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Frage: Ist das Besuchen eines Sportvereines erlaubt?
Unterfrage: Darf man sein Kind eine Sportart trainieren lassen, wenn man spürt, dass das Kind mehr Bewegung braucht und sich danach sehnt? Alle Sportarten werden hier in staatlich, registrierten Vereinen trainiert, wobei Probleme mit der Werbung für Sponsoren, Mitgliedsbeitrag, ungewollte Unterstützung und ähnlichem entstehen.
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
In Wahrheit ist es so, dass diese Vereine gegründet werden, um die Menschen von ihrer Religion (Dīn) zu entfernen und ihre Zeit zu verschwenden. Es wird darauf abgezielt, dass man die Menschen mit Dingen ablenkt, die ihr Leben, ihre Taten, Bemühungen und ihr Vermögen vernichten. Der Zeitvertreib in solchen Vereinen tötet die Jugend, die Kraft und den Verstand. Diese Sportarten lenken Millionen von Menschen ab und hindern sie, sich der Religion zuzuwenden. Es kann sogar die Körper jener, die den Sport ausüben, wie beispielsweise im Fall von Kampfsportarten, zerstören und raubt Millionen von Menschen die Zeit. Wenn man die Absicht dieser Vereine realisiert hat, dann muss man sich das ehrwürdige und edle Ziel vor Augen halten, dass der Muslim stets nach dem Wohlgefallen Allāhs streben muss, da Allāh (سبحانه و تعالى) den Menschen nur aus einem Grund erschaffen hat - um Ihm zu dienen. Der Muslim, der jeden Moment in seinem Leben in Gehorsam gegenüber Allāh (جل جلاله) verbringt, erkennt ferner, dass die folgende Ayāh ihm verbietet von diesem Ziel abzukommen:
<وَمَا خَلَقۡتُ ٱلۡجِنَّ وَٱلۡإِنسَ إِلَّا لِيَعۡبُدُونِ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Und ich habe die Dschinn und die Menschheit nur erschaffen, um Mir zu dienen.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Dhāriyāt [51], Āyah 56)
Der Muslim erkennt, dass es seine Pflicht ist, sich von allem fernzuhalten, dass ihn von diesem Ziel abbringt. Er verschwendet nicht eine Sekunde seines Lebens und keinen einzigen Teil seiner Kräfte auf einem anderen Weg. Das Zurückgreifen auf diese Sportarten stellt grundsätzlich eine Stützung der Ungerechten (Ẓālimūn), eine Befolgung der Fußstapfen des Satans (Schayṭān) und das direkte Befolgen des Satan dar. Und davor warnte uns Allāh (تبارك وتعالى):
<يَـٰٓأَيُّهَا ٱلنَّاسُ كُلُواْ مِمَّا فِى ٱلۡأَرۡضِ حَلَـٰلاً۬ طَيِّبً۬ا وَلَا تَتَّبِعُواْ خُطُوَٲتِ ٱلشَّيۡطَـٰنِۚ إِنَّهُ ۥ لَكُمۡ عَدُوٌّ۬ مُّبِينٌ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<[...] und folgt nicht den Fußstapfen des Satan (Schayṭān); denn er ist euer offenkundiger Feind (°Aduw).>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Baqarah [2], Āyah 168)
Diese Sportarten haben Gesetze (Aḥkām) und beurteilen die Spieler mit diesen Gesetzen. Diese Gesetze sind von Menschen bzw. den Ṭawāğīt, die diese Spiele in die Welt gesetzt haben, um die Menschen abzulenken und sie von ihrer Religion fernzuhalten. Und dass sich ein Mensch von diesen Gesetzen richten lässt und sich an sie hält, ist ein Zurückgreifen auf den Ṭāğūt und das "sich richten lassen (al-Taḥākum) vom Ṭāğūt".
<أَلَمۡ تَرَ إِلَى ٱلَّذِينَ يَزۡعُمُونَ أَنَّهُمۡ ءَامَنُواْ بِمَآ أُنزِلَ إِلَيۡكَ وَمَآ أُنزِلَ مِن قَبۡلِكَ يُرِيدُونَ أَن يَتَحَاكَمُوٓاْ إِلَى ٱلطَّـٰغُوتِ وَقَدۡ أُمِرُوٓاْ أَن يَكۡفُرُواْ بِهِۦ وَيُرِيدُ ٱلشَّيۡطَـٰنُ أَن يُضِلَّهُمۡ ضَلَـٰلاَۢ بَعِيدً۬ا>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Siehst du nicht jene, die behaupten, dass daran zu glauben, was zu dir (als Offenbarung) herab gesandt worden ist, und was vor dir herab gesandt wurde, während sie sich vom Ṭāğūt richten lassen wollen (yataḥākumū), wo ihnen doch befohlen worden ist (umirū) , es den Unglauben (Kufr) ihm gegenüber zu verwirklichen? Aber der Satan (Schayṭān) will sie weit in die Irre (Ḍalāl) führen.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Nisā' [4], Āyah 60)
Eine Abzweigung der großen Sünde (Kabīrah) des "sich richten lassen (al-Taḥākum) vom Ṭāğūt" ist, dass der Mensch sein Kind in einen dieser Vereine schickt. Er begeht dadurch nicht nur einen großen Sünde (Kabīrah), sondern verfällt sogar in den Unglauben (Kufr). Eine weitere Tat des Unglaubens (Kufr) in diesem Zusammenhang ist die Unterstützung (Walā') dieser Vereine, selbst wenn es sich um Privatvereine handelt, da sie gegründet wurden, um gegen den Islām vorzugehen. Die Kreise in diesen Vereinen sind keine guten Kreise. Der Mensch hat sein Kind gut zu erziehen und von solchen Kreisen fernzuhalten. Ist es also erlaubt, dass man sein Kind in solche Vereine schickt, in denen dessen Glaubensgrundlage (°Aqīdah) und Religion zerstört wird? Dies steht im klaren Widerspruch zu dem, was uns Allāh (سبحانه و تعالى) befiehlt.
<يَـٰٓأَيُّہَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ قُوٓاْ أَنفُسَكُمۡ وَأَهۡلِيكُمۡ نَارً۬ا وَقُودُهَا ٱلنَّاسُ وَٱلۡحِجَارَةُ عَلَيۡہَا مَلَـٰٓٮِٕكَةٌ غِلَاظٌ۬ شِدَادٌ۬ لَّا يَعۡصُونَ ٱللَّهَ مَآ أَمَرَهُمۡ وَيَفۡعَلُونَ مَا يُؤۡمَرُونَ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<O ihr, die ihr glaubt, schützt euch und eure Angehörigen ('Ahlikum) vor einem Feuer (Nār), dessen Brennstoff die Menschen und die Steine sind, über das hartherzige, strenge Engel (gesetzt) sind, die sich Allāh nicht widersetzen in dem, was Er ihnen befiehlt, sondern tun, was ihnen befohlen wird.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Taḥrīm [66], Āyah 6)
Ebenso ist es verboten (ḥarām), dass Erwachsene, Kinder und Jugendliche in diesen Vereinen ihre Zeit verschwenden, die sie normalerweise für die Ausübung ihrer Pflichten (Farā'iḍ) benötigen, wie beispielsweise für das Studium der Religion oder die Einladung zum Islām (Da°wah). Der Mensch vernachlässigt damit die Aufgaben, die Allāh (جل جلاله) ihm auferlegt hat. Deswegen ist es verboten (ḥarām), sich selbst und seine Kinder in solche Vereine einzuschreiben, auch wenn es nur für eine Sekunde ist.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00158