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Frage: Darf man Gebetsstätten der Nichtmuslime in Moscheen umwandeln?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Es ist mubāḥ (erlaubt), die Gebetsstätten der Muschrikūn (Beigeseller), wie beispielsweise Klöster, Kirchen und Synagogen, in Masādschid (Moscheen) umzuwandeln.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00017