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Frage: Ist das Fleisch ḥalāl, wenn das Tier mit nicht erlaubten Produkten, wie z.B. Tiermehl gefüttert wurde?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Grundsätzlich ist es mubāḥ (erlaubt), das Fleisch von Tieren zu essen, die solches Futter erhielten - vorausgesetzt, dass dieses Fleisch kein Ḍarar (Schaden) für den Menschen darstellt und die Tiere ḥalāl geschächtet wurden. Wenn man die Information erhält, dass jene Tiere, deren Fleisch man verzehrt, solches Futter erhalten, so sollte man - auch wenn es mubāḥ (erlaubt) ist - nach Möglichkeit nach besserem Fleisch suchen und es konsumieren.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00008