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Frage: Sollte man eine Katze aufgrund des Gebets aussperren?
Unterfrage: Was ist, wenn die Katze traurig wird, wenn man sie aussperrt?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Im Allgemeinen wird das Gebet des Muslims nicht bāṭil (ungültig), wenn etwas vor dem Betenden vorbeiläuft. Dabei ist es unerheblich, ob es sich hierbei um eine Katze oder etwas anderes handelt. Es schadet auch dem Gebet nicht, wenn ein Tier oder etwas anderes sich vor den Betenden hinsetzt. Da die Anwesenheit der Katze das Gebet nicht beeinträchtigt, sollte man die Katze nicht aussperren. Die Raḥmah (Barmherzigkeit) gegenüber Tieren ist ein Teil der Raḥmah, die Allāh (سبحانه و تعالى) den Menschen gab. Er ruft sie nicht nur dazu auf, sondern befiehlt ihnen, gegenüber Tieren barmherzig zu sein, selbst wenn dies nicht im gleichen Maße, wie zu den Menschen geschieht. Diejenigen, die nicht barmherzig sind, werden auch keine Barmherzigkeit erlangen. Demnach sollte man es unterlassen, die Katze auszusperren, es sein denn, sie beeinträchtigt das Gebet, indem sie beispielsweise die Konzentration des Betenden stört. In solch einem Fall sollte man die Katze trotzdem nicht aussperren. Vielmehr sollte man sich einen Gebetsort suchen, indem der notwendige Khuschū° (Demut) für das Gebet durch das Tier nicht gestört wird.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00001