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Frage: Ist das Zeichnen von Lebewesen erlaubt, darf man diese verwenden und versenden?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Es ist ḥarām (verboten), dass man Lebewesen, wie Menschen und Tiere als ganzen Körper malt oder zeichnet. Es ist mubāḥ (erlaubt), dass man einzelne Teile eines Lebewesens zeichnet, wie beispielsweise nur den Kopf, da einzelne Körperteile nicht selbstständig existieren können.

Ein vollständig gemaltes oder gezeichnetes Lebewesen darf man nicht verwenden und auch niemandem - in welcher Form auch immer - zukommen lassen.

Dasselbe gilt für Bilder und Zeichnungen von Lebewesen, die durch künstliche Intelligenz (KI) erstellt wurden.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00091