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Frage: Ist es erlaubt, nach etwas süchtig zu sein, wie beispielsweise nach Nasenspray?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Es gibt eine allgemeine Regel bezüglich unserer Taten:
„Die Taten dürfen weder uns, noch anderen Menschen schaden."
Diese Regel wird in folgendem Ḥadīth (Überlieferung) bestätigt:
.الرواية عن سمرة بن جندب عن أبي جعفر (عليه السلام) قال: قال رسول الله (صلى الله عليه وعلى آله وسلم): [...] لا تضر به ولا بضره
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Schaykh Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya'qūb ibn Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī überliefert von einigen seiner Gefährten, die von Aḥmad ibn Muḥammad ibn Khālid al-Barqī überliefern, der von seinem Vater überliefert, der von °Abd Allāh ibn Bukayr al-Schaybānī überliefert, der von Zurārah ibn A°yan ibn Sunsun al-Schaybānī al-Kūfī überliefert, dass Abū Dscha°far Muḥammad ibn °Alī al-Bāqir (عليه السلام) sagte: „ […] Der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte: „Fügt euch selbst und anderen keinen Ḍarar (Schaden) zu.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00012; al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī, Band 7, Seite 282, Ḥadīth Nr. 2286)
Es sind viele Dinge, von denen man süchtig werden bzw. sich an sie gewöhnt und nicht mehr damit aufhören kann. Dazu kann auch Nasenspray gehören, sowie Tee, Kaffee und vieles andere. Diese allgemeine Regel findet in solch einem Fall Anwendung und man prüft in einem ersten Schritt, ob die Tat selbst mubāḥ (erlaubt) oder verboten (ḥarām) ist. Wenn die Tat grundsätzlich ḥarām (verboten) ist, dann darf sie nicht umgesetzt werden. Wenn die Tat generell mubāḥ (erlaubt) ist, dann gilt es zu prüfen, ob sie mubāḥ (erlaubt) oder verpönt (makrūḥ) ist. Im zweiten Schritt ist zu klären, wie die Wiederholung dieser Tat sich auf einen selbst und die Umgebung auswirkt, d.h. ob bei regelmäßiger Anwendung ein Ḍarar (Schaden) entsteht.
In Bezug auf das Nasenspray betrifft es grundsätzlich die konsumierende Person und sie sollte sich sicher sein, dass wiederholter und regelmäßiger Gebrauch keinen Ḍarar an ihrer Gesundheit anrichtet. Wenn man jedoch feststellen sollte, dass die Tat einen Ḍarar veursacht oder dies durch einen Arzt bestätigt wird (Blutwerte, Organuntersuchung usw.) und dieser vom Gebrauch bzw. vom weiteren Gebrauch abrät, so wird dadurch die Verwendung des Nasensprays ḥarām (verboten) und der Konsum ist sofort einzustellen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00047