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Frage: Sind gleichgeschlechtliche Massagen erlaubt und wo ist hierbei der Schambereich?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Der Schambereich des Mannes (°Aurah) im Hinblick auf andere Männer sind die beiden Intimstellen. Und der Mann darf diese beiden Bereiche ausschließlich vor seinen Frauen entblößen. Die Massage setzt zwei Dinge unweigerlich voraus. Auf der einen Seite entblößt man den islāmisch, definierten Schambereich und zum anderen einige andere Körperteile. Die Massage dieser Stellen könnte zur Sünde (Ḥarām) führen, wenn die Massage selbst eine Abnormität, wie z.B. homosexuelle bzw. lesbische Gefühle, bei der massierten Person auslöst. Wenn also die Massage einiger Körperteile, wie z.B. der Oberschenkel, durch den Masseur beim Mann und die Masseurin bei der Frau zur Sünde führt oder führen könnte, so ist die Massage verboten. Wenn eine Massage als medizinische Behandlung durchgeführt wird und man keine Absicht hat, dass die Massage zur Sünde (Ḥarām) führen soll, so ist nichts Verwerfliches daran sich vom selben Geschlecht massieren zu lassen. Wenn die Massage aber einen Weg zur Sünde (Ḥarām) darstellt oder darstellen könnte, so ist auch die medizinische Massage nicht erlaubt.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00035