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Frage: Ist es erlaubt, den edlen Qur‘ān zu übersetzen?
Detaillierte Frage: Ist es erlaubt, den edlen Qur‘ān zu übersetzen? Ist es erlaubt, dass jemand, der den Qur'ān rezitiert, sich ein eigenes Verständnis über dessen Worte macht? Betrifft das Verbot auch Übersetzungen von Überlieferungen?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Der Qur’ān ist das Wort Allāhs und es ist ḥarām (verboten), die Rede Allāhs zu übersetzen.
<إِنَّا أَنزَلْنَاهُ قُرْآنًا عَرَبِيًّا لَّعَلَّكُمْ تَعْقِلُون>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Wir haben es als einen arabischen Qur'ān hinabgesandt, auf dass ihr verständig werdet.>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah Yūsuf [12], Āyah 2)
<[…] هَٰذَا كِتَابٌ مُّصَدِّقٌ لِّسَانًا عَرَبِيًّا لِّيُنذِرَ الَّذِينَ ظَلَمُوا […]>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<[…] und dies ist ein Buch zur Bestätigung in arabischer Sprache, um diejenigen, die Unrecht tun, zu warnen […]>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah al-Aḥqāf [46], Āyah 12)
Die arabische Sprache hat mehrere Vorzüge und besondere Eigenschaften. Die Buchstaben und Wörter im Arabischen können mehrere Bedeutungen in sich tragen und auf verschiedene Dinge hinweisen. Um zu verstehen, worauf ein Wort hinweist, muss eine bestimmte Bedeutung aus mehreren Möglichkeiten ermittelt werden. Die Angelegenheit wird noch schwieriger, wenn die Rede vom Wort Allāhs ist und man dazu noch in Erfahrung bringen soll, was Allāh (سبحانه و تعالى) gemeint hat und uns sagen will. Eine Person, welche die arabische Sprache versteht und spricht, wird eventuell die allgemeine Bedeutung verstehen, ist aber nicht in der Lage die richtige Bedeutung und insbesondere die Details zu deuten und zu bestimmen. Selbst die meisten arabischen Muttersprachler verstehen in Wirklichkeit nicht die tatsächliche Bedeutung jener Worte, die sie beim Rezitieren des edlen Qur’ān sprechen. Auch befähigt sie die alleinige Sprachkenntnis nicht dazu, Aḥkām (Urteile) aus den Āyāt abzuleiten. Das Verständnis für den Qur’ān erfordert viele Mittel, Fähigkeiten und Qualifikationen. Dieses Können bringen die °Ulamā /Gelehrten) mit, jene, denen Allāh (عز وجل) das notwendige Wissen gegeben hat.
Allāh (جل جلاله) hat uns davor gewarnt, ohne Wissen über Seine Āyāt zu sprechen und zu diskutieren. Solche Menschen hat Allāh (جل جلاله) getadelt und das, was sie getan haben, als Sünde bezeichnet.
<وَمِنَ النَّاسِ مَن يُجَادِلُ فِي اللَّهِ بِغَيْرِ عِلْمٍ وَيَتَّبِعُ كُلَّ شَيْطَانٍ مَّرِيدٍ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Und unter den Menschen ist manch einer, der über Allāh ohne (richtiges) Wissen streitet und jedem rebellischen Schayṭān (Satan) folgt>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah al-Ḥadsch [22], Āyah 3)
<[…] وَإِذَا رَأَيْتَ الَّذِينَ يَخُوضُونَ فِي آيَاتِنَا فَأَعْرِضْ عَنْهُمْ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Und wenn du diejenigen siehst, die auf unsere Zeichen (spottend) eingehen, dann wende dich von ihnen ab […]>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah al-An°ām [6], Āyah 68)
Der edle Qur’ān beinhaltet viele Deutungen. Die meisten dieser Personen, welche diese Übersetzungen des edlen Qur'ān vorgenommen haben, betrachteten die Āyāt Allāhs lediglich oberflächlich und haben diese entsprechend auch nur oberflächlich übersetzt. Allāh (سبحانه و تعالى) hat den edlen Qur’ān als eine Herausforderung herabgesandt. Seine Worte, Buchstaben und Punkte sind Wunder Allāhs und derjenige, der versucht dies zu übersetzen, präsentiert dieses Wunder nicht so, wie Allāh (عز وجل) es wollte. Derjenige, der den edlen Qur’ān Wort für Wort zu übersetzen versucht, entstellt die wahre Bedeutung der darin enthaltenen Botschaft Allāhs.
Die Worte Allāhs haben zwei Bedeutungen: Eine offensichtliche und eine verborgene. Die verborgenen Bedeutungen versteht nur ein Gelehrter. Die Person, welche die Übersetzung vornimmt, behauptet, dass Allāh (تبارك وتعالى) dieses oder jenes gesagt bzw. gemeint hat und dass dies der edle Qur’ān sei. Es ist ḥarām (verboten), den edlen Qur’ān Wort für Wort zu übersetzen, da es passieren kann, dass etwas, was der Übersetzer übersetzt hat, nicht das ist, was Allāh (جل جلاله) gemeint hat. Zudem ignoriert diese Übersetzungsweise wichtige sprachliche und grammatikalische Regeln der arabischen Sprache.
So wie es ḥarām (verboten) ist ohne Wissen über Allāh (سبحانه و تعالى) zu sprechen, ist es (verboten) etwas, worüber man kein Wissen hat zu verfolgen, darüber Behauptungen aufzustellen und Lügen über Allāh (عز وجل) zu verbreiten.
<[…] وَلَا تَقْفُ مَا لَيْسَ لَكَ بِهِ عِلْم>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Und verfolge nicht das, wovon du kein Wissen hast.>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah al-Isrā' [17], Āyah 36)
<[…]وَمَنْ أَظْلَمُ مِمَّنِ افْتَرَىٰ عَلَى اللَّهِ كَذِبا>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Und wer ist denn ungerechter, als wer gegen Allāh eine Lüge erdichtet […]>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah al-An°ām [6], Āyah 21)
Die Texte in den Aḥadīth (Überlieferungen) sollten bezüglich der Übersetzung genauso wie die Āyāt im edlen Qur’ān behandelt werden. Aḥadīth stehen gegenseitig und mit den Āyāt in Verbindung. Sie bedürfen einer umfassenderen Betrachtung und man darf sie nicht direkt wortwörtlich übersetzen. Im Gegensatz dazu darf der Idschtihād (Urteilsfindung) bzw. Tafsīr (Exegese) eines °Ālim (Gelehrten) übersetzt werden.
Es ist unproblematisch, wenn beim Rezitieren des edlen Qur'ān in der Vorstellung ein bestimmtes Bild oder Verständnis der Āyāt entsteht. Auch wenn Allāh (عز وجل) den Menschen das Lesen des edlen Qur'ān leicht gemacht hat und es Āyāt gibt, die einfach zu verstehen sind, ist das Verständnis für Menschen ohne das notwendige Wissen schwierig. Die Vorstellung, die bei einem Menschen beim Lesen des edlen Qur'ān entstehen kann, ist mubāḥ (erlaubt) und man hat darauf nicht immer einen Einfluss, jedoch darf sie nicht als ein Ḥukm (Urteil) auf die gelesenen Āyāt abgeleitet werden.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00097