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Frage: Darf man Hunde zu Hause halten?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Es wurde uns von den Imāmen der Ahl al-Bayt (عليهم السلام) kein Dalīl (Beweis) überliefert, der besagt, dass es ḥarām (verboten) sei, Hunde zu Hause zu halten. Die Riwayāt (Überlieferungen), die zu diesem Thema existieren, zeigen nur, dass der Islām diesbezüglich eine ablehnende Haltung vertritt, d.h., dass das Halten von Hunden zu Hause makrūḥ (verpönt) ist. Dies steht im Gegensatz zu dem, was die Aḥadīth (Überlieferungen) der Allgemeinheit der Ṣaḥābah berichten, in denen es heißt, dass es ḥarām (verboten) sei, Hunde zu Hause zu halten, es sei denn man halte den Hund als Jagd- oder Wachhund.
Wie bereits erwähnt, gibt es für solch einen Standpunkt in Anbtracht der imāmitischen Überlieferungen keinen Dalīl (Beweis), außer dass das Halten von Hunden im eigenen Heim makrūḥ (verpönt) ist, besonders im Fall von schwarzen Hunden. Eine Sache, die makrūḥ (verpönt) ist, ist zwar im Grunde genommen mubāḥ (erlaubt), aber sollte trotzdem unterlassen werden, da sie einen Weg zum Ḥarām (Verbotenen) darstellen könnte.
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde von °Ubayd Allāh ibn °Alī al-Ḥalabī überliefert, dass Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: „Es ist makrūḥ (verpönt), dass sich im Haus des Muslims ein Hund befindet.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00014; al-Kāfī von Schaykh Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: „Es gibt niemanden, der sich einen Hund nimmt, außer dass an jedem Tag von seinen Taten ein Qirāt (Zoll) [der guten Taten] verringert wird.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00015)
In dem zweiten Ḥadīth (Überlieferung) sind die Mustaḥabbāt (empfohlen Taten) und nicht die Farā'iḍ (verpflichtenden Taten) gemeint, die sich jeden Tag bei der Haltung eines Hundes im Eigenheim verringern. Die Aḥadīth (Überlieferungen) zeigen also, dass es zwar nicht ḥarām (verboten) ist, zu Hause Hunde zu halten, verdeutlichen aber gleichzeitig, dass man dies lassen sollte, da es eindeutig makrūḥ (verpönt) ist.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00049