al-Dīn al-Aṣīl.com

Frage: Darf man Gräber ausschmücken und erhöhen und Denkmäler errichten?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Es wurde uns überliefert, dass Qubūr (Gräber) grundsätzlich flachgehalten und nicht größer gebaut werden sollen, als dies normalerweise der Fall wäre. Auch gibt es Aḥadīth (Überlieferungen), die von der Allgemeinheit der Ṣaḥābah tradiert wurden, die befehlen, dass man Qubūr ebnen muss und keine Höcker auf ihnen errichten soll.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von 'Abū al-Hayādsch al-'Asadī  überliefert, dass °Alī ibn Abī Ṭālib (عليه السلام) sagte: „Ich beauftrage dich mit dem, mit dem mich der Gesandte Allāhs beauftragte: [Und zwar] dass du keinen Ṣanam (Götzen) zurücklässt, ohne ihn zu zerstören und kein hochgebauten Qabr (Grab) zurücklässt, ohne ihn einzuebnen.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00046; al-Dschāmi° al-Ṣaḥīḥ von Muḥammad ibn Ismā°īl al-Bukhārī)

Man darf einen kleinen Stein über al-Qabr (Grab) legen, um al-Qabr zu markieren bzw. kenntlich zu machen. Das Markieren des Qabr, wie z.B. durch den Namen der verstorbenen Person, ist mustaḥabb (empfohlen). Es ist nicht überliefert worden, dass man al-Qabr ausschmücken oder etwas daran anbringen soll.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von °Alī ibn Dscha°far überliefert, dass er 'Abū al-Ḥasan Mūsā ibn Dscha°far al-Kāḍhim (عليه السلام) danach fragte, wie der Ḥukm (Urteil) über das Überbauen von Qubūr (Gräber) ist und ob man auf ihnen sitzen darf. Er sagte: „Es ist weder erlaubt, dass man etwas auf ihnen erbaut oder auf ihnen sitzt, noch dass man al-Qabr (Grab) mit Gips oder Lehm überzieht.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00047)

Dies bedeutet, dass die Errichtung von Denkmälern oder Qubūr ḥarām (verboten) ist.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) sagte: „Es ist mustaḥabb (empfohlen), dass man al-Mayyit (dem Toten) einen frischen Sa°if al-Nakhīl (Palmenzweig) in al-Qabr (Grab) beilegt. Man erhebt al-Qabr im Ausmaß von vier zusammengelegten Fingern, besprüht es etwas mit Wasser und lässt al-Mayyit ruhen.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00048)

Man darf al-Qabr höchstens zehn Zentimeter in die Höhe ragen lassen. Jedoch ist es mubāḥ (erlaubt), al-Qabr in bereits vorhandenen Bauten zu errichten, so wie es beim Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) geschehen ist, der in den Räumlichkeiten seiner Ehefrau °Ā'ischah bint Abī Bakr bestattet wurde. Wäre dieser Vorgang, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) in bereits vorhandenen Räumlichkeiten begraben wird, ḥarām (verboten) gewesen, so hätte Allāh (سبحانه و تعالى) dies nicht zugelassen. Es gibt auch keine 'Adillah (Beweise), dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) dies jemals als ḥarām (verboten) deklariert hätte.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00153