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Frage: Darf man ein Beatmungsgerät zugunsten eines anderen Patienten verweigern?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
<وَلَا تَقْتُلُوا أَنفُسَكُمْ ۚ إِنَّ اللَّهَ كَانَ بِكُمْ رَحِيمًا […]>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
< […] Und tötet nicht einander. Allāh ist barmherzig zu euch.>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah al-Nisā' [4], Āyah 29)
Allāh (سبحانه و تعالى) befiehlt uns, dass wir einander nicht töten. Wenn man erkrankt, ist es verpflichtend (wādschib), die Mittel zur Heilung zu suchen. Das bedeutet, dass man einen Arzt aufsuchen, sich untersuchen lassen und wenn nötig, Medikamente einnehmen soll. In einer Situation, in der es darum geht, wem ein Beatmungsgerät zukommen soll, ist die Entscheidung den Leuten des Wissens (Ahl al-°Ilm) - also in diesem Fall den Ärzten - zu überlassen und ein Muslim darf das Beatmungsgerät, welches für ihn bestimmt ist, nicht aus eigener Entscheidung zugunsten eines anderen Patienten verweigern.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00167