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Frage: Gehört es zu Ğībah, wenn die muslimische Mutter schlecht über ihren muslimischen Sohn in seiner Abwesenheit spricht?

Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.

Grundsätzlich gilt alles, was man über seinen muslimischen Bruder in seiner Abwesenheit erwähnt, während er dies nicht mag, selbst wenn es sich hierbei um die Wahrheit handelt, als Ğībah (Nachrede / Klatsch). Im Vergleich dazu ist Buhtān (Verleumdung) jedoch noch gewaltiger, da man in diesem Fall Dinge über ihn spricht, die nicht der Wahrheit entsprechen und man somit lügt. Es gibt Fälle, in denen Nachrede gerechtfertigt und mubāḥ (erlaubt) ist. Das trifft dann zu, wenn beispielsweise einer Person Ẓulm (Unrecht) widerfahren ist und sie sich bei einer zuständigen Person, wie dem Amīr (Befehlshaber) oder Qāḍī (Richter) etc., beschwert und deshalb die andere Person erwähnen muss.

So kann auch der Fall vorliegen, dass eine Mutter Nachrede führt, wenn ihr Sohn ihr Ẓulm (Unrecht) getan hat und sie dies beim Vater, Bruder, Onkel oder beim Freund des Sohnes eventuell anspricht, damit diese mit ihrem Sohn sprechen. Nachrede ist auch mubāḥ (erlaubt), wenn ein Heiratspartner gesucht wird und man sich nach der Person erkundigt. So muss der Gefragte die Wahrheit, also jenes, was er über die betreffende Person weiß, kundtun. Schließlich ist Nachrede auch dann mubāḥ (erlaubt), wenn es im Dienste des Dīn (Religion) genutzt wird und man sich, um den Dīn zu schützen, über jene Menschen äußert, die dem Dīn schaden. Wenn die Nachrede nicht gerechtfertigt ist, so ist diese ḥarām (verboten). Dies trifft auch in dem Fall zu, wenn es die Mutter ist, die über ihren Sohn in ungerechtfertigter Weise spricht. Trotzdessen empfehlen wir dem Fragenden, Nachsicht zu üben und ihr zu verzeihen.

Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.

Quelle: Fatwā-Nr.-00081