al-Dīn al-Aṣīl.com

Frage: Verfällt man selbst in den Unglauben, wenn man einen Muslim zu Unrecht zum Nichtmuslim erklärt?

من قال لأخيه يا عدو الله أو قال: يا كافر فقد باء بها أحدهما

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde überliefert, dass der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وعلى آله وسلم) sagte: „Wer seinen Bruder als °Adū Allāh (Feind Allāhs) oder Kāfir (Nichtmuslim) bezeichnet, so wird es auf einen von beiden zutreffen.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com; al-Dschāmi° al-Ṣaḥīḥ von Muḥammad ibn Ismā°īl al-Bukhārī)

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Dieser Ḥadīth (Überlieferung) ist inhaltlich korrekt. Sie macht uns deutlich, dass man sich ohne °Ilm (Wissen) nicht äußern und Aḥkām (Urteile) treffen darf. Wenn man zu jemandem sagt „°Adū Allāh (Feind Allāhs)“ oder „du bist ein Kāfir (Nichtmuslim)“ - und dadurch den Takfīr ausübt (die Person aus dem Islām ausschließt) - wobei dies nicht der Wahrheit entspricht, so verfällt man selbst dem Kufr (Unglauben). In diesen Dingen muss man sehr vorsichtig sein und auf seine Zunge achten. Wenn man also den wahren Zustand eines Menschen nicht kennt, so trägt man Verantwortung für dieses selbst getroffenen, geäußerten Ḥukm (Urteil). Selbst wenn man sich nicht bewusst ist, dass man diesen Fehler beging, trägt man die Konsequenzen für sein Handeln.
 

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00168