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Frage: Wie verhält man sich gegenüber Muslimen, die offenkundig sündigen?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Allāh (سبحانه و تعالى) hat uns diverse Regeln im Verhalten gegenüber sündhaften Muslimen vorgeschrieben. Wenn man erkannt hat, dass die Handlung eines Muslims eine Sünde  darstellt, dann muss man den Sünder auf sein falsches Verhalten aufmerksam machen, indem man ihm den islāmrechtlichen Standpunkt zu dieser Sünde erläutert. Dies bedeutet, dass man ihm mitteilt, dass man weder mit der Sünde noch mit dem Sünder selbst zufrieden ist. Weiterhin muss man den Sünder auf das Gute hinweisen und ihm vom Schlechten abraten.

<وَٱلۡمُؤۡمِنُونَ وَٱلۡمُؤۡمِنَـٰتُ بَعۡضُهُمۡ أَوۡلِيَآءُ بَعۡضٍ۬‌ۚ يَأۡمُرُونَ بِٱلۡمَعۡرُوفِ وَيَنۡهَوۡنَ عَنِ ٱلۡمُنكَرِ وَيُقِيمُونَ ٱلصَّلَوٰةَ وَيُؤۡتُونَ ٱلزَّكَوٰةَ وَيُطِيعُونَ ٱللَّهَ وَرَسُولَهُ ۥۤ‌ۚ أُوْلَـٰٓٮِٕكَ سَيَرۡحَمُهُمُ ٱللَّهُ‌ۗ إِنَّ ٱللَّهَ عَزِيزٌ حَكِيمٌ۬>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Und die Mu'minūn (gläubigen Männer) und Mu'mināt (Frauen) sind einer des anderen Auliyā' (Beschützer / Verbündete / Freunde / Helfer). Sie gebieten al-Ma°rūf (das Rechte) und verbieten al-Munkar (das Verwerfliche), verrichten al-Ṣalāh (das Gebet) und entrichten al-Zakāt (die Abgabe) und gehorchen Allāh und Seinem Gesandten. Sie sind es, derer Allāh Sich erbarmen wird. Gewiss, Allāh ist Allmächtig und Allweise.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-Taubah [9], Āyah 71)

Man darf, während die Sünde begangen wird, nicht anwesend sein - sondern muss sich, solange der Vorgang der Sünde andauert, vom Sünder abwenden.

<وَإِذَا رَأَيۡتَ ٱلَّذِينَ يَخُوضُونَ فِىٓ ءَايَـٰتِنَا فَأَعۡرِضۡ عَنۡہُمۡ حَتَّىٰ يَخُوضُواْ فِى حَدِيثٍ غَيۡرِهِۦ‌ۚ وَإِمَّا يُنسِيَنَّكَ ٱلشَّيۡطَـٰنُ فَلَا تَقۡعُدۡ بَعۡدَ ٱلذِّڪۡرَىٰ مَعَ ٱلۡقَوۡمِ ٱلظَّـٰلِمِينَ>

Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers: 
<Und wenn du diejenigen siehst, die auf Unsere Āyāt (Zeichen) (spottend) eingehen, so wende dich von ihnen ab, bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Und wenn dich der Schayṭān (Satan) nun vergessen läßt, dann sitze nicht, nachdem du dich (daran) erinnert hast, mit al-Qaum al-Ẓālimīn (dem ungerechten Volk) zusammen.> 
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-An°ām [6], Āyah 68)

Man darf sich die Sünder nicht zu Freunden nehmen, damit man selber nicht zur Sünde verleitet wird. Wenn man aber die Absicht hat, den Sünder von der Sünde abzuhalten, dann soll man den Kontakt mit diesem weiterhin pflegen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00094