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Frage: Darf man Überlieferungen von der Allgemeinheit der Ṣaḥābah annehmen?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Grundsätzlich stellt ein Ḥadīth (eine Überlieferung) von der Allgemeinheit der Ṣaḥābah für uns keinen Dalīl (Beweis) dar. Er gilt nur als zusätzliche Bestätigung, wenn er mit einem Beweis aus dem edlen Qur'ān und der gereinigten Sunnah übereinstimmt. Selbst wenn ein Ḥadīth der Allgemeinheit der Ṣaḥābah einem Ḥadīth der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) nicht widerspricht und ihn sogar bestätigt, gilt dieser Ḥadīth dennoch nicht als Beweis für den Idschtihād (die Urteilsfindung), da ausschließlich der edle Qur'ān und die gereinigte Sunnah des Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وعلى آله وسلم), die uns von den 'Imāmen der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) übermittelt wurde, als Quelle für unseren Dīn (unsere Religion) bzw. unsere Gesetzgebung gelten.
Dennoch müssen 'Aḥadīth – ob nun in den Büchern der Anhängerschaft der Allgemeinheit der Ṣaḥābah oder aus den Büchern der Anhängerschaft der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) - gründlich gemäß den Maßstäben der Ḥadīthwissenschaft überprüft werden. Wenn sich herausstellt, dass ein Ḥadīth der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام) ṣaḥīḥ (authentisch) ist, dann nehmen wir ihn an und wenn dies nicht der Fall ist, dann lehnen wir ihn ab. Und wenn sich herausstellt, dass ein Ḥadīth der Allgemeinheit der Ṣaḥābah ṣaḥīḥ (authentisch) ist, dann können wir diese als zusätzliche Bestätigung für bereits vorhandene 'Adillah (Beweise) aus dem edlen Qur'ān und der gereinigten Sunnah heranbringen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00211