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Frage: Ist es verpflichtend, den Satan zu verfluchen oder Zuflucht bei Allāh vor ihm zu suchen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Es ist zwar nicht verpflichtend (wādschib), aber empfohlen (mustaḥabb), Zuflucht bei Allāh (سبحانه و تعالى) vor dem Satan (Schayṭān) zu suchen, wenn dieser erwähnt wird. Es gehört zur islāmischen Glaubensgrundlage (°Aqīdah), dass der Satan verflucht ist. Es ist erlaubt (mubāh), den Satan mit der Zunge zu verfluchen, wobei es keine Beweise ('Adillah) gibt, die uns dies zur Pflicht (Farḍ) machen würden.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00040