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Frage: Ist künstliche Befruchtung erlaubt?
Antwort: Allāhs Segen sei auf Muḥammad und der Familie von Muḥammad.
Grundsätzlich darf das Verfahren der künstlichen Befruchtung nur bei Eheleuten umgesetzt werden. Hierfür übergibt der Ehemann seine Samenzellen zur Überprüfung an den Arzt, der sie dann, wenn alle Rahmenbedigungen stimmen, mit den Eizellen der Ehefrau befruchtet. Hierbei sollte man jedoch Vorsicht walten lassen, da der Samenhandel ein profitables Geschäft ist und es sein könnte, dass mit den anvertrauten Samenzellen Handel betrieben wird. Solch ein Handel, also der Verkauf oder die Weitergabe von Samenzellen an Dritte bzw. die Samenspende, ist verboten (ḥarām). Wenn man dem jeweiligen Arzt hingegen vertraut, dann ist die künstliche Befruchtung, wie bereits erwähnt, mubāḥ (erlaubt). Diese Vertrauenswürdigkeit gegenüber dem Arzt bezieht sich in erster Linie auf seinen islāmischen Charakter. Wie wir wissen, ist der Umstand, dass es eine Auswahl an vertrauenswürdigen und islāmischen Ärzten gibt, nicht gegeben. So versucht man trotzdem abzuwägen und die vertrauenswürdigste Auswahl zu treffen.
Und Allāh weiß es am besten und ist weiser.
Quelle: Fatwā-Nr.-00223