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Frage: Darf man im Gehen essen oder trinken?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Es wurde uns von den Imāmen der Ahl al-Bayt (عليهم السلام) überliefert, dass es ḥarām (verboten) ist, im Gehen zu essen, es sei denn es handelt sich um eine Ḍarūrah (Notwendigkeit). In Bezug auf das Trinken beim Gehen wurde nichts überliefert. Gleiches gilt für alle anderen Nahrungsmittel, die nicht geschmacksneutral sind, wie z.B. Bonbons oder Kaugummis, die man während des Gehens nicht im Mund haben darf. Es ist mustaḥabb (empfohlen), dass man im Sitzen trinkt, aber gleichzeitig mubāḥ (erlaubt), dass man im Gehen trinkt.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00050