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Frage: Darf ein einfacher Muslim einen anderen Muslim als Ungläubigen bezeichnen?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Der Takfīr (Exkommunikation bzw. das Ausschließen eines Muslims aus dem Islām) ist mit bestimmten Bedingungen verbunden. Er ist ohne Nachforschungen und basierend auf Aussagen von Dritten absolut ḥarām (verboten). Er ist eine Angelegenheit der °Ulamā (Gelehrten) und nicht der Allgemeinheit. Die Allgemeinheit hat die Nachricht über den Kufr (Unglauben) eines Muslims den °Ulamā zu überbringen und diese fällen dann einen Ḥukm (Urteil). Und selbst die Ahl al-°Ilm (Leute des Wissens) müssen dem jeweiligen Vorwurf gründlich auf den Grund gehen. Es gibt Aussagen und Taten, die einen Menschen in den Kufr (Unglauben) versetzen. Der °Ālim (Gelehrte) hat zu entscheiden, ob nicht gewisse Situationen vorliegen, die den Menschen, der diese Aussagen oder Taten getätigt hat, entschuldigen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00130