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Frage: Was ist das Urteil im Islām, wenn eine Person sich selbst – seelisch und körperlich – vernachlässigt?
Gemeint ist jemand, der sich aufopferungsvoll um andere kümmert – sei es um die Familie oder andere Menschen – jedoch vergisst, auf sich selbst zu achten oder sich vor anderen selbst keinen Wert beimisst. Gilt dies als Undank gegenüber Allāh, dem Erhabenen?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Dies ist eine weit gefasste Frage, die genauere Erläuterung benötigt. Wenn ein Mensch all seine Zeit und Kraft für andere aufwendet und sich dabei selbst vergisst, muss man differenzieren. Im Islām gibt es eine klare Rangfolge der Rechte: Der Mensch soll zuerst für sich selbst sorgen, dann für seine Eltern, danach für seine Kinder und anschließend für weitere Verwandte, je nach Verwandtschaftsgrad. Wenn jemand für seine Kinder sorgt, dabei aber selbst hungert, ist das nicht zulässig.
Wenn er hingegen auch für sich sorgt – sei es in bescheidenem Maß – und andere nur bei empfohlenen oder erlaubten Dingen bevorzugt, so ist das kein Problem. Das Maß liegt darin, dass jedem das zugestanden wird, was ihm zusteht: Dein eigenes Selbst hat ein Recht auf dich, deine Familie hat ein Recht auf dich – ohne Übermaß und ohne Nachlässigkeit.
Kurz: Es geht um ein ausgewogenes Gleichgewicht bei der Erfüllung der Rechte, ohne Übertreibung und ohne Vernachlässigung.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Fatwā Nr.: 229 / Quelle: Frage-Antwort-Runde vom 31.08.2023