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Frage: Wie stuft man Menschen ein, deren Glaubensgrundlage man nicht kennt?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Man urteilt über einen Menschen mit dem, was man über diesen Menschen erfährt bzw. was von ihm sichtbar ist. Wenn jemand nach außen den Islām praktiziert, dann urteilt man, dass er Muslim ist und wenn jemand den Unglauben (Kufr) praktiziert, dann urteilt man, dass er kein Muslim ist. Wenn feststeht, dass jemand in die islāmische Religion (Dīn) eingetreten ist, dann beurteilt man diese Person nicht mehr als Nichtmuslim (Kāfir); es sei denn, er beging [nach seiner Konvertierung] einen eindeutigen Unglauben, wobei alle möglichen Entschuldigungen und Gründe für die Begehung dieses Unglaubens, die auf ihn zutreffen könnten, nicht gegeben sind. 

Der Islām wird von einer Person angenommen, indem diese die beiden Glaubensbekenntnisse ausspricht, jedoch ohne, dass sie währenddessen etwas tut, was diesem Bekenntnis widersprechen würde. Wenn sich jemand zum Islām bekennt, und er wie beschrieben, wirklich in den Islām eingetreten ist, dann kann man ihn nur durch einen eindeutigen Beweis wieder aus dem Islām ausschließen (al-Takfīr).

<إِنۡ هِىَ إِلَّآ أَسۡمَآءٌ۬ سَمَّيۡتُمُوهَآ أَنتُمۡ وَءَابَآؤُكُم مَّآ أَنزَلَ ٱللَّهُ بِہَا مِن سُلۡطَـٰنٍ‌ۚ إِن يَتَّبِعُونَ إِلَّا ٱلظَّنَّ وَمَا تَهۡوَى ٱلۡأَنفُسُ‌ۖ وَلَقَدۡ جَآءَهُم مِّن رَّبِّہِمُ ٱلۡهُدَىٰٓ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<[...] Sie folgen bloß Mutmaßungen (al-Ẓann) und ihren persönlichen Neigungen, obwohl doch die Weisung ihres Herrn zu ihnen kam.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Nadschm [53], Āyah 23)

<وَمَا لَهُم بِهِۦ مِنۡ عِلۡمٍ‌ۖ إِن يَتَّبِعُونَ إِلَّا ٱلظَّنَّ‌ۖ وَإِنَّ ٱلظَّنَّ لَا يُغۡنِى مِنَ ٱلۡحَقِّ شَيۡـًٔ۬ا>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Sie haben jedoch kein Wissen (°Ilm) hierüber. Sie folgen nur Mutmaßungen (al-Ẓann); die Mutmaßungen (al-Ẓann) nützen aber nichts gegenüber der Wahrheit (al-Haqq).>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Nadschm [53], Āyah 28)

<وَإِن تُطِعۡ أَڪۡثَرَ مَن فِى ٱلۡأَرۡضِ يُضِلُّوكَ عَن سَبِيلِ ٱللَّهِ‌ۚ إِن يَتَّبِعُونَ إِلَّا ٱلظَّنَّ وَإِنۡ هُمۡ إِلَّا يَخۡرُصُو>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<[...] Sie folgen nur Mutmaßungen (al-Ẓann), und sie stellen nur Schätzungen an.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-An°am [6], Āyah 116)

Auf Basis von Mutmaßungen (al-Ẓann) kann man niemanden aus dem Islām ausschließen. Wenn feststeht, dass jemand in den Islām eingetreten ist, dann muss man sich vollkommen sicher sein und einen eindeutigen Beweis (Dalīl) haben, um diese Person aus dem Islām wieder auszuschließen. Wenn eine Person, das Glaubensbekenntnis (Schahādah) zwar ausgesprochen hat, dessen Lebensführung der Glaubensgrundlage (°Aqīdah) des Islām aber widerspricht, dann beurteilt man diese Person auch nicht als Muslim und diese Bezeichnung (als Muslim) nutzt diesem Menschen bei Allāh (سبحانه و تعالى) nichts.   

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00172