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Frage: Ist es erlaubt, dass man einer Person aus Ehrerbietung die Hand küsst?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Das Zollen von Iḥtirām (Respekt) gegenüber den °Ulamā (Gelehrten), älteren Menschen und Personen, die einen angesehenen gesellschaftlichen Status in den Augen der Muslime haben, wird entweder als mustaḥabb (empfohlen) oder sogar als wādschib (verpflichtend) eingestuft. Die Ehrerbietung bzw. der Respekt kann unterschiedliche Erscheinungsformen haben. Wir sehen kein Hindernis dabei, dass man sein Respekt ausdrückt, indem man jemanden beispielsweise die Hand, zwischen die Augen oder auf die Stirn küsst, solange es sich hierbei um das gleiche Geschlecht handelt. Es ist allgemein bekannt, dass die Menschen in der Geschichte stets die Hände der 'Imāme der 'Ahl al-Bayt (عليهم السلام), Rechtschaffenden, °Ulamā geküsst haben, um ihnen Respekt zu zollen, da diese ein Mittel zum Gesandten Allāhs (صلى الله عليه وعلى آله وسلم) darstellen.

Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:  
Es wurde von Nifā° 'Abū Mūsā überliefert, dass 'Abū °Abd Allāh sagte: „Der Kopf oder die Hand einer Person sollten nicht geküsst werden, außer die Hände des Propheten oder von jenen, die ein Mittel zu ihm darstellen.“
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00131; al-Kāfī von Schaykh 'Abū Dscha°far Muḥammad ibn Ya°qūb ibn 'Isḥāq al-Kulaynī al-Rāzī)

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00141