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Frage: Darf man das Fleisch von Tieren verzehren, die vor der Schächtung durch Stromschläge betäubt wurden?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Grundsätzlich werden Stromschläge vor Schächtungen eingesetzt, damit die Tiere während des Schlachtvorgangs betäubt sind. Die Auswirkung des Stromschlags sind entweder die Betäubung oder der Tod des Tieres. Falls ein Tier, dessen Verzehr ḥalāl (erlaubt) ist, vor der islāmischen Schächtung aufgrund eines Stromschlages stirbt, gilt es als Maytah (totes Tier) und darf nicht verzehrt werden. Wenn ein Tier nach dem Stromschlag allerdings weiterlebt und nur betäubt ist, dann darf dessen Fleisch nach einer islāmischen Schächtung verzehrt werden.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00174