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Frage: Darf man das Smartphone auf der Toilette benutzen?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Es ist makrūḥ (verpönt), die Toilette zu betreten, wenn man etwas bei sich hat, auf dem der Name Allāhs geschrieben steht. Dies kann beispielsweise ein Ring, ein Buch oder etwas anderes sein, auf dem der Name Allāhs erwähnt wird. Sollte man im Bereich der Toilette in irgendeiner Form, wie z.B. auf einem technischen Gerät oder einem Schriftstück etc. den Namen Allāhs schreiben oder lesen, so ist dies problematisch und davon abzuraten. Das gilt jedoch nur für die arabische Schriftart und nicht für andere Schriftarten, wie die lateinische. Wenn es sich um den Namen Allāhs in lateinischer Schriftart handelt, so ist es mubāḥ (erlaubt) ihn in irgendeiner Weise im Bereich der Toilette bei sich zu haben, zu lesen oder zu schreiben.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00054