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Frage: Darf man mit der linken Hand essen oder trinken?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Grundsätzlich sollte man die Praxis - Dinge mit der linken Hand zu greifen und zu essen bzw. trinken - al-'Aḥwaṭ (als Vorsichtsmaßnahme) als ḥarām (verboten) ansehen. Das Essen sollte also nicht mit der linken Hand zum Mund befördert werden.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Aḥmad ibn Abū °Abd Allāh al-Barqī überliefert, dass jemand Abū °Abd Allāh (عليه السلام) fragte: Wie es ist, wenn jemand mit der linken Hand isst oder trinkt?" Er sagte: „Weder isst man mit der linken Hand, noch trinkt man mit der linken Hand, noch greift man mit der linken Hand etwas."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00069; al-Maḥāsin von Abū Dscha°far Aḥmad ibn Muḥammad al-Barqī)

In diesem Ḥadīth (Überlieferung) wurden uns zwei Informationen mitgeteilt:

  1. Man darf mit der linken Hand nicht nach Essen oder Trinken greifen.
  2. Man darf mit der linken Hand nicht das Essen reichen.

Es ist hierbei nicht ganz eindeutig, was mit den Begriffen „greifen bzw. reichen“ gemeint ist. Eine mögliche Bedeutung ist, dass das Essen mit der linken Hand gegriffen, dann an die rechte Hand weitergereicht und dann erst gegessen wird.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Aḥmad ibn Abū °Abd Allāh al-Barqī überliefert, dass Abū Aḥmad Muḥammad ibn Abū °Umayr al-Azdī überliefert, dass °Uthmān ibn °Īsā al-Rawwāsī überliefert, dass Abū Ayyūb al-Khazzāz überliefert, dass Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: „Zwei Dinge isst man gleichzeitig mit beiden Händen – die Trauben und Granatäpfel.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00071; al-Maḥāsin von Abū Dscha°far Aḥmad ibn Muḥammad al-Barqī)

Wenn wir nun die beiden aufgeführten Aḥadīth (Überlieferungen) betrachten, dann kommen wir zu folgendem Ergebnis: Der erste Ḥadīth verbietet, dass man die linke Hand zum Essen benutzt. Dieses Taḥrīm (Verbot) ist allgemeiner Natur. Der zweite Ḥadīth klammert zwei Dinge von diesem Taḥrīm aus, was jedoch nicht bedeutet, dass auch andere Dinge, wie beispielsweise das Fleisch essen, in die Ausnahme eingeschlossen werden können. Diese Ausnahme gilt tatsächlich nur für Weintrauben und Granatäpfel. Dies beeinflusst jedoch in keinster Weise den allgemeinen Taḥrīm des Speisens mit der linken Hand. 

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Aḥmad ibn Abū °Abd Allāh al-Barqī überliefert, dass Abū Aḥmad Muḥammad ibn Abū °Umayr al-Azdī überliefert, dass Ḥammād ibn °Uthmān sagte: „Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) aß mit seiner linken [Hand] und nahm [Dinge] mit seiner linken [Hand] an."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00070; al-Maḥāsin von Abū Dscha°far Aḥmad ibn Muḥammad al-Barqī)

Laut diesem Ḥadīth (Überlieferung) hat der Rāwī (Überlieferer) Ḥammād ibn °Uthmān gesehen, dass Imām al-Ṣādiq (عليه السلام) mit seiner linken Hand aß und auch Dinge damit nahm. In Anbetracht der beiden anderen Aḥadīth (Überlieferungen) gehen wir davon aus, dass er sah, dass der Imām Trauben und Granatäpfel mit beiden Händen aß und daher die Aussage tätigte, dass er neben seiner rechten Hand auch seine linke Hand zum Greifen und Essen dieser beiden Dinge nutzte.

Schlussendlich kommen wir zum Ergebnis, dass man al-'Aḥwaṭ (als Vorsichtsmaßnahme), außer im Falle von Trauben und Granatäpfeln, die Praxis - dass man mit der linken Hand isst, nach Essen greift, das Essen zum Mund führt, das Essen von der linken Hand zur rechten Hand reicht oder auch dass man das Essen von der linken Hand ableckt - als ḥarām (verboten) betrachten und unterlassen sollte, es sei denn, man ist in irgendeiner Weise entschuldigt, weil man nicht in der Lage ist, mit der rechten Hand zu essen. Dies gilt auch für das Essen mit beiden Händen gemeinsam. Wenn es notwendig ist, dass man die linke Hand in irgendeiner Weise zur Hilfe nimmt, weil man das vorliegende Essen nicht anders essen kann, dann ist dies eine Ausnahme und somit für den speziellen Fall mubāḥ (erlaubt). Man darf zwar Werkzeuge, wie Besteck zum Essen verwenden, wobei dies nichts am Ḥukm (Urteil) ändert, da das Essen mit der linken Hand als ḥarām (verboten) angesehen werden sollte und die Aḥadīth den „Transport“ des Essens in den Mund miteinschließen. Man sollte also grundsätzlich nur mit der rechten Hand essen oder trinken, unabhängig davon, ob man Werkzeuge wie Gläser, Besteck etc. nutzt oder nicht.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00209