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Frage: Darf man bei einem kranken Menschen die lebenserhaltenden Geräte abstellen?

Vollständige Frage: Darf man bei einem Menschen, der krank ist und im Koma liegt, die lebenserhaltenden Geräte abstellen und soll man kranke, leidende Tiere einschläfern lassen oder sie sterben bzw. gesund werden lassen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Diese Frage bezieht sich auf Rechtsurteile (Aḥkām) zum Leben und Tod. Dabei gilt es zu klären, ab wann jemand als „tot“ bezeichnet werden darf. Die Vergewisserung über den Tod eines Menschen ist absolut notwendig, da Praktiken, die sich auf lebende Menschen beziehen, sich von denen, die sich auf tote Menschen beziehen, unterscheiden. Es gibt Anzeichen dafür, dass der Tod eingetreten ist, wie beispielsweise das sich der Bauch des Menschen mit Luft füllt oder sich ein bestimmter Geruch verbreitet. Damit die Ärzte jemanden medizinisch für tot erklären dürfen, müssen das Herz und Gehirn auch tatsächlich funktionslos bzw. tot sein. Solange das menschliche Herz schlägt, auch wenn das Gehirn nicht reagiert, darf man einen Menschen nicht als tot erklären und dasselbe gilt auch umgekehrt: Solange das Gehirn und das Nervensystem funktionieren, während das Herz stillsteht, darf der Mensch nicht für tot erklärt werden. Erst wenn die Funktion beider Organe eingestellt ist, darf der Tod bestätigt werden. So bestätigt die Realität, dass Menschen wochen- bzw. monatelang im Koma lagen, aufwachten und weiterlebten.

Was die Tiere anbelangt, so soll man jene, die man ohne gesundheitliches Risiko essen darf, schlachten und verzehren. Wenn sie mit ihrer Krankheit oder Verletzung weiterleben können, dann soll man es dabei belassen. Wenn eine Krankheit des Tieres dem Menschen Schaden zufügen könnte, dann ist es besser, das Tier bzw. die Tiere zu töten bzw. einzuschläfern.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00184