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Frage: Stimmt es, dass Frauen Friedhöfe nicht betreten dürfen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Grundsätzlich liegt uns von den Ahl al-Bayt (عليهم السلام) nichts vor, dass darauf hinweist, dass es für Frauen [und Männer] ḥarām (verboten) oder makrūḥ (verpönt) ist, Gräber zu besuchen bzw. den Friedhof zu betreten.

<لَعَنَ رسُولُ اللَّهِ زَوَّارَاتِ الْقُبُورِ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von Abū Hurayrah °Abd al-Rahmān ibn Sakhr al-Dausī überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Ich verfluche jene, die ständig die Gräber besuchen."
(Quelle: al-Dschāmi° al-Ṣaḥīḥ von Muḥammad ibn °Īsā al-Sulamī al-Tirmidhī; Sunan ibn Mādschah von Abū °Abd Allāh Muḥammad ibn Yazīd Ibn Mādschah al-Rab°ī al-Qazwīnī; und andere)

Der Begriff „Zawwārāt im Ḥadīth (Überlieferung) bezieht sich darauf, dass ständig, also regelmäßig und dauerhaft Gräber besucht werden. Dieser Ḥadīth wird von der Allgemeinheit der Ṣaḥābah tradiert und wir gehen davon aus, dass er falsch interpretiert wurde.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00028