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Frage: Darf man seinen Vor- oder Nachnamen ändern und sich zum Beispiel in Deutschland bzw. Österreich deutsche Namen geben?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Es ist unter bestimmten Bedingungen mubāḥ (erlaubt), seinen Vornamen zu ändern. Hierbei ist zu beachten, dass der Vorname nicht auf Ḥarām (Verbotenes) und Schirk (Beigesellung), sowie auf einen anderen Dīn (Religion) hindeutet. Es ist bekannt, dass beispielswese der Name Peter ein christlicher Name ist und auf den christlichen Dīn hindeutet. Aufgrund dessen darf man sich diesen Namen nicht geben. Es gibt Namen, die den Adyān (Religionen) gemeinsam sind, wie z.B. Yūsuf (Josef), Ādam (Adam) usw. Diese Namen dürfen in der islāmischen Form angenommen werden. Es ist mubāḥ (erlaubt), dass man sich mit den Namen nennt, die im edlen Qur‘ān erwähnt sind und zwar entsprechend demselben Laut. Es ist beispielsweise mubāḥ (erlaubt), dass man sich Mikāīl nennt, aber man darf sich nicht Michael nennen. Der Name Dāwūd ist mubāḥ (erlaubt), David aber nicht.
Der Nachname muss sich auf den Vater bzw. auf seine Familie beziehen und die eigene Abstammung deutlich machen. Es ist ḥarām (verboten), dass man sich den Namen einer anderen Familie zu eigen macht. Es kann hier Ausnahmen geben, je nach Ḍarūrah (Notwendigkeit) und in Anbetracht der Situation, ob es einen Ḍarar (Schaden) oder eine Gefahr abzuwenden gilt, was einen Sachverhalt darstellen würde, der gesondert zu prüfen ist. Grundsätzlich ist es in Bezug auf den Nachnamen jedoch mubāḥ (erlaubt), statt den Namen des Vaters, den Namen des Großvaters, Urgroßvaters usw. zu tragen. Wichtig ist, dass sich der Nachname auf die Abstammung bezieht und zurückverfolgt werden kann.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00069