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Frage: Kann ein Gläubiger, der nicht unfehlbar ist, mit Allāhs Erlaubnis sündenfrei werden?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
<إِنَّ ٱللَّهَ يُحِبُّ ٱلتَّوَّـٰبِينَ وَيُحِبُّ ٱلۡمُتَطَهِّرِينَ [...]>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<[...] Wahrlich, Allāh liebt die Reumütigen, und Er liebt al-Mutaṭahhirīn (die, die sich reinigen / reinhalten).>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah al-Baqarah [2], Āyah 222)
In dieser Āyah sind jene Menschen angesprochen, die nicht ma°sūm (unfehlbar) sind und deren Reinigung von ihnen selbst ausgeht. Das bedeutet, dass die Menschen, die nicht ma°sūm (unfehlbar) sind, grundsätzlich in der Lage sind, sich zu reinigen und rein zu halten. Al-Taṭṭahur bedeutet, dass man sich reinigt und rein hält, indem man den Gehorsam gegenüber Allāh (سبحانه و تعالى ) verwirklicht, Seinen Befehlen nachkommt, die Farā'iḍ (Pflichten) erfüllt und dabei die Nadschisāt (Unreinheiten), Muḥarramāt (Verbote) und Fawāḥisch (Abscheulichkeiten) meidet. Allāh (عز و جل) gab den Menschen diese Möglichkeit und befähigte sie dazu, sich auf diese Art und Weise rein zu halten und hat sie dafür auch gelobt.
<فِيهِ رِجَالٞ يُحِبُّونَ أَن يَتَطَهَّرُواْۚ وَٱللَّهُ يُحِبُّ ٱلۡمُطَّهِّرِينَ [...]>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<[...] In ihr sind Männer, die es lieben, yataṭahharū (sich zu reinigen). Und Allāh liebt al-Muṭahhirīn (die sich Reinigenden).>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah al-Taubah [9], Āyah 108)
In der folgenden Āyah wird die Reinigung erwähnt, die von Allāh (جل جلاله) ausgeht:
<إِنَّمَا يُرِيدُ ٱللَّهُ لِيُذۡهِبَ عَنكُمُ ٱلرِّجۡسَ أَهۡلَ ٱلۡبَيۡتِ وَيُطَهِّرَكُمۡ تَطۡهِيرٗا [...]>
Dies bedeutet gemäß der ungefähren Übersetzung der Auslegung des Übersetzers:
<[...] Allāh will gewiss nur al-Ridsch (den Makel) von euch entfernen, ihr Angehörigen des Hauses (Ahl al-Bayt), und yuṭahhrakum taṭhīrā (euch völlig rein machen).>
(Quelle: Der edle Qurʹān; Sūrah al-Aḥzāb [33], Āyah 33)
Das Reinigen, das in dieser Āyah erwähnt wird, geht von Allāh (تبارك وتعالى) aus. Er will jegliches Übel von den Ahl al-Bayt (عليهم السلام) verschwinden lassen und sie stets bzw. dauerhaft in vollkommener Weise rein machen. Das bedeutet, dass Allāh (سبحانه و تعالى) Derjenige ist, Der die Propheten und Imāme (عليهم السلام) reinigte und reinhält, sie vom Übel und den Sünden bewahrt und von ihnen fernhält - ob sie es wollen oder nicht wollen. Sie können auch nicht durch Unachtsamkeit, Vergessenheit oder Fehler in Sünden verfallen. Alles was sie taten bzw. tun ist richtig und rechtschaffen, denn sie erhielten von Allāh (عز و جل) die vollkommene °Ismah (Unfehlbarkeit) und Reinheit.
Wenn wir danach fragen, ob die Menschen, die sich rein halten wollen und diese vollkommene °Ismah (Unfehlbarkeit) von Allāh (جل جلاله) erhielten, dieselbe Ebene erreichen können wie die Ma°sumīn (Unfehlbaren), dann ist die Antwort nein. Al-Taṭṭahur basiert auf dem Wissen und den Kenntnissen der Aḥkām (Urteile) und derjenige, der von Allāh (جل جلاله) die °Ismah (Unfehlbarkeit) bekommt, erhält auch dieses Wissen der Aḥkām (Urteile), das Wissen (°Ilm) über al-Ḥalāl (das Erlaubte) und al-Ḥarām (das Verbotene). Die Menschen, die ohne das Wissen eines Ma°sūm (Unfehlbaren), mit eigenen Bemühungen und eigenem Idschtihād (Rechtsfindung) ihre Aḥkām (Urteile) ableiten, sind nicht von Fehlern geschützt und begehen entsprechend Fehler. Aber wir können mit Sicherheit sagen, dass sie in der Lage sind, ihre Farā'iḍ (Pflichten) zu erfüllen und al-Mustaḥabbāt (die empfohlenen Dinge) umzusetzen und dass sie al-Muḥarramāt (die verbotenen Dinge) und al-Makrūḥāt (die verpönten Dinge) unterlassen können.
Jeder Mensch hat die Wahl und kann seine Entscheidungen treffen und jeder Mensch ist grundsätzlich in der Lage und von Allāh (تبارك وتعالى) befähigt, eine teilweise, nicht vollkommene Reinheit zu erreichen. Die vollkommene Reinheit wird von Allāh (سبحانه و تعالى) erteilt und diese wurde nur den Propheten und den Imāmen (عليهم السلام) zuteil.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00043