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Frage: Was ist der Unterschied zwischen dem Unterlassen des Gebets und des Fastens?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Es gibt einen Unterschied zwischen dem Unterlassen von al-Ṣalāh (Gebet) und dem Unterlassen von al-Ṣiyām (Fasten). Wenn man al-Ṣalāh absichtlich unterlässt, so verfällt man dem Kufr (Unglauben), d.h. man tritt damit aus dem Islām raus. Wenn man al-Ṣiyām unterlässt, begeht man eine Kabīrah (große Sünde). Es ist eine Kabīrah (große Sünde), solange die Unterlassung [des Ṣiyām] nicht aufgrund von 'Inkār (Verleugnung) begangen wird, da das Leugnen des Farḍ (Pflicht) zum Ṣiyām ebenfalls eine Tat des Kufr (Unglaubens) ist. Wir wissen, dass beides, also al-Ṣalāh und al-Ṣiyām, Farā'iḍ (Pflichten) sind. Warum verfällt aber jener, der al-Ṣalāh unterlässt, in den Kufr (Unglauben) und derjenige, der al-Ṣiyām unterlässt, begeht eine Kabīrāh (schwerwiegende Sünde)? Derjenige, der al-Ṣalāh unterlässt, tut dies, da er al-Ṣalāh geringschätzt und diesen Farḍ (Pflicht) nicht ernst nimmt, sondern auf die leichte Schulter. Diesee Istikhfāf (Geringschätzung) stellt eine Tat des Kufr (Unglaubens) dar. Der Farḍ (Pflicht) zum Ṣiyām wird aus Verlangen zum Essen unterlassen, da dieses Verlangen stärker war und man dem Verlangen gefolgt ist. Damit hat man den Farḍ (Pflicht) zum Ṣiyām nicht geleugnet oder ihn geringgeschätzt.
سئل أبو عبد الله (عليه السلام) ما بال الزاني لا تسميه كافراً وتارك الصلاة تسميه كافراً وما الحجة في ذلك؟! فقال: لأن الزاني وما أشبه إنما يفعل ذلك لمكان الشهوة لأنها تغلبه وتارك الصلاة لا يتركها إلا استخفافاً بها وذلك لأنك لا تجد الزاني يأتي المرأة إلا وهو مستلذّ بها وكل من ترك الصلاة قاصداً لتركها فليس يكون قصده لتركها اللذة فإذا نفيت اللذة وقع الاستخفاف وإذا وقع الاستخفاف وقع الكفر
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh (عليه السلام) folgendes gefragt wurde: „Wie begründest du es, dass du den Zānī (Unzüchtigen) nicht als Kāfir (Nichtmuslim) bezeichnest, aber denjenigen, der das Gebet unterlässt?“ Er sagte: „Der Zānī und dergleichen handeln aus Schahwah (Verlangen), weil die Schahwah ihn überwältigt, während derjenige, der al-Ṣalāh (das Gebet) verlässt, es verlässt, weil er es geringschätzt. Der Zānī nähert sich der Frau, um ihre Gesellschaft zu genießen und aus Verlangen ihr gegenüber. Aber jener, der das Gebet unterlässt, unterlässt es, weil er es unterlassen will und weil es sein Wille ist, es zu unterlassen und dies nicht auf die Schahwah zurückzuführen ist. Wenn es nicht aufgrund der Schahwah ist, so wird es [das Gebet] geringgeschätzt und wenn es [das Gebet] geringgeschätzt wird, so ist es Kufr (Unglaube)."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00043; Biḥār al-Anwār von °Allamah Muḥammad Bāqir al-Madschlisī)
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00150