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Frage: Ist man verpflichtet einer Person, die einem Schaden zugefügt hat, zu vergeben?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Grundsätzlich ist es nicht wādschib (verpflichtend), dass man demjenigen vergibt, der einem Ẓulm (Unrecht) zugefügt hat. Trotzdessen ist es eine Tat, die Allāh (سبحانه و تعالى) liebt und daher mustaḥabb (empfohlen). Es gibt zahlreiche 'Adillah (Beweise) dafür, dass derjenige der ungerecht behandelt wurde, um Hilfe bitten und Vergeltung fordern darf. Es besteht also keine Farḍ (Pflicht), jemandem zu vergeben und daher ist es auch nicht ḥarām (verboten), wenn man dies nicht tut. Wenn das Herz bereit ist, jemandem zu vergeben, so sollte man seinem Herzen folgen und dies auch tun. Denn letztendlich sollte jeder Mu‘min (Gläubige) versuchen, jene Dinge zu tun, die Allāh (عز و جل) liebt, selbst wenn sie selbst nicht wādschib (verpflichtend) sind. Und das Vergeben ist eine gewaltige Eigenschaft bei Allāh (جل جلاله).
<خُذِ ٱلۡعَفۡوَ وَأۡمُرۡ بِٱلۡعُرۡفِ وَأَعۡرِضۡ عَنِ ٱلۡجَـٰهِلِينَ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Übe al-°Afw (Nachsicht), gebiete al-°Urf (das Rechte) und wende dich von den Dschāhilīn (Unwissenden) ab.>
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah al-A°rāf [7], Āyah 199)
<وَسَارِعُوٓاْ إِلَىٰ مَغۡفِرَةٍ۬ مِّن رَّبِّڪُمۡ وَجَنَّةٍ عَرۡضُهَا ٱلسَّمَـٰوَٲتُ وَٱلۡأَرۡضُ أُعِدَّتۡ لِلۡمُتَّقِينَ ٱلَّذِينَ يُنفِقُونَ فِى ٱلسَّرَّآءِ وَٱلضَّرَّآءِ وَٱلۡڪَـٰظِمِينَ ٱلۡغَيۡظَ وَٱلۡعَافِينَ عَنِ ٱلنَّاسِۗ وَٱللَّهُ يُحِبُّ ٱلۡمُحۡسِنِينَ>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<Und wetteifert nach der Mağfirah (Vergebung) eures Herrn und nach einem Garten, dessen Breite der von Himmel und Erde entspricht, der für die Muttaqīn (Gottesfürchtigen) vorbereitet ist, die da spenden in Freud und Leid und den Groll unterdrücken und al-°Āfīn (den Menschen vergeben). Und Allāh liebt die Muḥsinīn (Rechtschaffenen). >
(Quelle: Der edle Qur'ān; Sūrah Āli °Imrān [3], Āyāt 133, 134)
Gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
Es wurde überliefert, dass Abū °Abd Allāh Dscha°far ibn Muḥammad al-Ṣādiq (عليه السلام) sagte: „Der Gesandte Allāhs (صلى الله عليه وآله وسلم) sagte in einer Khutbah: „Soll ich euch über die [Eigenschaften der] besten Geschöpfe im Dies- und Jenseits berichten?“ Dass man demjenigen vergibt, der einem Unrecht zugefügte; dass man den Kontakt zu jenem aufrechterhält, der ihn zu einem abgebrochen hat; dass man zu jenen gut ist, die sich zu einem schlecht verhalten und dass man jenen gibt, die einem etwas verwehren. Und in dem gegenseitigem Hass / Groll ist die Rasur. Und ich meine damit nicht die Rasur der Haare, sondern die Rasur des Dīn (Religion)."
(Quelle: al-Dīn al-Aṣīl.com, Ḥadīth-Nr.-00020)
Wir sehen also, dass derjenige der anderen vergibt, zu den besten Geschöpfen im Dies- und im Jenseits gehört. Möge der Fragende der Person vergeben und dem Fragenden dadurch Vergebung von Allāh (جل جلاله) widerfahren.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00080