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Frage: Darf man eine Versicherung vorübergehend abschließen, um eigene anstehende Krankenhauskosten zu vermeiden?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Grundsätzlich ist der Abschluss dieser Art von Verträgen ḥarām (verboten). Dieser Weg ist nur dann mubāḥ (erlaubt), wenn man die Kosten für den Krankenhausaufenthalt nicht tragen und somit den Vertrag mit dem Krankenhaus nicht abschließen kann. Es macht zudem einen Unterschied, ob das betreffende Krankenhaus ein staatliches oder ein privates ist und müsste demnach unterschiedlich beurteilt werden.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00057