَافِقِ وَٱمۡسَحُواْ بِرُءُوسِكُمۡ وَأَرۡجُلَڪُمۡ إِلَى ٱلۡكَعۡبَيۡنِ‌ۚ وَإِن كُنتُمۡ جُنُبً۬ا فَٱطَّهَّرُواْ‌ۚ وَإِن كُنتُم مَّرۡضَىٰٓ أَوۡ عَلَىٰ سَفَرٍ أَوۡ جَآءَ أَحَدٌ۬ مِّنكُم مِّنَ ٱلۡغَآٮِٕطِ أَوۡ لَـٰمَسۡتُمُ ٱلنِّسَآءَ فَلَمۡ تَجِدُواْ مَآءً۬ فَتَيَمَّمُواْ صَعِيدً۬ا طَيِّبً۬ا فَٱمۡسَحُواْ بِوُجُوهِڪُمۡ وَأَيۡدِيكُم مِّنۡهُ‌ۚ مَا يُرِيدُ ٱللَّهُ لِيَجۡعَلَ عَلَيۡڪُم مِّنۡ حَرَجٍ۬ وَلَـٰكِن يُرِيدُ لِيُطَهِّرَكُمۡ وَلِيُتِمَّ نِعۡمَتَهُ ۥ عَلَيۡكُمۡ لَعَلَّڪُمۡ تَشۡكُرُونَ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Notdurft kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch damit über das Gesicht und die Hände. Allāh will euch keine Bedrängnis auferlegen, sondern Er will euch reinigen und Seine Gunst an euch vollenden, auf dass ihr dankbar sein möget> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Mā'idah [5], Āyah 6)

Es darf beim Vorgang des Streichens über die Haare mit der nassen Hand, der ein fester Bestandteil des Wudū' ist, sich nichts auf den Haaren befinden, dass den unmittelbaren Kontakt der Haare mit dem Wasser auf der Hand verhindern würde. Normalerweise ist es jedoch so, dass das Haargel sich beim Kontakt mit der feuchten Hand umgehend mit dem Wasser vermischt. Wenn nun das Haargel aus einem Stoff besteht, der verhindert, dass das Wasser auf das Haar gelangt, dann muss man das Gel an jenem Bereich entfernen, an dem man Wudū' über die Haare gestrichen wird. Weiterhin darf es sich bei dem Haargel nicht um einen Stoff handeln, der in sich selbst nadschis (rituell unrein) ist. Wenn nun beispielsweise ein unreiner Stoff, wie beispielsweise Khamr (Berauschendes) im Haargel enthalten ist und man damit den Wudū' durchgeführt hat, dann ist zwar der Wudū' und auch das darauffolgende Gebet gültig, die Anwendung des Haargels war dennoch ḥarām (verboten).

Die Gültigkeit des Wuḍūʾ beim Heraustreten von Lusttropfen

Die Lusttropfen sind ṭāhir (rein) und sie zu entfernen bzw. wegzuwaschen ist zwar nicht wādschib (verpflichtend), aber es ist dennoch mustaḥabb (empfohlen), dies zu tun. Die Lusttropfen annullieren weder al-Wuḍūʾ noch al-Ğusl, solange sie ohne Schahwah (Begehren) hervorgerufen wurden.

Die Gültigkeit des Wuḍūʾ aufgrund von Blutungen aus Verletzungen oder Hämorriden

Das Blut, das aus einer Verletzung stammt, macht weder den Wuḍūʾ noch das Gebet bāṭil (ungültig). Dasselbe gilt für Blut, das aus Hämorriden stammt, es sei denn mit dem Blut treten gleichzeitig Fäkalien aus dem Körper - dies würde die Gebetswaschung und das Gebet bāṭil (ungültig) machen. Wenn noch vor dem Wuḍūʾ so etwas passiert, dann hat man das Gemisch aus Blut und Fäkalien unverzüglich vom Körper zu reinigen.

Das Wiederholen des Wuḍūʾ nachdem man eine Frau berührt hat

Grundsätzlich verliert man den Wuḍūʾ nicht, wenn man eine fremde Frau berührt.

Die Wiederholung des Wuḍūʾ, wenn man die °Aurah einer Person berührt hat.

Gemäß der Schule der Allgemeinheit der Ṣaḥābah geht der Wuḍūʾ verloren, wenn man jemanden an dessen °Aurah (Schambereich) berührt. Gemäß der Schule der Ahl al-Bayt (عليهم السلام) ist dies nicht der Fall - es sei denn, man berührt den vorderen oder hinteren Schambereich einer Person im Körperinneren. In solch einem Fall geht der Wuḍūʾ verloren. Ansonsten geht der Wuḍūʾ beim bloßen Berühren der °Aurah nicht verloren und man muss ihn nicht erneuern.

Die Wiederholung des Wuḍūʾ während des Gebets, wenn man sein Wuḍūʾverliert

Wenn der Betende während des Farḍgebet oder der Nāfilah sein Wuḍūʾverliert, ist es mubāḥ (erlaubt), dass er - unter der Voraussetzung, dass er nicht spricht - sein Wuḍūʾerneuert und an derselben Stelle, an der er das Gebet unterbrochen hat, fortsetzt, selbst wenn hierbei sein Gesicht von der Qiblah abwendet. Als al-'Aḥwaṭ (Vorsichtsmaßnahme) sollte man das Gebet jedoch komplett wiederholen.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Muḥammad ibn Ḥasan al-Ṭūsī überliefert, der von Schaykh 'Abū °Abd Allah überliefert, der von Muḥammad ibn °Alī al-Huṣayn überliefert, der von seinem Vater überliefert, der von Abū al-Qāsim Sa°d ibn °Abd Allāh al-Asch°arī al-Qummī und °Abd Allāh ibn Dscha°far al-Ḥimyarī überliefert, die von Aḥmad ibn Muḥammad überliefern, der von Abū al-Faḍl al-°Abbās ibn Ma°rūf überliefert, der von °Alī ibn Mahziyār al-Ahwāzī überliefert, der von Ḥammad ibn °Īsā al-Dschuhanī überliefert, der von Ḥarīz ibn °Abd Allāh al-Sidschistānī überliefert, dass al-Fuḍayl ibn Yasār zu 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „Was tut man, wenn man sich im Gebet befindet und Schmerzen, Stechen und Blähungen im Bauch hat [d.h. sein Wuḍūʾnicht mehr halten kann]?" Er sagte: „Man entfernt sich [vom Gebet], vollzieht die Waschung und setzt [das Gebet an der Stelle] fort, an der man es verließ - [dies gilt,] solange man das Gebet nicht durch Worte nichtig macht, die man absichtlich [in dieser Zeitspanne] spricht. Wenn man jedoch aus einem Versehen heraus spricht, dann hat man sich nichts zu Schulden kommen lassen, da man sich in derselben Position befindet, wie jener der aus Versehen im Gebet spricht." Ich sagte: „[Gilt dies selbst], wenn man [während dessen] sein Gesicht von der Qiblah abwendet?" Er sagte: „Ja, [dies gilt,] selbst man sein Gesicht von der Qiblah abwendet."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00095; Tahdhīb al-Aḥkām fī Scharḥ al-Muqni°ah von Schaykh 'Abu Dsch°far Muḥammad ibn Ḥasan al-Ṭūsī)

Die Wiederholung des Wuḍūʾ, wenn man erbrochen hat

Das Erbrochene ist ṭāhir (rein) und macht al-Wuḍū' nicht bāṭil (ungültig). Jedoch ist es mustaḥabb (empfohlen), dass man seinen Mund ausspült.

Die Wiederholung des Gebets, nachdem man Tayammum vollzogen hat und danach Wasser zur Verfügung hat

Wenn jemand aufgrund fehlenden Wassers den Tayammum vollzieht, das Gebet verrichtet und sodann die Gebetszeit verstrichen ist, ihm aber danach erneut Wasser zur Verfügung steht, dann ist sein Gebet ṣaḥīḥ (gültig) und vollständig und er muss es nicht wiederholen. Sollte die Gebetszeit noch nicht verstrichen sein und einem Wasser wieder zur Verfügung stehen, dann ist es mustaḥabb (empfohlen), dass man den Wuḍū' vollzieht und das Gebet wiederholt.

Das Berühren des edlen Qur'ān in Digitalform ohne Wuḍū'

Es ist ḥarām (verboten), ohne Wuḍū' das Gebet durchzuführen oder jene Stellen zu berühren, in denen die Rede Allāhs niedergeschrieben steht, wobei hiermit nicht der Buchband bzw. die Umhüllung des edlen Qur'ān gemeint ist. Wenn die Scharī°ah (Gesetzgebung) also vom Berühren des edlen Qur'ān spricht, dann ist damit die direkte Berührung der arabischen Schrift gemeint. Bei einem digitalen Qur'ān, wie beispielsweise in einer App auf einem Computer, Tablet oder Smartphone, befindet sich zwischen der Schrift und der Hand ein Display. Falls man den edlen Qur'ān also von einem Display aus liest und die Schrift ohne Wuḍū' berühren sollte, so wird dies nicht als Berührung gezählt.

Der Wuḍū' in einem Raum mit unmittelbarer Nähe zum WC

Die Toilette ist gemäß islāmrechtlicher Definition jener Ort an dem die Notdurft verrichtet wird. Daher ist ḥarām (verboten), den Wuḍū' in unmittelbarer Nähe der Toilette vornehmen, da mit ihm gewisse Adhkār verbunden sind. Es ist nicht in Ordnung, den Wuḍū' dort vorzunehmen und als Kompromisslösung die Adhkār, deren Praktizierung ja mustaḥabb (empfohlen) sind, einfach wegzulassen, es sei denn man findet keinen anderen Ort und die Situation erfordert es aufgrund einer Ḍarūrah (Notwendigkeit). Wenn der Ort, an dem die Notdurft verrichtet wird, jedoch von dem Ort, in dem man sich wäscht, durch eine gewisse Entfernung abgetrennt ist, dann ist es mubāḥ (erlaubt), sie dort vorzunehmen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser. 

Quelle: Gebet-Nr.-03